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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, ich habe folgendes Problem.Ich habe Wohngeld für meinen Sohn beantragt. Wohngeld 126 € Unterhalt 240 € Kindergeld 164 € ICH 185,57 € ( Abtretung der Miete ist abgezogen ) Mein Sohn ist bei mir komplett aus der BD-Gemeinschaft rausgenommen worden zwecks UH und KG,deshalb habe ich auch WG beantragt. Habe heute einen netten Brief bekommen; Zitiere, " Durch den Bezug von Wohngeld für meinen Sohn ergibt sich ein de Bedarf übersteigendes Einkommen in Höhe von 136,93 €." Das heißt jetzt für mich das mir 106,93 € von meiner Regelleistung abgezogen werden. Was ich aber nicht verstehen tue, WARUM?? mein Sohn ist raus aus der BD-Gemeinschaft, warum wird mir sein WG von meinen R-Satz abgezogen? Wer kann mir helfen?? |
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#2
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| Weil das den Bedarf übersteigende Einkommen bis zur Höhe des Kindergeldes bei den Eltern angerechnet wird. Bei dir wird nicht das Wohngeld sondern das Kindergeld angerechnet. |
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#3
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| Zitat:
Aber das KG wurde mir doch vorher auch nicht angerechnet? |
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#4
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| Kindergeld wird nur solange dem Kind angerechnet, wie es bedürftig ist. Danach wird es in DEM UMFANG, wie es das Kind selbst nicht braucht, dem angerechnet, dem es nach Einkommenssteuergesetz zusteht: dem KINDERGELDBERECHTIGTEN. Das bist dann anscheinend du. Da dein Kind mit Wohngeld und Unterhalt und EINEM TEIL des Kindergeldes seinen Bedarf deckt, ist der Rest des KG DIR als Einkommen anzurechnen und zwar (wenn du kein anderes Einkommen hast) bereinigt um 30 Euro Versicherungspauschale. Das ist vollkommen rechtens. Rechtsgrundlage dazu ist § 11 Abs. 1 SGB II: SGB 2 - Einzelnorm Weil da steht "soweit es bei dem jeweiligen Kind...". Also eben nur in dem Umfang, wie es das Kind braucht. Widerspruch hat daher m. E. n. keinen Zweck. Turtle |
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#5
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| Zitat:
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#6
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| Das wurde Dir aber bereits erklärt: Wohngeld für Kind
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#7
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| Zitat:
Gruß Mystica |
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#8
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| Das lag wahrscheinlich daran, dass der Einkommensüberhang deines Kindes ohne Wohngeld bei 10,63 € lag. Wenn dieser Betrag nun bei dir angerechnet worden ist, dann gab es darauf auch die Versicherungspauschale, so dass eben tatsächlich nichts abgezogen worden ist.
__________________ Jette ------------------------ SGB II fachliche Hinweise SGB II Wissensdatenbank SGB II Formulare Alg2 |
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#9
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| Gibt es dazu eine Art Berechnungsformel oder so etwas ähnliches? |
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#10
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| ???? Regelsatz deines Kindes + Mietanteil = Bedarf Unterhalt des Kindes + Wohngeld + Kindergeld = Einkommen des Kindes Einkommen des Kindes - Bedarf = übersteigendes Einkommen des Kindes. übersteigendes Einkommen ist kleiner als Kindergeldbetrag = Anrechnung des übersteigenden Einkommens abzüglich 30 Euro (wenn der Kindergeldberechtigte kein anderes Einkommen weiter hat) beim Kindergeldberechtigten. übersteigendes Einkommen ist größer als Kindergeldbetrag = Anrechng des Kindergeldes in voller Höhe beim Kindergeldberechtigten (auch hier abzüglich 30 Euro, wenn dieser kein anderes Einkommen hat. Turtle |
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