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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 06.09.2010, 08:12
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Beiträge: 1
Frage Vermögen erben

Hallo, ich bekomme HartzIV , im Zuge einer vorweggenommen Erbschaft könnte ich ein größeres Stück Land erben, was ich verpachten würde. Diese Pacht würde ich natürlich bei der Leistungsabteilung angeben. Meine Frage: Könnte das Jobcenter oder die ARGE mich zwingen, dieses Land zu verkaufen, um erstmal von dem Geld zu leben? Wo kann man sich erkundigen? In welchem Gesetz steht darüber schwarz auf weiß etwas?
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  #2  
Alt 06.09.2010, 08:31
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Registriert seit: 01.12.2008
Beiträge: 1.166
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Also in dem Falle denke ich mal nicht. Denn etwas wirtschaftlich verwerten heist ja nicht nur verkaufen, sondern auch vermieten oder verpachten. Das machst Du ja schon. Zumla ja die Miete, Pacht ja ohne Freibeträge von Deinem ALG II abgezogen wird und du somit schon etwas getan hast um Deine Hilfsbedürftigkeit zu senken.

Angela
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  #3  
Alt 06.09.2010, 08:50
Benutzerbild von Musiker
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 5.843
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Zitat:
Zitat von Angela1968 Beitrag anzeigen
Denn etwas wirtschaftlich verwerten heist ja nicht nur verkaufen, sondern auch vermieten oder verpachten.
Das gilt für Vermögen. Hier haben wir aber die Problematik, dass es sich um (einmaliges) Einkommen handelt, und dieses ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen anzurechnen.
__________________
"Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer)
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Stichworte
land, vermögen, vorweggenommenes erbe

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