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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #11  
Alt 17.02.2011, 20:20
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lieber Turtle, du magst hier das Superbrain sein, aber lesen sollte man auch können...wenn du mich schon angreifen willst, dann bitte richtig.

lies doch mal was ich in meinem letzten Beitrag zu den 650 € geschrieben habe. soll ich mich jetzt dafür rechtfertigen dass meine Eltern ihr Geld anständig versteuern oder was?!


ich sags nochmal, seid einigen Wochen bin ich in einer für jeden völlig unvorstellbar schrecklichen Situation (ich habe zwar nicht Medizin studiert, aber meine Ärzte schon...und es scheint dir selbst schwer zu fallen - aber ICH glaube manchmal anderen Menschen was sie sagen).
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  #12  
Alt 17.02.2011, 20:27
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Was ich ganz stark bezweifle, wenn man bedenkt, dass deine Eltern 10.000 Euronen auf deinen Namen gebunkert haben, um deinen Freibetrag mitzunehmen und von den Zinsen nichts abführen zu müssen. Wenn dem nämlich nicht so ist, dann ist es dein Geld. Gibt also nur: Eltern betrügen Staat oder Eltern betrügen dich.

Und wenn deine Eltern dir nachweislich bestätigen, dass du erwerbsunfähig bist, dann können wir ja aufhören zu diskutieren. Denn dann steht dir gar kein ALG 2 zu. Dann musst du Sozialhilfe beantragen und da dort die Vermögensfreibeträge sehr gering sind, wirds wohl erstmal nichts geben.

Also: rasch mal an den Ex wenden, dass er doch Unterhalt zahlen muss.

Turtle
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  #13  
Alt 18.02.2011, 08:13
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Beiträge: 210
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wenn du krank bist, dann ist das sehr bedauerlich, aber gerade in diesem Fall ist es doch von Vorteil wenn du bei deinen Eltern vorerst wohnen bleibst.
Deine Mutter kann dich entlasten und vielleicht geht es dir bald wieder besser.
Und solange kannst du doch die Waschmaschine deiner Mutter benutzen.

Du hast eine abgeschlossene Wohnung bist also nicht ständig bei deinen Eltern.
Und was ist mit deinem Nochmann, dir steht doch Unterhalt für dich und dein Kind zu, warum willst du den schonen.

Loni
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  #14  
Alt 18.02.2011, 08:44
Benutzerbild von fame
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Beiträge: 120
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Zitat:
Zitat von lixife Beitrag anzeigen
jetzt bekomme ich nur noch diesen Monat Elterngeld für unseren Sohn (11 Monate alt). Da ich zwei Jahre Elternzeit genommen habe und eine vorzeitige Jobrückkehr aufgrund fehlernder Kinderbetreuung nicht möglich ist muss ich leider ALG II Antrag stellen.
Das verstehe ich nicht....hier schreibst du Jobrückkehr wegen fehlender Kinderbetreuung nicht möglich und nachfolgend hast Du doch geschrieben, dass du arbeitsunfähig bist
__________________
Auf dem Weg nach oben fängt man am besten unten an.
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  #15  
Alt 18.02.2011, 13:21
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
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Vielleicht will sie ja nur prüfen, ob mein

Zitat:
Anschwindeln kannst du andere, aber doch bitte nicht uns!
wirklich stimmt ....

Ich sag doch, das riecht ganz stark nach:

Zitat:
getürkt und "ich will soviel wie möglich beim Staat rausholen"
Turtle
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