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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 10.03.2009, 16:19
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Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 1.166
Standard Was beachten bei Minijob und ALG II

Wie sieht es aus wenn ein ALG II Empfänger die Möglichkeit hat als Einkaufshilfe bzw. Haushaltshilfe im privaten Bereich auf 400 Euro Basis eingestellt zu werden.

Klar ist, das der derjenige den Job beim Job Center anmeldet zur Bereinigung des ALG II.

Wie sieht es aber aus, muss er auch gegenüber dem Job Center Rechenschaft ablegen ob der AG ihn irgdnwo angemldet hat oder ist das für das Job Center uninteressant ?

Angela
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  #2  
Alt 10.03.2009, 17:13
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.217
Standard

Zitat:
Zitat von Angela1968 Beitrag anzeigen
Wie sieht es aber aus, muss er auch gegenüber dem Job Center Rechenschaft ablegen ob der AG ihn irgdnwo angemldet hat oder ist das für das Job Center uninteressant ?
Zielt deine Frage jetzt darauf ab, ob man Schwarzarbeit bei der Arge angeben kann/soll?

Es liegt in eigenen Interesse, sich die Anmeldung bei der Minijobzentrale bescheinigen zu lassen. Wenn die Arge die Anmeldung sehen will, wird sie es schon sagen.
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  #3  
Alt 10.03.2009, 19:55
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Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 1.166
Standard keine Schwarzarbeit

Ich dachte mir schon das Fragen auftauchen werden.

Eine Bekannte von mir hat ein Angebot bekommen einen solchen 400 Euro Job zu machen.

Die Dame, also Arbeitgeberin, hatte sich aber beim Gespräch wohl so geäußert das sie meine Bekannte nicht bei der Minijobzentrlae anmelden möchte. Jedenfalls hat meine Bekannte das aus einer der Bemerkung geschlossen.

Meine Bekannte möchte aber ihre Tätigkeit auf jeden Fall beim Job Center angeben. Nun ist die eigentliche Frage ob meine Bekannte nun dafür bestraft werden kann das sie nicht von der Arbeitgeberin angemeldet wird oder muss sie drauf dringen das sei angemeldet wird bzw. wenn sie nicht angemeldet wird, darf sie dann überhaupt die Arbeit machen ?

Sie möchte keine Schwarzarbeit machen. Deshalb möchte sie sich ja absichern. Nur sie ist doch nicht verantwortlich zu machen wenn der AG sie nicht anmeldet, aber meine Bekante die Tätigkeit beim Job Center meldet. Oder ist es dann trotzdem Schwarzarbeit ?
Dann würde meine Bekannte natürlich nicht die Arbeit antreten. Was ihr zwar leid tut, denn sie hat seit Jahren auf so ein Angebot gehofft und gewartet, aber sie möchte nicht gegen ein Gesetz verstossen.

Meine Bekannte hat sich noch eine Bedenkzeit erbeten. Aber sie soll sich spätestens Freitag melden. Die Arbeit würde ab Montag losgehen.

Soll sie nun die Arbeit annehmen oder lieber doch die Finger davon lassen?

Angela
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  #4  
Alt 10.03.2009, 20:28
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Beiträge: 281
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Das ist doch eindeutig. Wird sie nicht angemeldet, ist es Schwarzarbeit, auch wenn es der Arge gemeldet wird. Da sie das jetzt schon glaubt zu wissen, kann sie sich später kaum rausreden, dass sie es nicht wusste.

Sie soll ganz klar sagen, dass sie angemeldet werden muss. Wird sie es nicht, muss sie den Job ablehnen.
__________________
Grüße vom Engel
http://www.sozialhilfe24.de/forum/gr...nd-vaeter.html
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  #5  
Alt 11.03.2009, 00:04
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Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 144
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Von angeben "möchten" ist ja nun nicht die rede! Denn man muss jeden Job bei der Arge angeben!! Mir sieht das auch sehr nach Schwarzarbeit aus. Denn ich glaube mal gelesen zu haben, das man auch bei einem 400,- Job sozialabgaben leisten muss. Aber da die Arbeitgeberin sie ja nicht anmelden will, muss da irgendwas faul sein!
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  #6  
Alt 11.03.2009, 07:18
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Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 1.166
Standard Danke für die antworten

Vielen Dank für eure Antworten. So etwas ähnliches hatte ich mir schon gedacht und das meiner Bekannten auch entsprechend gesagt. Aber nun kann ich ihr auch noch eure Beiträge zeigen.

Ich werde ihr sagen ,das sie der Arbeitgeberin sagen soll, das sie gerne die Arbeit antreten würde und verpflichtet ist ihre Tätigkeit dem Job Center zu melden. Das setzt aber voraus das sie vom AG angemeldet wird. Geschieht das nicht kan sie auch die Arbeit nicht antreten, weil sie wegen Schwarzarbeit, trotz Anmeldung beim Job Center, angezeigt werden kann.

Ich denke dann wird sie ja sehen wie die Arbeitgeberin reagiert. Werde euch auf dem Laufenden halten.

Angela
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  #7  
Alt 11.03.2009, 07:29
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.217
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Zitat:
Zitat von Angela1968 Beitrag anzeigen
Das setzt aber voraus das sie vom AG angemeldet wird. Geschieht das nicht kan sie auch die Arbeit nicht antreten, weil sie wegen Schwarzarbeit, trotz Anmeldung beim Job Center, angezeigt werden kann.
Und das betrifft nicht nur die Arbeitnehmer sondern auch die Arbeitgeber!
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