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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 13.03.2010, 13:41
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Standard Versicherungspauschale gestrichen

Hallo, vielleicht kann uns jemand weiterhelfen.
Ich habe bis jetzt für meine Kinder (3 und 4 Jahre alt) die Versicherungspauschale (immerhin 30€ pro Kind) beim ALG II erhalten. Diese wurde jetzt gestrichen mit der Begründung, dass die Kinder die Versicherung ja nicht selber abgeschlossen haben. Laut Aussage der Versicherung ist dies bei Kindern auch nicht möglich, da diese geschäftsunfähig sind.
Weiss jemand Rat??? Oder ist das wieder einmal ein Weg, um Leistungen zu kürzen, weil das Gestz ein Schlupfloch bietet
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  #2  
Alt 13.03.2010, 14:00
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Beiträge: 844
Standard

Aus § 6 Abs. 1 Alg II-V:

Zitat:
Als Pauschbeträge sind abzusetzen

1. von dem Einkommen volljähriger Hilfebedürftiger ein Betrag in Höhe von 30 Euro monatlich für die Beiträge zu privaten Versicherungen nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, die nach Grund und Höhe angemessen sind,

2. von dem Einkommen Minderjähriger ein Betrag in Höhe von 30 Euro monatlich für die Beiträge zu privaten Versicherungen nach § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, die nach Grund und Höhe angemessen sind, wenn der oder die Minderjährige eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat,
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  #3  
Alt 13.03.2010, 14:17
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Die Gesetzeslage kenne ich. Habe bisher aufgrund dieser Gesetzeslage die Pauschale bekommen. Laut meinem Bescheid wurden die Kinderversicherungen wegen §6 anerkannt und werden nun mit der selben Begründung gestrichen.
Ich wollte nur wissen, ob es eine Möglichkeit gibt, wie Kleinkinder eine Versicherung selbst abschließen. Bei Kindern ab 7 gibt es zumindestens durch die beschränkte Geschäftsfähigkeit die Möglichkeit, das Verträge durch die Eltern mit einer nachträglichen genehmiguing wirksam werde. Meines Wissens geht das bei Kindern unter 7 nicht ( §§ 104ff BGB)
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  #4  
Alt 13.03.2010, 14:53
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Zitat:
Zitat von pabst4 Beitrag anzeigen
Die Gesetzeslage kenne ich. Habe bisher aufgrund dieser Gesetzeslage die Pauschale bekommen. Laut meinem Bescheid wurden die Kinderversicherungen wegen §6 anerkannt und werden nun mit der selben Begründung gestrichen.
Ich wollte nur wissen, ob es eine Möglichkeit gibt, wie Kleinkinder eine Versicherung selbst abschließen. Bei Kindern ab 7 gibt es zumindestens durch die beschränkte Geschäftsfähigkeit die Möglichkeit, das Verträge durch die Eltern mit einer nachträglichen genehmiguing wirksam werde. Meines Wissens geht das bei Kindern unter 7 nicht ( §§ 104ff BGB)
Da ist wohl korrekt, aber Gerichte gehen gerne mal hin und korrigieren schwachsinnige Gesetzes- bzw. Verordnungstexte. Gemeint hier dürfte sicher sein, dass es die € 30 nur gibt, wenn eine spezielle "Kinderversicherung" vorhanden ist, z.B. Ausbildungsversicherung. Aber das wird man vermutlich erst vor Gericht durchsetzen können, wenn ARGE von ihrer bisherigen, nach meinem Eindruck einwandfreien Gesetzesauslegung abrückt.
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  #5  
Alt 13.03.2010, 15:13
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Beiträge: 5
Standard Versicherungspauschale gestrichen

Haben damals beim mt nachgefragt, für welche Versicherungen es die Pauschale gibt, wurde uns gesagt, dass es eine sein muss, die kein Vermögen aufbaut, am besten eine reine Unfallversicherung.Uns wurde dann auch noch nahegelgt, eine solche abzuschließen, wir sollten doch die 30€ pro Kind "nicht verschenken" Eine Ausbildungsversicherung oder eine Lebensversicherung o.Ä. wäre nach Art und Höhe nicht angemessen, auch sollten wir die Kinder nicht mit in unsere Unfallversicherung mit aufnehmen, sondern eine Kinderunfallversicherung abschließen. Wir haben dann auch erst nach diesen Informationen die Versicherungen abgeschlossen.
Jetzt haben wir die Versicherung und nun soll die Aussage von Oktober nicht mehr gelten. Der Wortlaut des Gesetzes war aber im Oktober derselbe wie jetzt.
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  #6  
Alt 13.03.2010, 15:52
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"Haben" - ihr seid also zu mehreren dort hin?

Wenn ja, könnte ggf. noch eine Falschberatung der ARGE dazu kommen. Dafür hat ARGE auch gerade zu stehen, müsste Euch also entweder die Pauschale weiter zahlen, bis Ihr aus der "unsinnigen" Kinder-Unfallversicherung wieder raus könnt oder aber auch die "sinnlos" aufgewendeten Prämien erstatten. Ich weiß nicht, welchen Sinn eine Kinder UV macht, das können nur Versicherungsexperten beantworten.
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  #7  
Alt 13.03.2010, 16:08
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War damals mit meinem Lebensgefährten bei der ARGE. Am interessantesten ist, das mir die Versicherungspauschale aufgrund der selben §§ gestrichen wird aufgrund derer sie mir gewährt wurde.
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  #8  
Alt 13.03.2010, 16:19
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Also erst mal Widerspruch und genau darauf hinweisen.
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  #9  
Alt 16.03.2010, 08:30
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Böse Versicherungspauschale gestrichen


Habe heute nochmal mit meinem Sachbearbeiter gesprochen. Natürlich bin ich jetzt nicht wirklich schlauer.
Ich kann wohl froh sein, dass ich für ein paar Monate die Pauschale gezahlt bekam, laut seiner Aussage gibt es die jetzt nur noch für Mopedversicherungen u.ä., die ein Jugendlicher selbst abschließen kann. Für Verträge, die Kinder eagl in welcher Form absichern (Unfall etc) gibt es nichts mehr, Ist wohl auch nicht gewollt.
Wehe dem, der ALG II bezieht und für seine Kinder vorsorgen will.
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  #10  
Alt 16.03.2010, 09:50
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Mit Sachbearbeitern redet man nicht - man stellt einen schriftlichen Antrag und wartet auf den schriftlichen Bescheid.
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