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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 30.04.2010, 22:17
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Standard Vorstellungsgespräch in die falsche Richtung lenken

Moin, ich bin Informatiker und bin seit kurzem in der b....... Lage ALG2.

Da ich im Nebenerwerb noch selbständig bin, nur leider dies nicht zum Überleben reicht bin ich gezwungen ALG2 zu beziehen....

Nun geht es um folgendes ich soll laut SB mich nun bevorzugt auf "helfer" Stellen Bewerben in Personal leasing Firmen die meist bei 5€ brutto liegen, 3 Schichten und Fließband um so schnell wie möglich aus der Statistik zu fallen.

Der Lohn ist mit Brot und Wasser zu vergleichen bei den man förmlich verdummt.

Meine Frage ist daher, was passiert wenn ich das Vorstellungsgespräch in meine Richtung lenke, so das der AB der Firma mich so als AN garnicht haben will?

Werde ich durch so ein Verhalten von der zuständigen Arge bestraft (30% kürzungen)?

Ein Stundenlohn von 5€ Brutto ist echt hart...dafür habe ich nicht 17 Jahre lang die Schulbank gedrückt.


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  #2  
Alt 30.04.2010, 22:36
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Natürlich darfst Du nicht in die Richtung verhandeln, den Job nicht zu bekommen. Aber Du musst natürlich auch im Gespräch Deine Stärken herausarbeiten - also, nur als Beispiel, selbstständig arbeiten, logisch denken, komplexe Zusammenhänge erfassen und schriftlich formulieren. Natürlcih das fachspezifische Wissen nicht vergessen, das muss sicher der Schwerpunkt sein.

Und aus diesem Profil, das Du dann im Gespräch von Dir zeichnest, wird der Personalsachbearbeiter dann seinen Eindruck gewinnen, ob Du für die angebotene Stelle am Fließband geeignet bist. Es kann natürlich sein, dass er zu dem Ergebnis kommt, dass Du viel besser für eine Stelle in der EDV Abteilung geeignet bist. Dagegen wäre ja auch nichts einzuwenden, vermutlich ist die dann sogar was besser bezahlt.
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  #3  
Alt 30.04.2010, 23:00
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Danke für die schnelle Antwort,

Also ich rede hier vom schlimmsten Fall, wenn nur die Stelle am Fießband vorhanden ist.

Ein Vertrag kommt doch im beiderseitigen Einverständnis zustande, wenn der AG mein Angebot nicht annimmt dann kommt kein Vertrag zu stande, und er lehnt mich ab.

Sanktionen sind dort umstritten, da ich ja willig bin zu arbeiten aber der AG nicht auf mein Angebot eingeht.

Wer will schon für 5€ brutto arbeiten, klar wenn man nix gelernt hat ist man froh das man überghaupt was hat aber ich sehe diesen § im SGB3 echt im konflikt mit dem GG.

Vielmehr sollten Spezialisierungen gefördert werden, aber nein ALG2 steht schlechter da als ALG1.. das sieht man ja schon beim Gründungszuschuss..

Der werden lieber Sinnlos Maßnahmen verordnet die auch nicht ganz billig sind...so kann man auch das Buget schrumpfen lassen und davon abgesehn wenn zu viele Leute in arbeit kommen könnten ja die Jobs im Arbeitsbeschaffungs Apparat gefährdet werden

Da sind wir aber schon beim nächsten Thema Kosten, ein Teufekskreis....
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  #4  
Alt 01.05.2010, 07:21
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Zitat:
SGB II § 2: Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen.
Ist ja nun nicht misszuverstehen, oder? Auch die Stelle am Fließband muss angenommen werden. Im ALG II gibt es keinen Berufsschutz.

Zitat:
SGB II § 31 Das Arbeitslosengeld II wird unter Wegfall des Zuschlags nach § 24 in einer ersten Stufe um 30 vom Hundert der für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach § 20 maßgebenden Regelleistung abgesenkt, wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige sich trotz Belehrung über die Rechtsfolgen weigert, eine zumutbare Arbeit aufzunehmen oder fortzuführen.
Jetzt wird es spannend. Wenn der AG den Eindruck gewinnt, dass Du kein Interesse an der Arbeit hast, weil Du Dir für den Job zu Schade bist, kann es sein, dass er genau das der ARGE mitteilt. Mit der Mitteilung "Wir hätten ihn ja eingestellt, aber er hat kein Interesse an der Stelle" bist Du so nah an einer Sanktion, dass man sie schon riechen kann.

Und jetzt noch der Klartext:
Du bekommst Leistungen vom Staat, weil Du Dich trotz Deiner Ausbildung mit dem entspannenden Nebenerwerb nicht selbst finanzieren kannst. Es sollte Dir selbst wichtig sein, alles zu tun um da wieder raus zu kommen. Stattdessen überlegst Du hier, wie Du Arbeit ablehnen kannst, damit Du Dir Deine Hände nicht schmutzig machen musst, ohne die Konsequenzen tragen zu müssen. Damit magst Du sogar ein oder zweimal durchkommen, aber glaube mir, relativ schnell wird es Dir auf die Füße fallen, AG erkennen einen "Ich will hier gar nicht arbeiten, weil ich was Besseres bin" relativ schnell. Arbeitsvermittler übrigens auch. Und glaube mir, niemand hat Spaß daran Menschen in geringer qualifizierte Stellen zu vermitteln - aber ebensowenig hat jemand Verständnis für "dafür bin ich mir zu schade".

Ach ja - und 5,- brutto habe ich im letzten Jahr nirgendwo gesehen - könnte es sein, dass Du da ein ganz kleines bisschen übertreibst, weil es sich einfach besser anhört?
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  #5  
Alt 01.05.2010, 07:40
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Aber sicher gibt es noch solche Löhne Und das nicht nur in Kleinen Unternehmen.
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  #6  
Alt 01.05.2010, 07:54
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Zitat:
Zitat von percey88 Beitrag anzeigen
Aber sicher gibt es noch solche Löhne Und das nicht nur in Kleinen Unternehmen.
Dann sollte man eventuell nicht bei Unternehmen, sondern bei Zeitarbeitsfirmen nachfragen. Da habe ich keinen Vertrag unter 6,20 € gesehen...
Und da jammern alle über Zeitarbeitsunternehmen. Scheinen dann doch eher paradiesische Zustände zu sein
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  #7  
Alt 01.05.2010, 14:17
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Also 5,00 Euro Stundenlohn gibt es tatsächlich noch.

Zitat:
Der Lohn ist mit Brot und Wasser zu vergleichen bei den man förmlich verdummt.



Zitat:
Also ich rede hier vom schlimmsten Fall, wenn nur die Stelle am Fießband vorhanden ist.

Du solltest dich schämen, Fließbandarbeiter finanzieren dein ALG 2 mit....

Und wenn man verdummt liegt das weder an der Arbeit noch am Lohn, da solltest du die Ursache bei dir selber suchen.

Setzte deine Intelligenz doch in deiner Selbstständigkeit um, aber die hinkt ja auch und bringt wenig, aber auch dafür sind bestimmt andere schuld.

Für wie dumm hältst du eigentlich Personalleiter, dir riechen den Braten von nicht arbeiten wollen.


Loni
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  #8  
Alt 01.05.2010, 14:42
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Zitat:
Zitat von Loni Beitrag anzeigen
Für wie dumm hältst du eigentlich Personalleiter, dir riechen den Braten von nicht arbeiten wollen.
Wenn man sich ziemlich blöd dabei anstellt sicher, aber das muss nicht sein.
Sicher muss man alles tun, um den ALG II Bezug völlig zu beenden. Andererseits aber verschlechtert man auch seine Chancen dazu deutlichst, wenn man einen Job völlig unter Qualifikation und mit nicht den Bedarf deckenden Bezahlung ausübt. Das ist und bleibt ein Eiertanz und "beide Seiten" haben durchaus vernünftige und nachvollziehbare Argumente.
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  #9  
Alt 01.05.2010, 14:45
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Beiträge: 3.305
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Die Gewerkschaften haben doch erst im März neue Zeitarbeitstarife abgeschlossen.

Einstiegslohn West DGB/Chr.Gewerkschaft 7,60€/7,60€
Einstiegslohn Ost DGB/Chr. Gewerkschaft 6,65€/6,40€
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  #10  
Alt 01.05.2010, 21:31
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 18.988
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Zitat:
Also 5,00 Euro Stundenlohn gibt es tatsächlich noch.
Also Frisöse im Osten... Oder in der Ernte. Ja, es gibt sie noch. Je nach Wohnort ist das auch nicht sittenwidrig. Und daher wären solche Jobs anzunehmen. Auch wenn man sich zu fein dafür fühlt.

Turtle
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