Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV 4 - ALG II 2

Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 21.02.2009, 11:44
Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2009
Beiträge: 40
Unglücklich Warum wird das Wohngeld von meinen Sohn bei mir abgezogen??

Hallo,

ich habe folgendes Problem.Ich habe Wohngeld für meinen Sohn beantragt.
Wohngeld 126 €
Unterhalt 240 €
Kindergeld 164 €
ICH 185,57 € ( Abtretung der Miete ist abgezogen )
Mein Sohn ist bei mir komplett aus der BD-Gemeinschaft rausgenommen worden zwecks UH und KG,deshalb habe ich auch WG beantragt.
Habe heute einen netten Brief bekommen; Zitiere,
" Durch den Bezug von Wohngeld für meinen Sohn ergibt sich ein de Bedarf übersteigendes Einkommen in Höhe von 136,93 €."
Das heißt jetzt für mich das mir 106,93 € von meiner Regelleistung abgezogen werden. Was ich aber nicht verstehen tue, WARUM?? mein Sohn ist raus aus der BD-Gemeinschaft, warum wird mir sein WG von meinen R-Satz abgezogen?
Wer kann mir helfen??
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 21.02.2009, 11:45
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.217
Standard

Weil das den Bedarf übersteigende Einkommen bis zur Höhe des Kindergeldes bei den Eltern angerechnet wird.

Bei dir wird nicht das Wohngeld sondern das Kindergeld angerechnet.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 21.02.2009, 11:49
Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2009
Beiträge: 40
Standard

Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
Weil das den Bedarf übersteigende Einkommen bis zur Höhe des Kindergeldes bei den Eltern angerechnet wird.

Bei dir wird nicht das Wohngeld sondern das Kindergeld angerechnet.
Also hat Widerspruch einlegen keinen SINN ??
Aber das KG wurde mir doch vorher auch nicht angerechnet?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 21.02.2009, 11:59
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Kindergeld wird nur solange dem Kind angerechnet, wie es bedürftig ist. Danach wird es in DEM UMFANG, wie es das Kind selbst nicht braucht, dem angerechnet, dem es nach Einkommenssteuergesetz zusteht: dem KINDERGELDBERECHTIGTEN.

Das bist dann anscheinend du. Da dein Kind mit Wohngeld und Unterhalt und EINEM TEIL des Kindergeldes seinen Bedarf deckt, ist der Rest des KG DIR als Einkommen anzurechnen und zwar (wenn du kein anderes Einkommen hast) bereinigt um 30 Euro Versicherungspauschale.

Das ist vollkommen rechtens. Rechtsgrundlage dazu ist § 11 Abs. 1 SGB II:
SGB 2 - Einzelnorm

Weil da steht "soweit es bei dem jeweiligen Kind...". Also eben nur in dem Umfang, wie es das Kind braucht.

Widerspruch hat daher m. E. n. keinen Zweck.

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 21.02.2009, 12:54
Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2009
Beiträge: 40
Standard

Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Kindergeld wird nur solange dem Kind angerechnet, wie es bedürftig ist. Danach wird es in DEM UMFANG, wie es das Kind selbst nicht braucht, dem angerechnet, dem es nach Einkommenssteuergesetz zusteht: dem KINDERGELDBERECHTIGTEN.

Das bist dann anscheinend du. Da dein Kind mit Wohngeld und Unterhalt und EINEM TEIL des Kindergeldes seinen Bedarf deckt, ist der Rest des KG DIR als Einkommen anzurechnen und zwar (wenn du kein anderes Einkommen hast) bereinigt um 30 Euro Versicherungspauschale.

Das ist vollkommen rechtens. Rechtsgrundlage dazu ist § 11 Abs. 1 SGB II:
SGB 2 - Einzelnorm

Weil da steht "soweit es bei dem jeweiligen Kind...". Also eben nur in dem Umfang, wie es das Kind braucht.

Widerspruch hat daher m. E. n. keinen Zweck.

Turtle
Danke für die schnelle Auskunft
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 21.02.2009, 13:38
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Das wurde Dir aber bereits erklärt: Wohngeld für Kind
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 21.02.2009, 13:52
Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2009
Beiträge: 40
Standard

Zitat:
Zitat von Mandy Beitrag anzeigen
Das wurde Dir aber bereits erklärt: Wohngeld für Kind
Ja das ist richtig.Aber da hatte ich noch kein Bescheid von der ARGE,das die mir das Geld abziehen. Bin davon ausgegangen das sie mir das Geld nicht abziehen. Naja es ist halt nun mal so.

Gruß

Mystica
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 21.02.2009, 16:46
Benutzerbild von jette
Moderator
 
Registriert seit: 19.11.2008
Ort: Land der Horizonte
Beiträge: 1.664
Standard

Zitat:
Zitat von Mystica Beitrag anzeigen
Aber das KG wurde mir doch vorher auch nicht angerechnet?
Das lag wahrscheinlich daran, dass der Einkommensüberhang deines Kindes ohne Wohngeld bei 10,63 € lag.
Wenn dieser Betrag nun bei dir angerechnet worden ist, dann gab es darauf auch die Versicherungspauschale, so dass eben tatsächlich nichts abgezogen worden ist.
__________________
Jette
------------------------
SGB II
fachliche Hinweise SGB II
Wissensdatenbank SGB II
Formulare Alg2
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 21.02.2009, 16:54
Benutzer
 
Registriert seit: 12.02.2009
Beiträge: 40
Standard

Zitat:
Zitat von jette Beitrag anzeigen
Das lag wahrscheinlich daran, dass der Einkommensüberhang deines Kindes ohne Wohngeld bei 10,63 € lag.
Wenn dieser Betrag nun bei dir angerechnet worden ist, dann gab es darauf auch die Versicherungspauschale, so dass eben tatsächlich nichts abgezogen worden ist.
Gibt es dazu eine Art Berechnungsformel oder so etwas ähnliches?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 21.02.2009, 16:59
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

????

Regelsatz deines Kindes + Mietanteil = Bedarf
Unterhalt des Kindes + Wohngeld + Kindergeld = Einkommen des Kindes

Einkommen des Kindes - Bedarf = übersteigendes Einkommen des Kindes.

übersteigendes Einkommen ist kleiner als Kindergeldbetrag = Anrechnung des übersteigenden Einkommens abzüglich 30 Euro (wenn der Kindergeldberechtigte kein anderes Einkommen weiter hat) beim Kindergeldberechtigten.

übersteigendes Einkommen ist größer als Kindergeldbetrag = Anrechng des Kindergeldes in voller Höhe beim Kindergeldberechtigten (auch hier abzüglich 30 Euro, wenn dieser kein anderes Einkommen hat.

Turtle
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Eltern Wird Wohngeld auf Kinderzuschlag angerechnet?? sparrow Kinderzuschlag 6 07.03.2010 16:17
Mehr Kindergeld und mehr Wohngeld, schön für die Arge... Heiko_aus_WHV Sag deine Meinung zu Hartz IV und Co. 16 13.05.2009 07:31
Alleinerziehend / Alleinstehend ALG II soll Wohngeld fürs Kind beantragen einige Fragen jessismom Hartz IV 4 - ALG II 2 8 13.02.2009 19:30
Eltern Eigene Wohnung für unseren 17 jährigen Sohn martschee Hartz IV 4: U 25 14 23.01.2009 15:43
Kind / Kinder Wir Wohngeld für Kinder angerechnet??? bubblesylvi Hartz IV 4 - ALG II 2 1 19.01.2009 14:53


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 09:18 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0