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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, ich bin neu hier und habe ein Problem........ Habe Post vom Jobcenter bekommen. Darin steht, dass sie durch einen Datenabgleich herausgefunden haben, dass ich aus einer Bauspar AG Prämien erziehlt habe. Das war im Jahr 2007. Das schreiben sie aber nicht. Ich habe mir den Bausparvertrag damals gekündigt da ich mein Konto mit dem Geld ausgeglichen habe. Aber ich habe das Jobcenter darüber nicht informiert. Das Geld ging aufs Konto meiner Mutter. Ich weiß, dass ich dem Jobcenter als ich den ersten Antrag ausgefüllt habe in Kenntnis gesetzt, dass ein Bausparvertrag besteht. Dieser Vertrag bestand damals aber schon seit 2000 also mind. 7 Jahre bevor ich den ersten Antrag gestellt habe. Was habe ich nun für Möglichkeiten? Muss ich das Geld zurück zahlen? Ich bitte um Hilfe. Vielen Dank schon mal im Vorraus Was soll ich nun machen? |
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#2
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| Wenn Du seinerzeit den Vertrag angegeben hast, ist alles ok. Schreib dem Job-Center, was Du hier geschrieben hast, leg eventuell noch die Nachweise dazu bei - und das war's. |
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#3
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| Dankeschön für die schnelle Antwort. Was mich daran stutzig macht, warum kommt auf einmal jetzt nach 3 Jahren sowas? Ich habe ja nun keinerlei Nachweise mehr Kontoauszüge zb. Und wie verhält sich das mit den Freibeträgen. Ich hab da irgendwas gelesen mit 150 Euro pro Lebensjahr nach der Vollendung des 18. |
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#4
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| Die Freibeträge sind geprüft worden, als Du das Konto seinerzeit beim Antrag angegeben hast. Und wenn's keine Kontoauszüge mehr gibt, dann teil das mit. Werden dann trotzdem Auszüge verlangt, lass Dir die Kostenübernahme für die Besorgung von Duplikaten von der ARGE zusichern, denn Du bist nicht zur Aufbewahrung privater Kontoauszüge verpflichtet. |
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#5
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| Zitat:
@ ich bin`s: Der Bausparvertrag war in Bezug auf die eingezahlten Beträge Vermögen. In Bezug auf den Gewinn (Zinsen usw.) aber Einkommen. Das hättest du angeben müssen. Turtle |
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#6
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| @Turtle Das mit den Zinsen die als Einkommen zählen versteh ich und seh ich auch ein die zurück zu bezahlen, aber wie komm ich nun aus der Angelegenheit wieder raus? |
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#7
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| Indem du die ARGE kontaktierst, mitteilst, dass du keine Unterlagen mehr hast und darum bittest, dir eine angemessene Frist zur Nachreichung zu gewähren und dann deinen Versicherungsvertreter mal befragst, wie du an ein Duplikat der Auszahlbescheinigung der Bausparversicherung kommst. Turtle |
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#8
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| Vielleicht hab ich mich verkehrt ausgedrückt. Sorry Also das Auszahlformular hab ich noch. Aber ich kann nicht beweisen (Kontoauszüge etc) dass ich das Geld für die Deckung meines Kontos und für meine Schulden bei meiner Mutter gebraucht habe. Oder muss ich das nicht beweisen? Geht das denen nur um die Zinsen also das Einkommen.? |
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#9
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| Was Du mit dem Geld gemacht hast, ist Deine Sache. Zinsen jedoch sind Einkommen, wenn Sie während des Bezugs von ALG II zufließen. |
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#10
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| OK soweit verstanden :-) Also muss ich denen quasi nur die Auszahlbescheinigung vorlegen damit die sehen was ich an Zinsen etc erhalten habe sodass das verrechnet werden kann? Was wäre aber wenn ich denen damals nichts von dem Vertrag erzählt habe? Ist das dann Betrug? Oder verhält sich das ähnlich? |
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| bausparvertrag, einkommen, vermögen |
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