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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 31.05.2010, 11:56
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Registriert seit: 31.05.2010
Beiträge: 2
Standard Vorgehensweise der ARGE - lang

Hallo, ich möchte mich kurz vorstellen: ich bin 35 Jahre alt, alleinerziehend, habe einen kleinen Sohn und wohne in Bayern.
Ich weiß nicht mehr, wohin mit meinem Anliegen und meiner Sorge (außer vors Sozialgericht, aber das war eigentlich so der letzte Schritt, den ich tun wollte)

MIr wurde letztes Jahr im Mai zu August 2009 betriebsbedingt gekündigt. Ich habe dann ALG I beantragt und aufstockend (weil berechtigt) ALG II bei meiner SB in der ARGE. Das war im Juli 09.

Nachdem dann mal alle Unterlagen eingereicht waren, alle Kontoauszüge usw. vorlagen tat sich erst einmal nichts. Ich bekam insgesamt zwei Barauszahlungen (eine über 50, eine über 100 Euro) - die zweite aber auch nur, nachdem ich vier Stunden ohne Termin auf dem Amt saß und man sich meiner nicht annehmen wollte.

Sämtliche Telefonate und mails an meine SB verliefen ins Leere. Es fehlten immer wieder Unterlagen. Im DEZEMBER 2009 fiel meiner SB ein, es könnte ja mal der Rückkaufwert meiner Lebensversicherung (stillgelegt, Betrag minimal) erfragt werden. Nachdem das erledigt war, wollte man eine Bestätigung des Kindergartens!! meines Sohnes über die Öffnungszeiten.

Alles wurde von mir verschickt.
Mails zum Sachstand wurden nicht beantwortet.

Tja, nun haben wir Ende Mai 2010.
Meine ALG I-Zahlungen habe ich sehr wohl erhalten, aber kein ALG II. Auf Nachfrage im April fehlten auf einmal Unterlagen (die nachweislich im Dez geschickt wurden)
Ich habe keine Ermäßigungen bekommen seit August 2009. Ich habe immer schön fleißg meine Nebenkosten gezahlt, meine Miete, meine GEZ usw. Keinen Ausweis für die Tafel usw. keine Ermäßigung bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln.
Wovon ich gelebt habe? ALG I, Kindergeld + Unterhalt und ich habe meine von der Firma ausgezahlte Abfindung (auch die hat die ARGE überprüft, konnte mir aber nicht angerechnet werden) aufgebraucht. Inzwischen bin ich komplett pleite, habe die erste Kontopfändung hinter mir und diverse offene Posten.

Nachdem ich jetzt, weil ich über die Arbeitsagentur Selbständigkeit angemeldet habe) rückwirkend zum Ende April beim Arbeitsamt abgemeldet wurde, habe ich KEINERLEI Einnahmen mehr bis auf das Kindergeld und den Unterhalt.

Also schrieb ich dies meiner SB bei der ARGE, sie möchte doch bitte meinen Antrag (es gab keinerlei Zwischenbescheide und nichts) endgültig zum Abschluss bringen und dass ich doch höflich um die Auszahlungen des ALG II, welche nunmehr von August 09 - inkl. April 2010 aufgelaufen sind, bitte.

Was bekomme ich als Antwort?
Ein Schreiben, in dem ich meine Einkommensverhältnisse als Selbständige darlegen soll.

Nun meine Frage: MUSS ich das überhaupt ausfüllen???? Ich möchte doch nur meine Gelder für die letzten 9 Monate, auf die ich ein Anrecht hatte, ausgezahlt bekommen... Ich habe keinen Anspruch mehr auf ALG II als Selbständige und wenn ich das hätte - ich habe das nicht beantragt. Was hat also mein aktuelles Einkommen (ICH HABE KEINS!!!) mit meinem alten ALG II-Antrag zu tun - kann mir das HIER jemand beantworten?!

Ich habe momentan, wie gesagt, keinerlei Bezüge. Wurde rückwirkend bei der Krankenkasse abgemeldet und muss mich jetzt privat versichern. Ich kann noch nicht als Selbständige arbeiten, der Gründungszuschuss ist beim AA noch nicht durch, ich habe noch keine Ust-Nr vom Finanzamt usw. Miete kann ich nicht zahlen, nichts.

Gibt es eine Stelle an die ich mich wenden kann? Ihren Vorgesetzten kenne ich bereits, an den hatte ich das alles schon mal weitergeleitet. Da fehlten dann wieder Unterlagen (die aber nachweislich eingereicht wurden)

Auch wurden von dieser SB die Auszahlungen des Kindsunterhaltes verschleppt (ebenfalls nachweislich) so dass ich in den Monaten August - Dezember 2009 OHNE Kindsunterhalt da saß. War ein lustiges Weihnachten!

Vielen Dank und vielleicht kann mir jemand helfen.

LG Hamunaptra
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  #2  
Alt 31.05.2010, 18:13
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Du hast die Möglichkeit, Untätigkeitsklage zu erheben. Entweder holst du dir einen Beratungsschein beim zuständigen Amtsgericht und suchst dir einen Anwalt für Sozialrecht oder du setztselbst eine letztmalige Frist zum Bearbeiten deines Antrages und drohst im Untätigkeitsklage, wenn man die Frist verstreichen lässt, gehst dann selbst zum Gericht (da gibt es Rechtspfleger, die dir helfen) und erhebst selbst Untätigkeitsklage.

Wenn du trotz Selbständigkeit derzeit kein Einkommen hast, dann willst du doch sicherlich auch weiter ALG 2 haben? Dann müsstest du die Auskünfte in Bezug auf dein wahrscheinliches Einkommen auch erteilen...

Turtle
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  #3  
Alt 31.05.2010, 20:49
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Registriert seit: 31.05.2010
Beiträge: 2
Standard

Danke für die Antwort.
Wahrscheinlich DACHTE sich das meine SB auch so, dass ich für Mai ALG II beantrage - MACHE ICH ABER NICHT.
Ich habe mich heute mal durch google gewühlt und bin auf die Beschwerdestelle für die ARGE gestoßen. Die haben sich meinen Fall mit offenem Mund angehört und wollen jetzt agieren. Und ich hoffe, zeitnah.

Die Rückzahlungen bewegen sich in einem extrem hohen vierstelligen Bereich. Ich möchte für Mai gar kein ALG II mehr, ich möchte vor denen einfach nur noch meine Ruhe, sorry wenn ich das so sagen muss. Sollte mein Gründungszuschuss usw. doch noch in den nächsten Tagen/Wochen kommen, dann geht nämlich wieder die Rückrechnerei los - und darauf habe ich keine Lust. Ehrlich nicht.
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