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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Guten Abend, also um meinen fall zu schildern..mein freund arbeitet auf 400 euro basis und ich beziehe BAFöG 455 euro plus kindergeld...und bin schwanger. vorher habe ich bei meinen eltern gewohnt und er hatte eine eigene wohnung.nun sind wir zusammen gezogen und bezahlen 380 euro warm miete. die zuzahlng meiens freundes betrug vorher ca. 400 euro, nun wurde ihm dieser betrag auf ca 250 euro gekürzt da wir ja nun beide berechnet wurden und ihm mein "einkommen" angerechnet wurde.in der begründung stand das ich keinen anspruch auf leistungen habe da ich bafög beziehe...weiterhin wurde auch die einmalige beihilfe in der schwangerschaft mit dieser begründung abgelehnt. ist das wirklich so...und kann es eventuell sein das wir falsch berechnet wurden oder haben wir einen fehler gemacht...??? |
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#2
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| Dein Freund hat jetzt einen Regelsatz von 323 Euro statt vorher 359 Euro, die ersten "fehlenden" 36 Euro. Dein Freund erhält nur noch die Hälfte der Miete, schon ist die gesamte Differenz erklärt. Du7 hast Anspruch auf den Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 7 SGB II. Da das keine ALG II Leistungen sind, musst du dafür einen extra Antrag stellen. |
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#3
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| Die Ablehnung der EB für Schwangerschaft dürfte nicht korrekt sein. Der Ausschluss von Schülern, Studenten und Azubis nach § 7 Abs. 5 SGB II umfasst nur den ausbildungsbedingten Bedarf. Eine Schwangerschaft dürfte aber in den seltensten Fällen ausbildungsbedingt sein . Also hier das Gespräch suchen, ggf. in Widerspruch gehen.Turtle |
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#4
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