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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 20.02.2009, 14:03
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Standard Von Alg 2 nach Alg1

Moin zusammen,
also wie ich das verstanden habe bekommt man Alg 1 nachträglich zum Monatsende ausgezahlt und Alg 2 für den Monat im voraus ?!
Da ich durch eine Sperrzeit vorerst Alg 2 beantragt und ab dem 18.03 Anspruch auf Alg1 habe... würde das ja in meinem fall heissen und nach dem neuem Bescheid der Alg 2 Agentur : das ich am 30.02 für März 410 Euro Alg 2 bekomme und erst am 30.03 mein restliche 275 Euro vom Alg 1 .Soweit auch logisch bloss liegt da zwischen doch ein ganzer Monat in dem ich gerade mal meine Miete und Strom bezahlen kann, bis ich am 30. den rest bekomme ?!
Desweiteren müsste ich dann im April laut Bescheid mit den zusätzlichen 55 Euro Alg 2 einen ganzen Monat mit gerademal den 275+55 Euro auskommen ,bis ich am 30.04 den vollen satz Alg 1 bekomme .
Also versteh ich hier was nicht oder muss ich nun 2 Monate Hungern.
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  #2  
Alt 20.02.2009, 18:12
Benutzerbild von Turtle1972
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Ich würde mal sagen, am 30.2. kommt gar kein Geld. Soweit mir bekannt, hat der Februar nur 28 Tage, ausnahmsweise auch mal 29, aber nie 30....

Ansonsten ist es natürlich ein nicht schönes Ding, wenn man wegen der Sperrzeit ALG 1 so in die Bedrängnis kommt. Andererseits hat man meistens eine Sperrzeit auch selbst verschuldet. Normalerweise müsste dein ALG 2 auch gekürzt gezahlt werden, da eine Sperrzeit ALG 1 immer eine Sanktion beim ALG 2 nach sich zieht.

Für die Zeit, wo es zu den Überschneidungen aufgrund der unterschiedlichen Zahlungsweise kommt, könntest du ein Darlehen nach § 23 Abs. 4 SGB II beantragen.

Das, was du mehr an ALG 2 bekommst, weil du eine Sperre hast, wirst du eh zurückzahlen müssen (Kostenersatz). Und wenn zuzüglich zum vollen ALG 1 nur 55 Euro ALG 2 rauskommen, wird man dich sowieso dann nach Ende der Sperre zur Wohngeldstelle schicken.

Turtle
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  #3  
Alt 20.02.2009, 18:23
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Beiträge: 3
Standard

Spielt doch keine Rolle wann das Geld kommt ......
Und zur Wohnungsgeld stelle haben se´mich schon geschickt ,spielt auch keine Rolle ....
Genausowenig ob ich irgendwas selber verschuldet habe oder nicht !
Das ist nicht mein problem !
Es geht drum das ich so wohl kaum über´m Monat komme mit den paar Kröten kann ich gerade mal die Miete Zahlen und hab dann pech oder was ?
Ich weiss von nichts was ich zurückzahlen soll auch geben sie mir keinen gekürzten Anspruch sonder die volle Leistung ,ist nicht auf meinen Mist gewachsen, hab den ja schliesslich gesagt das ich ne Sperre kriegen werde und deswegen Alg 2 beantragen muss .
Ich schua am besten mal selber da vorbei ...kann ja nicht normal sein !
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  #4  
Alt 20.02.2009, 18:26
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Beiträge: 154
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Zitat:
Zitat von Unhold Beitrag anzeigen
Spielt doch keine Rolle wann das Geld kommt ......
Und zur Wohnungsgeld stelle haben se´mich schon geschickt ,spielt auch keine Rolle ....
Genausowenig ob ich irgendwas selber verschuldet habe oder nicht !
Das ist nicht mein problem !
Dann ist die Welt doch in Ordnung, wenn alles keine Rolle spielt.
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  #5  
Alt 20.02.2009, 18:30
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Wen du nichts bezüglich des Themas aufzubringen hast halt dich doch raus
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  #6  
Alt 20.02.2009, 18:33
Benutzerbild von Turtle1972
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Beiträge: 18.988
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Zitat:
Spielt doch keine Rolle wann das Geld kommt ......
Und zur Wohnungsgeld stelle haben se´mich schon geschickt ,spielt auch keine Rolle ....
Genausowenig ob ich irgendwas selber verschuldet habe oder nicht !
Das ist nicht mein problem !
Es geht drum das ich so wohl kaum über´m Monat komme mit den paar Kröten kann ich gerade mal die Miete Zahlen und hab dann pech oder was ?
Ich weiss von nichts was ich zurückzahlen soll auch geben sie mir keinen gekürzten Anspruch sonder die volle Leistung ,ist nicht auf meinen Mist gewachsen, hab den ja schliesslich gesagt das ich ne Sperre kriegen werde und deswegen Alg 2 beantragen muss .
Ich schua am besten mal selber da vorbei ...kann ja nicht normal sein !
Aber die Uhr hörst du noch ticken oder was?

Schlimm genug, dass dir die ARGE keine Sanktion verpasst hat, wie sie es gem. § 31 Abs. 4 Nr. 3a SGB II hätte machen müssen.

Und ob man das Geld von dir zurückfordert: Das wirst du schon noch früh genug erleben.

Wenn du richtig gelesen hättest, hättest du im Übrigen die Antwort auf deine Frage gefunden: Du kannst ein Darlehen beantragen bei der ARGE in dem Monat, wo es nur wenig ALG 1 gibt!

Aber wenn es keine Rolle spielt, wann du Geld bekommst, dann brauchst du ja gar keins. Allerdings verstehe ich dann nicht, wo dein Problem liegt.

Ach so... "spielt doch keine Rolle"... stimmt ja.. vergessen... sorry.

Gut, dass du keine Probleme hast. Ich übrigens auch nicht.

Turtle
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  #7  
Alt 20.02.2009, 18:44
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Beiträge: 154
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Zitat:
Zitat von Unhold Beitrag anzeigen
Wen du nichts bezüglich des Themas aufzubringen hast halt dich doch raus
Wenn du nicht willst, dass man dein unwirsches Geschreibsel kommentiert, solltest du nicht in einem öffentlichen Forum posten .
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