| |
| |||||||
| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo, wir (mit 2 Kindern) haben in Elternzeit für ein Jahr ALGII beantragt. Nun übersteigt unser Vermögen (Bausparer, Rentenversicherung, Sparkonto) den Freibetrag um ca. 1500 EUR und der Antrag würde abgelehnt. Es wurde uns gesagt, wir hätten die Möglichkeit, für die Rentenversicherung einen Verwertungsausschluß beizubringen. Meine Frage: Gibt es noch andere Wege, um die 1500 EUR zu sichern z.B. - die 1500,- vom Sparbuch in eine zusätzlich bestehende Riesterrente einzuzahlen - das Geld für die Kinder (6+1) anzulegen (wie?) und so deren Freibeträge zu nutzen - wäre etwas in der Art auch jetzt, nach Antragstellun im Oktober 09, noch möglich Mit freundlichen Grüßen CUP405 |
|
#2
| |||
| |||
| Hallo, habe leider auf meine Frage noch keine Reaktion, würde aber dringend Rat brauchen! Danke cup405 |
|
#3
| ||||
| ||||
| fachliche Hinweise der Agentur zu Vermögen: http://www.harald-thome.de/media/fil...20.10.2009.pdf Turtle |
|
#4
| |||
| |||
| Im Oktober wurde der Antrag abgelehnt ? Wenn ihr bisher ohne das Vermögen anzugreifen ausgekommen seid, dann dürfte ja der ALGII anspruch auch nicht so hoch sein. Vielleicht wäre Wohngeld in dem Falle günstiger. Hier spielt Vermögen keine Rolle. ansonsten hätte ich ja gesagt - 3 monate sind vergangen, wenn in der Zeit kein ALGII geflossen ist, hättet ihr wohl auch gut 1500 Euro also 500 Euro im Monat evtl. zum Leben verbrauchen können und wärt somit sowieso unter die Vermögensgrenze gefallen. |
|
#5
| |||
| |||
| Hallo Nachtvogel, wir hatten ursprünglich Kindergeldzuschuß und Wohngeld beantragt. Der Kinderzuschuß wurde abgelehnt, da unser Einkommen zu gering ist und wir ALGII beantragen müßten, Wohngeld wurde bewilligt und auch ausgezahlt (würde bei ALGII-Bezug ja verrechnet werden). Haben wir, wenn ALGII auf Grund zu hohen Vermögens abgelehnt wird wieder Anspruch auf Kinderzuschuß? Wenn nein, nochmal die Frage, kann ich auch jetzt nachträglich ein Konto für die Kinder einrichten, wo ich 1000,- EUR einzahle und so deren Freibetrag nutzen? Ich habe vom AA auch noch keinen Bescheid erhalten. Danke CUP405 |
|
#6
| ||||
| ||||
| Nein, das kannst du nicht. Das wäre eine Schenkung, bei der du dich vorsätzlich verarmst. Du hättest einen Anspruch gegenüber den Kindern auf Schenkungsrückforderung, d. h. du müsstest das Geld wieder von den Kindern abheben und für den Lebensunterhalt ausgeben. Was möglich ist, ist, dass du das Geld mit Verwertungsausschluss anlegst, d. h. du kannst erst ran, wenn du im Rentenalter bist. Turtle |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| vermögen kinder, verwertungsausschluß |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Vermögen | TiestoGD | Hartz IV 4: U 25 | 14 | 16.06.2009 11:56 |
| Verwertbares Vermögen | Mandro | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 35 | 01.05.2009 18:50 |
| Vermögen | Umschüler | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 3 | 26.02.2009 09:23 |