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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 25.04.2009, 20:52
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Standard Verwertbares Vermögen

Hallo
ich hätte eine frage.

ich bin zu 50% eigentümer eines zweifamilienhauses mit einer gesamtwohnfläche von etwa 240 m².

Somit bin ich eigentümer von etwa 120 m².

ich bewohne in besagtem zweifamilienhaus eine wohnung von 75 m².

die bin zwar eigentümer der restlichen 45 m², nutze diese aber nicht. diese 2 räume von 45 m² befinden sich ausserhalb meiner wohnung im hausflur und werden von meinem vater genutzt.

mein antrag auf alg2 wurde nun abgelehnt mit der begründung, dass ich eigentümer von 120 m² bin, die VOLL als verwertbares vermögen anzurechnen wären.

stimmt das denn so ?

ich habe gelesen, dass eigentum in dem man wohnt, wenn es nicht zu groß ist, nicht als verwertbares vermögen angesehen werden darf.

in meinem fall wäre eine wohnung von max. 80 m² als angemessen anzusehen. die wohnung in der ich wohne hat weniger als 80, eben bloß 75 m². somit dürfte das doch als nicht verwertbares vermögen gelten oder ?

und die restlichen 45 m² gehören zwar mir, zählen aber nicht zu meiner wohnung (liegen ausserhalb meiner wohnung im hausflur) und werden auch nicht durch mich genutzt sondern durch meinen vater.

somit dürfte doch wenn überhaupt nur die 45 m² als verwertbares vermögen anzusehen sein oder ?

ist es richtig dass ALLES, also die 120 m² komplett als verwertbares vermögen engerechnet wurden, obwohl ich in einer wohnung mitr einer größe von 75 m² wohne. müsste die wohnung nicht geschützt sein und die größer der wohnung von meinem gesamten eigentum (120 m²) abgezogen werden ??

mandro
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  #2  
Alt 25.04.2009, 21:11
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Deine Ansicht wird von mir gestützt. Die 120m² dürfen Dir nicht als verwertbares Vermögen angerechnet werden. Du nutzest eine angemessene Wohnung selbst, die überschießenden 45 m² sind für Dich nicht verwertbar.

Also Widerspruch einlegen.
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  #3  
Alt 25.04.2009, 21:16
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Beiträge: 176
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Seh ich anders. Da du den Teil nicht bewohnst, ist es nicht mehr geschützt und somit verwertbar. Ergo vermiete es an deinem Vater und lebe von den Mieteinnahmen. Ggf. hast du dann noch einen Restanspruch auf ALG II, weil warschenlich die Mieteinnahmen dein Bedarf nicht decken werden. Aber verwerten kannst du es auf jeden Fall.
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  #4  
Alt 25.04.2009, 21:30
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Beiträge: 636
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Ich denke mal man muß hier Nutzung und Eigentum unterscheiden.

Im Falle der Veräußerung steht dir die Hälfte des Zweifamilienhauses zu da du hälftiger Eigentümer bist.

Daß du 45 m2 davon unentgeldlich einem Dritten zur Nutzung überläßt ist eine Großzügigkeit die nicht unbedingt der Steuerzahler bezahlen muß.

Denn im Ergebnis bist du um diesen Anteil weniger hilfsbedürftig. Ob etwa durch einen Vertrag mit dem Nutzer der 45 m2 deines Vermögens dieses zur Zeit nicht verwertbar sind wie Clownfisch meint kann man vom grünen Tisch aus nicht beurteilen.
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  #5  
Alt 25.04.2009, 21:39
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Wie Mandro schreibt, teilen sich die 120 m² Hauseigentum auf in 75 m² selbst genutzte Wohnung und 45 m² Hausflur. Ich gehe davon aus, dies ist nachweisbar, und dann würde mich schon mal interessieren, wie 45 m² Hausflur verwert- bzw. nutzbar sein sollen (an den Vater vermieten ).
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  #6  
Alt 25.04.2009, 21:46
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Beiträge: 3.305
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Zitat:
bin zwar eigentümer der restlichen 45 m², nutze diese aber nicht. diese 2 räume von 45 m² befinden sich ausserhalb meiner wohnung im hausflur und werden von meinem vater genutzt.
Hier geht es aber nicht um einen Hausflur sondern um 2 45m² grosse Räume, die Ausserhalb der Wohnung des TE liegen, wieso sollten diese nicht an den Vater vermietet werden können?
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  #7  
Alt 25.04.2009, 21:47
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also ich stimme ja mit der ansicht von clownfish überein.
nicht, weil ich unbedingt geld haben will sondern weil ich denke, der bereich in dem ich wohne, der die max. größe von 80 m² müsste doch geschützt sein ?! somit blieben nurnoch 45 m² übrig, die als verwertbares vermögen anzusehen wären oder ?
und die 45 m² könnte man ja vom einheitswert des gesamten hauses anteilig nach qm runterechnen, um auf eine summe x euro zu kommen, die mir angerechnet werden dürfen oder ?
aber nicht die gesamten 120 m² ????

kennt sich jemand rechtlich aus ? also weiß jemand wie die rechliche lage ist ?
ob meine ansicht die richtige ist oder die des amtes ?!

in der ablehung vom amt heisstz es "[...] ein zweifamilienhaus gilt als weitergehende immobilie nicht als geschütztes vermögen.[..] die wohnfläche von 120 m² überschreitet die für eine person maximal geschützte fläche von 80 m² deutlich. hierbei ist unerheblich, welche wohnfläche tatsächlich von ihnen genutzt wird. demnach stellt ihr miteigentumsanteil [..] verwertbares vermögen im sinne von § 12 sgb II dar."

stimmt das so ? meiner empfindung nach bin ich im recht und das amt verdreht die wahrheit um nicht zahlen zu müssen.

was denkt ihr ?
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  #8  
Alt 25.04.2009, 21:50
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ja richitg, es geht um 2 räume, die ZUSAMMEN etwa 45 m² haben und keiner wohnung zugerechnet werden können. beide räumen sind über den hausflur zu erreichen und liegen nicht IN meiner wohnung. nur nach qm-zahl würde man sagen, ich bin eigentümer beider räume, um auf die 120 m² zu kommen
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  #9  
Alt 25.04.2009, 22:15
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Daß die 45 m2 Wohnfläche in einem Zweifamilienhaus "nicht zugerechnet werden können" ist nicht ersichtlich. Sie sind schließlich kein herrenloses Gut und entstanden sind sie wohl- sage ich mal etwas frei durch die Bestimmungen der Sozialgesetze.

Denn welchen Sinn sollen Räume in einem Zweifamilienhaus haben die "über den Hausflur erreichbar sind" aber trotzdem zu keiner Wohnung gehören. Ist es eine dritte abgeschlossene Wohnung?

Um solchen Gestaltungsspielraum etwas zu begrenzen führt das Amt meines Erachtens zutreffend aus daß es unerheblich ist welchen Teil seines Wohnungseigentums der Hilfsbedürftige als eigen genutzt definiert.
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  #10  
Alt 26.04.2009, 11:46
Benutzerbild von Turtle1972
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Wenn das Amt so rechnen müsste, dass es danach geht, was man von SEINEM Eigentum ANGEBLICH nur bewohnt, dann würden selbst Villen von 1000 qm geschützt sein. Man lebt dann eben nur auf 80qm, also ist ja alles geschützt....

Nee, so geht es nicht. 120 qm sind für eine Person unangemessen und daher ist es eben NICHT geschützt. Entweder es wird verwertet oder man muss zusehen, wovon man lebt. So sieht es leider aus.

Turtle
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