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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, ab nächster Woche habe ich voraussichtlilch einen Job, in dem 680,-Euro monatlich verdiene. Vertrag wird Do unterschreiben ![]() Wie wird das Amt verrechnen? Ich denke von Netto, doch nun hörte ich öfters, dass die von Brutto ausgehen. Was nun? |
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#2
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| Der Freibetrag wird vom Bruttoeinkommen berechnet. Das Nettoeinkommen wird dann letztendlich, abzüglich des vorher errechneten Freibetrages, von den Leistungen abgezogen. |
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#3
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| Bei 600 EUR Brutto: Freibetrag: 100 EUR zuzüglich vom Rest (das sind 500 EUR) Brutto 20% (also noch mal 100 EUR). Angenommen es kommen Netto 500 EUR raus, werden von den 500 EUR 200 EUR Freibetrag abgerechnet. Damit wird der Restbetrag mit dem ALG II Anspruch (Bedarf) verrechnet. Das sind 300 EUR Abzugsbetrag. Bei einem Bedarf von z.B. 600 EUR kämen 300 EUR zum Abzug, der Rest würde ausgezahlt. In diesem Fall die restlichen 300 EUR.
__________________ Jeder für sich allein - ist nichts. Zusammen aber , sind wir ein unschlagbares Team !! |
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#4
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| Hi, der Freibetrag wird vom Bruttoeinkommen berechnet und vom Nettoeinkommen abgezogen. Der Grundfreibetrag bei Erwerbseinkommen ist immer 100,00 €. Brutto 680 € - 100 € = 580 € X 20% = 116 € = 216 € Gesamtfreibetrag. Der Freibetrag in Höhe von 2160 € wird vom Netto abgezogen, der Restbetrag wird angerechnet.
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect |
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#5
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| Hi, " Der Freibetrag in Höhe von 2160 € wird vom Netto abgezogen, der Restbetrag wird angerechnet. " Sorry, der Freibetrag ist natürlich 216,00 €
__________________ Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen. Nobody is perfect |
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