| |
| |||||||
| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Guten Tag. Ich brauche eure Hilfe und hoffe dass ich hier eine Antwort auf meine Frage finde. Es geht darum dass meine Eltern Harz 4 beziehen. Habe den Bescheid über die Bewilligung zur Sicherung des Lebensunterhalts hier vorliegen. Bin Student 24 Jahre. Arbeite auf 400 € Basis. Da ich aber demnächst gern mit meiner Freundin zusammen ziehen würde, würde ich gern mehr arbeiten und somit gern mehr Geld verdienen, damit ich mir für die Wohnung was zu Seite legen kann und sobald wie eine Wohnung haben alles finanzieren kann. Hier die Frage. Was darf ich eigentlich verdienen? Sobald sich meine Arbeit ändert muss ich es ja dem Amt ja mitteilen. Ist es nicht so dass sobald ich mehr verdiene ( angenohmen 800 € ) dass ich dann die Miete von meinen Eltern zahlen müsste? Wenn ja wäre es ja total blöd denn dann würde ich mehr arbeiten weniger Geld haben und mein Wunsch nach eigener Wohnung würde ja zerplatzen. Hoffe es findet sich jemand der mir helfen kann. Danke |
|
#2
| ||||
| ||||
| 1. Wieso erhältst du eigentlich Alg II ? Studenten sind davon ausgeschlossen. 2. Wenn ein Kind in der Bedarfsgemeinschaft so viel Einkommen hat, dass es seinen Bedarf selbst decken kann, ist es nicht mehr bedürftig und fällt aus der BG heraus. Es erfolgt aber keine Einkommensanrechnung bei den Eltern (außer überschüssiges Kindergeld)
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
|
#3
| |||
| |||
| Bei Punkt 2 wäre noch zu beachten, beim ALG2 wird die Miete anteilig auf "Köpfe" verteilt, d.h. wenn Du mit Deinen Eltern zu dritt wohnt, würde die Miete durch 3 geteilt und Du müsstest Deinen Anteil selber zahlen. |
|
#4
| |||
| |||
| Danke für die schnelle Antworten. Vielleicht hab ich vergessen zu sagen. Also ich bekomme von Amt nichts. Als Student steht es mir nicht zu sondern Bafög aber das will ich auch nicht... Will lieber allein verdienen. Auf dem Bescheid ist mein Name nicht drauf. Nur meine Eltern bekommen Geld zur: Sicherung des Lebensunterhalts Kosten für Unterkunft und Heizung Ich bekomme nichts will auch nichts! Will nur mehr verdienen als meine 350 € im Monat. Oder wird dann das Amt meinem Vater schreiben " Sehr geehrter Herr, ihr Sohn bekommt so und so viel soll er die Miete zahlen???? |
|
#5
| ||||
| ||||
| Nein. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Hilfe Rückwanderer | stockel24 | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 20 | 06.03.2012 14:23 |
| Alleinerziehend / Alleinstehend Wo kann ich Hilfe beantragen? | Lucysnuggels | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 5 | 19.01.2009 15:11 |
| Alleinerziehend / Alleinstehend 2. Ausbildung und keine Unterstützung | thomas | Grundsicherung - Sozialhilfe | 2 | 20.12.2008 23:24 |