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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 29.01.2012, 12:17
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Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 2
Standard Verrechnung von GFAW und ALG II

Ist es zulässig, die GFAW-Mittel aus dem ESF als Betriebseinnahmen in der Einkommenserklärung (EKS) anzurechnen? Das könnte den Gewinn ja so stark erhöhen, dass man im ungünstigsten Fall ganz aus dem Bezug von ALG II fällt.

Sind solche Zuschüsse nicht zweckgebunden (z.B. Wareneinkauf) und von jeglicher Berücksichtigung ausgeschlossen?
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  #2  
Alt 11.02.2012, 08:12
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Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 2
Standard

Nach telefonischer Rücksprache sagt die GFAW Thüringen mit Verweis auf die eigene Richtlinie, dass die Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfond keine Betriebseinnahmen sind und nicht auf den Gewinn angerechnet werden dürfen, da sie zweckbestimmt sind. (Wareneinkauf)

In den entsprechenden Richtlinien habe ich allerdings gar nichts darüber gefunden, komisch! Blind?

Das Jobcenter hat natürlich die Ansicht, das Geld anrechnen zu müssen. Allerdings machte der Sachbearbeiter dabei einen sehr unsicheren Eindruck.

Was ist nun richtig?
Das muß doch irgendwo geregelt sein, damit ich dem Jobcenter auch etwas vorlegen kann. (im positiven Fall)
Hat sich noch jemand in Thüringen selbständig gemacht und kennt die Sachlage?
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