Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV 4 - ALG II 2

Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 03.06.2009, 19:43
Gesperrt
 
Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 1.166
Standard Versicherung sinnvoll ?

Bin mal in letzter Zeit meine Ausgaben durchgegangen. so unter dem Motto was ist sinnvoll, wo kann ich einsparen.

So z.B. habe ich eine Unfall und Invaliditätsversicherung und frage mich ob diese Ausgabe für mich im ALG II Bezug noch sinnvoll ist.

Passiert mir etwas werden Krankenhauskosten und Behandlung ja eigentlich durch meine Krankenkase abgedeckt.

Bekomme ich aus der Versicherung eine Rente wird mir diese voll zum ALG II Bezug angerechnet. Ja klar, Ziel ist es das ich meine Hilfsbedürftigkeit verringere. Aber eigentlich habe ich diese Versicherung abgeschlossen das ich im Falle eines Falles besser finaziell abgesichert bin als ich es sonst wäre. Nur im ALG II Bezug hat nur der Staat der weniger ALG II oder auch Grundsicherung, wenn ich voll arbeitsunfähig werden sollte, zahlt etwas von der Versicherung. Ich habe dann so oder so nur das selbe Geld zur Verfügung.

Deshalb überlege ich ob es dann nicht sinnvoller wäre die Versicherungen zu kündigen. Warum soll ich für Versicherungen zahlen von denen ich direkt nichts habe im Falle eines Falles.

Angela
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 03.06.2009, 20:25
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.120
Standard

Deine Überlegung ist richtig.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 04.06.2009, 06:09
Benutzerbild von gfr
gfr gfr ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 04.03.2009
Beiträge: 2.780
Standard

Die Überlegung ist nur teilweise richtig. Wenn ich mal davon ausgehe, das 1968 dein Geburtsjahr ist und Du nicht bis ins hohe Alter ALG II-Empfänger bleiben möchtest, solltest Du die UV behalten, denn ein neuer Abschluss nach Beendigung des ALG II-Bezuges wird teurer.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 04.06.2009, 07:21
Gesperrt
 
Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 1.166
Standard

gfr,

versteh mich nicht falsch. Ich gehe davon aus das ich men Leben lang ALG II Empfänger bleiben werde.

Aber nicht weil ich möglicherweise oder auch gar nicht mehr mit Arbit rechne. Sondern weil mein Bedarf so hoch ist das ich eine Arbeit haben müsste wo ich mindestens 1300 Euro Brutto verdienen müsste um vollständig aus dem ALG II Bezug rauszukommen.

Und diese Löhne sind bei uns echt utopisch. Also solche Arbeit werde ich hier nicht finden.

Angela
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 04.06.2009, 08:26
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 16.12.2008
Beiträge: 586
Standard

Kommt jetzt darauf an, was alles abgesichert ist und wie hoch die Summe bei Invalidität ist. Wenn man nämlich alles absichert zahlt man nicht wenig. Da man bei einer Unfallversicherung das Risiko unfall absichert bekommt man nicht einmal wenn man kündigt etwas wieder. Deshalb halte ich von so einer Versicherung gar nichts. Meine Freundin hatte eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung und nach eintritt der Erwerbsunfähigkeit bei ihr, da war sie 40 hat sie an Versicherungsleistungen so viel, daß sie ihre private Krankenversicherung und ihren Bedarf zahlen kann und nie in die Verlegenheit kommen wird Hilfen vom Staat zu beantragen. Deswegen macht so etwas mehr Sinn.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 04.06.2009, 08:39
Gesperrt
 
Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 1.166
Standard

Schneeflocke,

muss ich jetzt zugeben das ich das gar nicht weis was und wieviel abgesichert ist.

Aber da ich für beide Versicherungen zusammen nur 15 Euro monatlich zahle wrd das nicht so doll sein. Zumindestens nicht das ich dann mehr erhalte als ALG II oder Grundsicherung.

Angela
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 04.06.2009, 09:09
dms dms ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.04.2009
Beiträge: 1.998
Standard

Zitat:
Zitat von Angela1968 Beitrag anzeigen
Schneeflocke,

muss ich jetzt zugeben das ich das gar nicht weis was und wieviel abgesichert ist.

Aber da ich für beide Versicherungen zusammen nur 15 Euro monatlich zahle wrd das nicht so doll sein. Zumindestens nicht das ich dann mehr erhalte als ALG II oder Grundsicherung.

Angela
Bitte schau in deinen Unterlagen nach, auch als ALG II Empfänger kann es durchaus sinnvoll sein, diese Risiken abzusichern.
Um einen einigermaßen guten Rat geben zu können, sind daher mehr Angaben notwendig.
Evtl. steht in deinem Vertrag auch was von beitragsfrei während ALGII.Bezug.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 04.06.2009, 11:12
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 16.12.2008
Beiträge: 586
Standard

Leider ist es aber so, daß man wenn die Versicherungen Beitragsfrei gestellt werden, keinen Anspruch im Schadensfall hat. Hatten wir vor zwei Jahren mit unserer Krankenhaustagegeldversicherung. "Beitragsfrei kein Anspruch".
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 04.06.2009, 11:31
dms dms ist offline
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.04.2009
Beiträge: 1.998
Beitrag

Zitat:
Zitat von Schneeflocke Beitrag anzeigen
Leider ist es aber so, daß man wenn die Versicherungen Beitragsfrei gestellt werden, keinen Anspruch im Schadensfall hat. Hatten wir vor zwei Jahren mit unserer Krankenhaustagegeldversicherung. "Beitragsfrei kein Anspruch".
Das hängt vom Vertrag ab, einige Versicherungen haben diesen Ausschluss nicht in Ihren Vertragsunterlagen.
Bei einigen steht auch drin, dass für den Fall der Arbeitslosigkeit z.B. der Vertrag beitragsfrei gestellt wird, jedoch der Anspruch auf Leistungen im Schadensfall trotzdem besteht. Meist ist die Beitragsfreistellung zeitlich begrenzt.

Aber wie bereits gesagt, sollte alles in den Vertragsunterlagen stehen.
Und mitunter ist beitragsfrei nicht beitragsfrei. Von daher sind die Vertragsunterlagen wichtig.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 28.06.2009, 14:16
Gesperrt
 
Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 1.166
Standard

Also ich habe mich jetzt mit meinem Versicherungsvertreter zusammengesetzt.

Beitragsfrei während des ALG II Bezuges geht nicht.

Außerdem gehe ich ja davon aus das ich bis zu meinem Lebensende von Sozialleistungen des Staates abhängig sein werde. Auch wenn ich eine Arbeit habe. Denn ich müste mindestens 1300 Euro brutto verdiene um nicht mehr vom Staat abhängig zu sein. Also dürfte ich dann bei unserem Lohngefüge hier mein Leben lang beitragsfrei sein. Das macht doch keine Versicherung mit.

Dann würde ich zwar eine Rente erhalten. Aber nicht monatsweise, sondern auf einen Schlag. Soll heissen, ich würde also einmalig 50.000 erhalten. Das nützt mir also auch nichts. Indirekt wird es mir ja dann doch angerechnet, weil ich ja dann vorgeschrieben bekomme in welcher Zeit ich das Geld aufbrauchen darf.

Also ich werde dann die Versicherung doch kündigen. Versteht mich nicht falsch. Ich will ja auch den Staat entlasten und wenn ich eine Arbeit finden würde das wäre kein Problem für mich auch weniger ALG II zu erhalten. Durch die Freibeträge habe ich ja dann immer noch mehr.

Aber hier zahle ich, spare das Geld und am Ende hat nur der Staat etwas davon.

Mein Versicherugnsvertreter hat mir da auch zugestimmt. Er war ganz geschockt als ich ihm von meinr Problematik erzählt habe.

Angela
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
private alg versicherung anrechenbar neuhartz4 Hartz IV 4 - ALG II 2 2 14.05.2009 05:58
gerade 23 Ausbildung zu ende, Fam. Versicherung zu Ende... Icep Hartz IV 4: U 25 2 25.03.2009 12:08
Alleinerziehend / Alleinstehend überraschende Kürzung um 30% - Widerspruch sinnvoll? keinherdentier Hartz IV 4 - ALG II 2 40 17.01.2009 05:44
Alleinerziehend / Alleinstehend Frage zu Versicherung wie Kfz, Hausrat, Haftpflicht ... Tischu Kosten der Unterkunft 12 20.12.2008 16:28
Alleinerziehend / Alleinstehend Gekündigte Versicherung/ durch ARGE als Zufluß bewertet lollipop Hartz IV 4 - ALG II 2 2 07.12.2008 19:09


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 09:03 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0