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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Mir wurde heute vom Amt mitgeteilt, dass die Versicherungspauschale in Höhe von 30 € erst abgezogen wird, wenn das Einkommen höher als 400 € ist. Ich dachte die 30 € werden bei jedem Einkommen - auch bei Rente etc -, egal in welcher Höhe, abgesetzt. Was stimmt denn nun? |
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#2
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| Da hat jemand ein bisschen was durcheinander gebracht: 1.Die Versicherungspauschale von 30 € wird immer bei Einkommen abgezogen. 2. Bei Einkünften aus Erwerbstätigkeit ist die 30 € Versicherungspauschale bereits in den 100 € Grundfreibetrag enthalten und wird deshalb nicht nochmal extra abgezogen. 3. Bei Erwerbseinkünften über 400 € können höhere Aufwendungen als die 100 € Grundfreibetrag geltend gemacht werden.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Zum klaren Verständnis: Also: z. B. bei Rente, Kindergeld etc. werden 30 € abgezogen. Bei Erwerbseinkommen werden keine 30 € abgezogen, da diese 30 € bereits im Freibetrag (100 €) enthalten ist. Hab ich das so richtig verstanden? Gruß und Danke |
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#4
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| Ja, richtig. |
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#5
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| Danke für die Hilfe. Übrigens: vielen Dank allen, die ein so tolles Forum ermöglichen. Ich finde die Tipps der Sachbearbeiter toll. Das SGB II ist so umfangreich, dass auch vor Ort Fehler passieren können (alle sind Menschen), aber wenn man hier nachfragt wird man schlauer und man kann dann mit dieser Erkenntnis mit seinem Sachbearbeiter ganz anders reden. Danke nochmals! |
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#6
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| Das ist aber, glaube ich, nicht richtig |
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#7
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| Und warum glaubst du das? Turtle |
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#8
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| Weil ich diesen Abzug so uneingeschränkt auf unseren Bescheiden nicht finde |
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#9
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| Weil es das nur bei volljährigen Personen so ist vielleicht und bei dir Kindergeld den Kindern angerechnet wird? Oder was meinst du jetzt? Turtle |
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#10
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| Das wird es sein. |
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