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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 26.07.2011, 07:16
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Beiträge: 1
Standard Vermögensanrechnung Hartz IV bei Riester - ungeförderte Beiträge?

Hallo!

Im Forum habe ich noch keine Antwort auf folgende Frage gefunden:


Ich habe zur Zeit noch Arbeit und verdiene so ca. 12.000 Euro im Jahr.

Wenn ich 4% davon in meinen Riestervertrag einzahle, bekomme ich die volle staatliche Förderung. Das wären so ungefär 500 Euro im Jahr die ich zu zahlen habe (abzgl. Förderung).

Jetzt möchte ich aber insgesamt 2.100 Euro in den Vertrag (übrigens Riester-Bausparvertrag) einzahlen, weil ich vielleicht irgendwann einmal mit dem Geld bauen möchte und weil es angeblich Hartz-IV-sicher ist. (Die 2.100 stellen ja den maximalen Förderbetrag dar.)

Wenn ich in der Zukunft Hartz IV beantragen müsste, was wird dann angerechnet? Ich lese überall, dass nur die geförderten Beträge unberücksichtigt bleiben.

Theoretisch geförderter Beitrag sind die 2.100 Euro.
Praktisch geförderter Beitrag waren in dem Jahr ja nur die 500 Euro.

Bekomme ich die 1.600 Euro dann angerechnet auf meinen Vermögensfreibetrag?


Wo kann man sich zu solchen Fragen belesen oder welche Stelle kann man da anrufen?


Vielen Dank!

MfG
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  #2  
Alt 26.07.2011, 07:40
Benutzerbild von Musiker
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.843
Standard

s. hier S. 10:

http://www.arbeitsagentur.de/zentral...-Vermoegen.pdf
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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Stichworte
hartz 4, riester, schonvermögen

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