| |
| |||||||
| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo, allso zur Zeit bekomme ich noch ALG I bis zum 30.01.2010 und dann ALG II.Gestern hatte ich ein Vorstellungsgespräch in einem Kernkraftwerk. Der Arbeitgeber möchte mich nun einstellen und zwar zum 01.03.2010 Auf die Frage wann ich mit einem Arbeitsvertrag rechnen kann sagte man mir, dass meine Unterlagen an die Hauptstelle wieder zurück geschickt werden und dann werde ich Anfang bis Mitte Januar einen vorläufigen Arbeitsvertrag erhalten.Einen Vorläufigen Arbeitsvertrag erhalte ich aus dem Grund weil noch eine Zuverlässigkeitsprüfung für Kernkraftwerke und ein Arbeitsmedizinische Untersuchung Stattfinden müssen.Die Zuverlässigkeitsprüfung kann bis 10 Wochen dauern.Erst danach erhalte ich den richtigen Arbeitsvertrag.So nun meine Frage.Versucht die Arge in diesen einen Monat Februar wo ich ja Leistungen von der Arge erhalte mich weiter zu bewerben oder andere Maßnahmen anzutreten (1 Euro Jobs)und bekomme ich am 01.03.2010 Geld von der Arge da ich ja meinen ersten Lohn erst am 31.03.2010 erhalte. Für eure Antworten bin ich sehr dankbar Grüße aus der Pfalz |
|
#2
| ||||
| ||||
| Bei fester Einstellungszusage bis 8 Wochen erfolgt i.d.R. keine weitere Aktivierung. Wenn das Geld am 31.03.10 und somit noch im März kommt, besteht für März kein Anspruch mehr. Es ist aber zur Überbrückung die Zahlung als Darlehen möglich.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
|
#3
| |||
| |||
| Einfach Klasse, dass ich so schnell eine Antwort bekommen habe. Aber zu der Antwort, dass mir kein Geld zusteht für März-die wissen doch gar nicht, wann ich mein ersten Lohn bekomme, oder doch. Gruß |
|
#4
| ||||
| ||||
| Zitat:
http://www.arbeitsagentur.de/zentral...cheinigung.pdf
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
|
#5
| |||
| |||
| Damit ich das richtig verstehe.Sobald ich die Arbeit annehme verlangt die Arge eine Verdienstbescheinigung.Ich war der Meinung das ich mein Geld von der Arge am 01.03.2010 erhalte und wenn ich dann am 31.03.2010 meinen ersten Lohn bekomme das dann die Arge sagt Hoppla der junge Mann hat ja Lohn erhalten-so jetzt muß er das zuviel erhaltene Geld zurück erstatten. Liege ich da falsch. Meine neue Firma kann doch so eine Verdienstbescheinigung doch erst ausfüllen, wenn ich den ersten Lohn erhalte, daß heißt es lege der Arge doch erst irgendwann im April vor Danke |
|
#6
| ||||
| ||||
| Naja, du kannst auch sagen: Arbeitsaufnahme 01.03.10, Lohnzahlung Ende des Monats, bitte Bewilligung ab 01.03.09 aufheben. Dann brauchst du keine Bescheinigung vorlegen.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
|
#7
| |||
| |||
| War paar mal AlgII-Bezieher und dann wieder in Arbeit, da das Arbeiten in der Schweiz Hire-and-fire ist. Um diesen ganzen Zirkus zu umgehen, fange ich immer erst ab 5. des neuen Monats an zu arbeiten und gebe dann die Meldung zur ARGE. Damit habe ich für den Monat das ARGE-Geld und im nächsten Monat meinen Lohn. Das hat aber den Nachteil, wenn die Arbeit z.B. im Mai zu Ende ist, kommt das Geld im Juni auf mein Konto und dann gibt es da kein ARGE-Geld. Erst ab Juli wieder. So muß man sehen, dass man im Juni noch für paar Tage/Wochen einen befristeten Job bekommt, der noch im Juni ausgezahlt wird!!! Oder du gehst im Juni in Urlaub, denn du bist ja frei! Die ARGE tut sich immer schwer, Geld auszuzahlen und dann wieder zurückzufordern, weil viele AlgII-Bezieher einfach nicht rückzahlen. Ich hatte immer sofort rücküberwiesen, wenn ich Geld für einen Monat bekam, der mir nicht zustand. So ist mein Ruf bei der ARGE gut. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| AG sieht KÜ als wirksam, aber Arbeitsvertrag sagt was anderes | smithm | Kündigung | 1 | 22.11.2009 12:21 |
| 4 mal befristeter Arbeitsvertrag | Klauskleber | Arbeitsrecht allgemein | 4 | 07.06.2009 20:15 |
| Alleinerziehend / Alleinstehend Befristeter Arbeitsvertrag, muß ich verlängern? Sperre? | Grrrrr | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 4 | 16.04.2009 20:18 |
| befristeter Arbeitsvertrag und Urlaubsanspruch? | ichbindieLeni | Arbeitsrecht allgemein | 6 | 04.04.2009 05:33 |
| Befristeter Arbeitsvertrag | Peter | Arbeitsrecht allgemein | 0 | 06.12.2008 16:48 |