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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo Forumgemeinde ![]() Erst einmal zur Vorgeschichte, meine Frau hat wegen Krankheit ihren Job verloren, bekamm Krankengeld, was auch noch über ALG 2 lag, nun ist das Krankengeld abgelaufen, und sie musste sich ALG 1 beantragen, was bereits geschehen ist.... Da sich ihr alter Arbeitgeber zeit lässt, mit der Arbeitsbescheinigung auszufüllen, ( heute auf den Tag genau 10 Tage ) wird es wohl auch noch eine weile dauern bis wir genaueres wissen Nun zur meiner Frage, da wir vermuten, das ALG 1 sich nicht weit weg bewegen wird vom Krankengeld ( 75 % Krankengeld und 68% ??? ALG 1 des Gehaltes ihres Arbeitsgeber ) für uns stellt sich die Frage, ALG 2 ( Hartz 4) oder Wohngeld ? dieses würden wir ja erst wissen wenn wir einen bescheid mit genauen fakten haben.... Wann sollte ich den Alg2 beantragen, jetzt schon oder wenn wir den bescheid vom ALG 1 haben ? Weil ganz ehrlich, das Job Center würd ich mir noch gern ersparen, zumal gerne meine Frau arbeiten möchte, wie es ausschaut hat sie auch ganz grosse chancen wieder einen job zu finden ( sie macht grade eine Job to go massname von der Arbeitsagentur, und die helfen ihr wo es nur geht ), und ich bleib weiterhin Hausmann und bin für unsere Tochter da. Ich hoffe ich konnte meine Fragen einigermassen verständlich stellen ![]() LG |
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#2
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| Wie alt ist denn die Tochter? Ansonsten nutze doch mal hier den ALG2 rechner mit Euren ungefähren Zahlen und rechne ob ihr Anspruch habt, gleiches gilt für Wohngeld. Der Antrag fürs ALg2 sollte allerdings , wenn Anspruch da ist, sofort gestellt werden, denn der Antrag gilt immer erst ab Tag des Antrages und nicht rückwirkend. |
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#3
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| Na das hab ich ja alles gemacht, demnach hätten wir mit wohngeld mehr, auch wenn es nur 20 € sind... aber ich bin mir mit den rechnern hier im netz nicht so sicher. Meine Tochter ist 6 geht im August in einen Schulkindergarten |
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#4
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| Wenn Deine Tochter 6 ist und keine Behinderungen oder sonstige Gründe vorliegen wieso Du nicht arbeiten gehen kannst. Solltet ihr bei Euren ALG2 Überlegungen mit enbeziehen, dass Du Dich dem Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stellen musst. Wenn Wohngeld mehr ist, solltet ihr überlegen jetzt schon Wohngeld + evtl. Kinderzuschlag zu beantragen. Parallel dazu könnt ihr auch schon den ALG2 Antrag stellen, jeweils mit dem Hinweis, dass ein Antrag auf die anderen Leistungen läuft. |
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#5
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| Das ich dem Arbeitsmarkt dann zu verfügeung stehen muss weiss ich auch, das steht ja hier miomentan garnicht zur debate Den Ich will lediglich wissen, ob ich ALG2 erst beantrage wenn wir den Alg 1 bescheid haben oder jetzt schon, ohne zu wissen was wir an ALG 1 bekommen. Weil ich weiss ja erst genau mit dem Bescheid was wir an ALG 1 bekommen und dort erst entscheiden können, was wir beantragen. Das ich mir einen Job suche so das wir kein Anspruch mehr habe ist sowieso klar, momentan ist dies aber nicht so. |
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#6
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| Wie schon geschrieben beim ALg2 gibt es erst Leistungen ab Antragsdatum, gehst Du Dir also heute einen Antrag holen, habt ihr theoretisch ab heute Anspruch. Wohngeld gilt rückwirkend für den Monat. Wartet ihr also auf Euren ALG1 Bescheid, verschenkt ihr sozusagen schon Geld. |
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