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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #51  
Alt 18.06.2010, 11:45
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Jetzt mach dich aber so kurz nach deiner Rückkehr nicht gleich wieder lächerlich!
Du weißt doch, ich bin der Pausenclown - und wenn es mir gelingt, Menschen zum Lachen zu bringen, das ist doch heute auch schon sehr viel wert.
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  #52  
Alt 18.06.2010, 11:55
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Es ist ein gewaltiger Unterschied, ob man Menschen zum Lachen bringt oder ob man sich lächerlich macht.

Das ist so ähnlich wie der Unterschied zwischen kostenlos und umsonst. Den kennst du doch, oder?

Turtle
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  #53  
Alt 18.06.2010, 12:01
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Es ist ein gewaltiger Unterschied, ob man Menschen zum Lachen bringt oder ob man sich lächerlich macht.
Da hast Du natürlich Recht, für mich ist aber nur wichtig, dass die Leute lachen - wenn Sie meinen, über mich lachen zu müssen, weil ich mich angeblich lächerlich gemacht habe, das macht nichts. Wichtig ist, sie lachen und recht oft, kann ich dann ganz am Ende auch herzlich lachen.
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  #54  
Alt 18.06.2010, 13:39
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Nein, ich lache schon lange nicht mehr, ich schäume bald!

Nachdem ich dem TE tüchtig Angst eingejagt hatte, fiel ihm auf einmal ein, dass er das Vermögen doch gar nicht gemeldet hatte (in einem anderen Forum nachgefragt).

Jetzt erzählt er etwas von Kredit.
Ich dachte, er hätte die "Schulden" bei seiner Mutter beglichen und nicht neues Geld aufgenommen.

Dass nun natürlich genauer überprüft wird, ob das Geld tatsächlich zur Darlehenstilgung verwendet wurde oder nicht nur irgendwo schlummert, um es von der Vermögensanrechnung zu "schützen", dürfte saelbst unserem Rächer der Schwachen und Enterbten einleuchten.


PS: Clownfisch, wie kommst du eigentlich auf das schmale Brett, dass nach dem Namen des Kreditgebers nicht gefragt werden darf?
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  #55  
Alt 18.06.2010, 13:50
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Zitat:
Zitat von alida Beitrag anzeigen
PS: Clownfisch, wie kommst du eigentlich auf das schmale Brett, dass nach dem Namen des Kreditgebers nicht gefragt werden darf?
Schreib die BA doch ausdrücklich in den Ausfüllhinweisen zum Formular EKS. Das gilt zwar für Selbstständige, aber bei solch grundlegenden Fragen des Datenschutzes ist sicher kein Unterschied zwischen z.B. Selbstständig und abhängig beschäftigt oder überhaupt nicht beschäftig zu machen. Beim Datenschutz gilt sicher für alle der gleiche, jetzt erfreulcih hoch gesetzte Standard.

Zitat:
.... legen Sie bitte als Nachweis den entsprechenden Darlehensvertrag vor (persönliche Daten des Darlehengebers sind zu schwärzen)
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  #56  
Alt 18.06.2010, 14:02
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Du begreifst immer noch nicht, was man unter persönlichen Daten versteht.

Du begreifst noch viel weniger, um was es hier überhaupt geht; nämlich Gemauschel mit und Nichtmelden von Vermögen.
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  #57  
Alt 18.06.2010, 14:21
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Zitat:
Zitat von alida Beitrag anzeigen
Du begreifst immer noch nicht, was man unter persönlichen Daten versteht.

Du begreifst noch viel weniger, um was es hier überhaupt geht; nämlich Gemauschel mit und Nichtmelden von Vermögen.
Dann erklär mir das doch mal bitte:

Für mich sind persönliche Daten u.a.

Name, Vorname, Geburtsdatum, Gewicht, Körpergöße, Adresse, Bankverbindung - wobei ich nichts dagegen hätte, der ARGE mein Gewicht und meine Körpergröße ohne die anderen genannten Daten zu nennen.
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  #58  
Alt 18.06.2010, 15:15
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Beiträge: 35
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@ alida

darf ich ohne frech zu werden mal fragen was du meinst wer du bist?

du urteilst hier über mich ohne meine genaue situation damals bzw heute zu kennen und ANGST hab ich bestimmt nicht vor dir!

und noch was bitte alles lesen bevor du hier so einen mist schreibst.

nochmal für dich zum mitschreiben: im jahr 2007 habe ich einen baussparvertrag gekündigt und ihn auf das konto meine mutter ausbezahlen lassen. um mein konto aus den miesen zu holen und schulden bei meiner mutter zu begleichen. ich bin mir "fast" sicher diesen vertrag 2005 bei meiner erstantrag ALG II angegeben zu haben.
für die konsequenzen die nun auf mich zu kommen stehe ich natürlich gerade, da ich denen die ausbezahlung durch meine damalige situation verschwiegen habe.
die zinsen belaufen sich für die knapp 2 jahre auf ca 50 € die ich unterschlagen habe.

UND JETZT PASS AUF!!!!!

der kredit ist vom jahr 2010 und diente für ein neues gebrauchtes auto und dieses war alles VORHER mit meiner SB abgesprochen! die kreditunterlagen hatte sie im april schon vorliegen.

noch fragen?
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bausparvertrag, einkommen, vermögen

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