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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, ich bekomme HartzIV , im Zuge einer vorweggenommen Erbschaft könnte ich ein größeres Stück Land erben, was ich verpachten würde. Diese Pacht würde ich natürlich bei der Leistungsabteilung angeben. Meine Frage: Könnte das Jobcenter oder die ARGE mich zwingen, dieses Land zu verkaufen, um erstmal von dem Geld zu leben? Wo kann man sich erkundigen? In welchem Gesetz steht darüber schwarz auf weiß etwas? |
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#2
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| Also in dem Falle denke ich mal nicht. Denn etwas wirtschaftlich verwerten heist ja nicht nur verkaufen, sondern auch vermieten oder verpachten. Das machst Du ja schon. Zumla ja die Miete, Pacht ja ohne Freibeträge von Deinem ALG II abgezogen wird und du somit schon etwas getan hast um Deine Hilfsbedürftigkeit zu senken. Angela |
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#3
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| Das gilt für Vermögen. Hier haben wir aber die Problematik, dass es sich um (einmaliges) Einkommen handelt, und dieses ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen anzurechnen.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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| Stichworte |
| land, vermögen, vorweggenommenes erbe |
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