Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV 4 - ALG II 2

Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 04.12.2008, 15:05
Gesperrt
 
Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 1.166
Standard Wäre Widerspruch besser gewesen?

Hallo,

habe gestern meine Wiederbewilligung erhalten und musste feststellen das der Bescheid falsch erstellt war. Obwohl bei derzeitiger Arbeitsvertrag bis 31.Januar 2009 läuft, wurde der Beschneid erstellt als wäre ich über den Januar 2009 weiterbeschäftigt.

Ich rief also diese 180er Hotline an und machte dort auf den Fehler aufmerksam. Man versprach mir das man meinen Bescheid noch mal überprüfe.

Im Bekanntenkreis unterhielten wir uns darüber und das ich angerufen hätte und das ich nun hoffe sich der Irrtum aufklärt. Da wurde mir gesagt das ich hätte gleich Widerspruch einlegen müssen.

Nun bin ich etwas verunsichert. Nach meiner Meinung reichte der Anruf doch erstmal aus, oder etwa nicht?

Angela
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 04.12.2008, 16:59
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Du gibst dann einfach die Veränderungsmitteilung ab und gut. Dann wird automatisch neu berechnet.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 04.12.2008, 20:37
Benutzerbild von jette
Moderator
 
Registriert seit: 19.11.2008
Ort: Land der Horizonte
Beiträge: 1.664
Standard

Es könnte theoretisch auch möglich sein, dass man deinen Vertrag noch verlängert.
Also mach es wie Mandy es schrieb. Wenn der Vertrag nicht mehr verlängert wird, dann reiche eine Veränderungsmitteilung ein. Vielleicht ist dein Arbeitgeber ja auch so nett und schreibt dir noch einen kurzer 2-Zeiler, dass er dich leider nicht weiter beschäftigen kann nach Vertragsablauf. Das Schreiben ist aber nicht zwingend notwendig.
__________________
Jette
------------------------
SGB II
fachliche Hinweise SGB II
Wissensdatenbank SGB II
Formulare Alg2
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 05.12.2008, 07:09
Gesperrt
 
Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 1.166
Standard

Ihr gebt ja anonsten gute Antworten. Aber diesmal nicht. Kann ja sein weil das alte Forum fehlt und ich hate diese Info nicht reingeschrieben, weil ich annahm das diese Info noch irgdenwo bei euch präsent ist.

Bei dem Arbeitsverhältnis was ich noch habe war von Anfang an klar das ich nur das halbe Jahr, also bis 31.01.2009 eingestellt werde, weil es sich um eien ABM handelt. So stand es auch auf dem von mir abgegebeenen Arbeitsvertrag, der dem Arbeitsamt/ JobCenter vorliegt. Danauc wurde ja bereits schon mein egänzendes ALG II berechnet und weiterberechnet. Also kann auch nicht gesagt werden das der nicht da ist.

Also weder was von Zweizeiler, weil das ja schon auf dem Arbeitsvertrag steht, noch was von Veränderungsmitteilung. denn die nutzt ja nur was wenn sich was verändert.

Angela
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 05.12.2008, 07:14
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Es verändert sich ja auch was. Du hast ab Februar die ABM nicht mehr. Es reicht, wenn man neu berechnet, wenn es soweit ist.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 05.12.2008, 07:21
Gesperrt
 
Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 1.166
Standard flasch gedacht

Mandy,
mein Zeitraum für ide Bewilligung war abgelaufen und dehsalb musste ich ja den Antrag auf Wiederbewilligung abgeben und da dachte ich eben, weil ja der Arbeitsvertrag vorliegt wird das gleich eingerechnet. Hat ja bis jetzt immer geklappt. Wie oft muss ich denn zum Arbeitsamt gehen. ? Dann bräuchte es doch nicht sein das man auch wenn man Arbeit hat seine Wiederbewilligugn beantragen muss, wenn es denn sowieso nicht eingearbeitet wird.

So aber nun noch mal zurück. Ich habe ja da nun angerufen. Wenn sich dann nichts tut, wie gehe ich dann vor?

Arbeitsvertrag liegt vor und die Weiterbewilligugn hatte ich ja auch abgegeben, sonst hätte ich ja keinen neuene Bescheid.

Angela
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 05.12.2008, 08:25
Benutzerbild von Mandy
Junior Admin
 
Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Das Eine hat doch mit dem Anderen erstmal nix zu tun. Wenn Dein BWZ abgelaufen ist, dann musst Du einen neuen Antrag stellen. Man erstellt dann den neuen Bescheid mit den Gegebenheiten, die derzeit aktuelle sind. Wenn sich dann ab Februar etwas verändert, gibt man kurz vorher die Veränderungsmitteilung ab und es wird neu berechnet.
Ich weiß ehrlich gesagt nicht, wo jetzt das Problem ist. Die Änderung tritt doch erst zu Februar ein.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 05.12.2008, 08:25
Benutzerbild von jette
Moderator
 
Registriert seit: 19.11.2008
Ort: Land der Horizonte
Beiträge: 1.664
Standard Veränderungsmitteilung

Das wurde dir schon gesagt: Veränderungsmitteilung einreichen!
__________________
Jette
------------------------
SGB II
fachliche Hinweise SGB II
Wissensdatenbank SGB II
Formulare Alg2
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 05.12.2008, 08:27
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.12.2008
Ort: Hinter den 7 Bergen...
Beiträge: 1.729
Standard

@Angela,
es sind doch nur Menschen, die da arbeiten

Ich denke auch nicht immer dran, bei Weiterbewilligungen die halbe Akte zu lesen ob ein Arbeitsverhältnis befristet ist oder nicht......

Deshalb ist es immer besser eine Veränderungsmitteilung abzugeben und ggfls. den Kontoauszug mit der letzten Lohnzahlung wegen dem Zuflussprinzip vorzulegen....

Gruß
Enibas
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 05.12.2008, 11:22
Gesperrt
 
Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 1.166
Standard

Ihr fragt alle was ich für ein Problem habe. Ihr habt euch meine Frage gar nicht richtig durchgelesen. Dann wüsstet ihr das.

Ich hatte ja geschrieben das ich davon ausgegangen bin das irgdenjemand was überlesen hat beim Arbeitsamt. Dehsalb habe ich ja angerufen bei dieser Hotline und habe daruaf aufmerksam gemacht. Damit war das Problem für mich erst mal vom Tisch.

Dan habe ich im Bekanntenkreis erzählt das sich das Arbeitsamt geirrt hat und ich dort gleich angerufen habe.

Im Bekannenkreis wurde mir gesagt das ich falsch gehandelt habe und ich hätte besser Widerspruch einlegen sollen.

Ich wolle lediglich die Bestätigung ob mein Bekanntenkries recht hatte und ich Widerspruch einlegen soll oder ob mein Handeln richtg war mit dem Anruf. Mehr nicht.

War meine Frage so schwer zu verstehen?

Angela
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an



Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 09:13 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0