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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 31.01.2012, 11:41
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Registriert seit: 31.01.2012
Beiträge: 1
Standard Vorschuss auf die zu erwartenden Leistungen (barauszahlung)

Hallo zusammen,

wie der Titel schon sagt hätte ich eine Frag zu einer Barauszahlung.

Ich arbeite seit ca 3 Wochen Vollzeit bei einer Zeitarbeitsfirma.
Da ich das ALG 2 erst nach Abgabe einer Lohnabrechnug bekomme,
wurde heute auf Grundlage des Arbeitsvertrages ein fiktives Einkommen angerechnet.

Ich bat die SB mir diese noch bitte in Bar auszuzahlen da ich leider über kein Geld mehr verfüge da ich jeden tag einen Mehraufwand für die Arbeit habe (Essen, Trinken und Sprit).
Dies wurde mir jedoch abgelehnt mit der Begründung das der Hauseigene Geldautomat mit kosten verbunden ist. Sie sagte zu mir, das sie es mir bis ende nächster Woche auf mein Konto überweißen werden.
Das ist jedoch für mich zu spät, da ich auch noch 2 Kinder und eine Partnerin zu versorgen habe und alle anderen Zahlungen wie Lohn und Kindergeld erst am 15 überwiesen werden.

Nun wollte ich fragen ob es dafür einen Gesetzestext gibt, dem ich dem SB vorlegen kann damit ich eine Barzahlung bekomme?

Hoffe Ihr könnt mir ein wenig helfen
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  #2  
Alt 31.01.2012, 12:18
Benutzerbild von Musiker
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.843
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Da hast du Pech. Das Gesetz sagt nämlich:

"§ 42 Auszahlung der Geldleistungen
Geldleistungen nach diesem Buch werden auf das im Antrag angegebene inländische Konto bei einem Geldinstitut überwiesen. Werden sie an den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt der Leistungsberechtigten übermittelt, sind die dadurch veranlassten Kosten abzuziehen. Dies gilt nicht, wenn Leistungsberechtigte nachweisen, dass ihnen die Einrichtung eines Kontos bei einem Geldinstitut ohne eigenes Verschulden nicht möglich ist."

Da steht nichts von Scheck.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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  #3  
Alt 31.01.2012, 12:26
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Registriert seit: 16.07.2009
Beiträge: 763
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Hier kannst du näheres nachlesen:

http://www.harald-thome.de/media/fil...30_12_2004.pdf
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  #4  
Alt 31.01.2012, 15:33
Benutzer
 
Registriert seit: 13.12.2011
Beiträge: 44
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Hallo George O Gore,

einen Rechtsanspruch auf eine Barauszahlung hast du nicht, da bei uns diese Frage auch des öfteren auftritt, zahlen unsere Zeitarbeitsfirmen meistens schon eine Abschlag, es ist ein durchaus üblicher Weg, ansonsten kannst du natürlich auch immer noch deine Bank befragen, ob sie dir für 1 Woche ein Dispo einräumt
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Stichworte
alg2, barauszahlung, vorschuss

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