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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 28.10.2009, 02:28
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Registriert seit: 28.10.2009
Beiträge: 3
Standard Vermögen aufbrauchen - Grenzen

Hallo,

ich verfüge über Vermögen (Kapitallebensversicherung + Barvermögen), welches meinen Freibetrag (inkl. Freibetrag für notwendige Anschaffungen) übersteigt und kann deshalb zur Zeit keine Leistungen in Anspruch nehmen.

In den letzten 10 Monaten habe ich bereits einen Teil meines Vermögens aufgezehrt, gleichzeitig haben mich jedoch meine Eltern sowohl direkt finanziell unterstützt, als auch zahlreiche Leistungen für mich übernommen (privater Krankenversicherungsbeitrag, KFZ-Steuer, KFZ-Haftpflicht, Unfallversicherung, Invaliditätsversicherung, Kapitallebensversicherung).

Kann ich nun 6000 € meines Barvermögens an meine Eltern zurückführen, als Rückzahlung für die erhaltene Unterstützung, oder wird das als "verstecken" des Vermögens ausgelegt?
Auf welcher gesetzlichen Grundlage wird eine solche Einschätzung getroffen?

Soweit meine Frage.

Im Folgenden nur ergänzende Fall-Informationen:

Ich (Alleinstehend, 27) habe mein Studium im Mai 2009 erfolgreich beendet. Den Sommer habe ich mir noch als Auszeit gegönnt und seit August aktiv Bewerbungen geschrieben. Nachdem ich im April 2009 in einem Beratungsgespräch erfahren habe, dass mein Vermögen zu hoch für einen Leistungsanspruch liegt, war das Thema ALG II für mich abgehakt. Nun habe ich aber leider keinen tollen Job gefunden, sondern ein mittelmäßig bezahltes Praktikum, von dem ich mir den Berufseinstieg erhoffe.
Im heutigen Beratungsgespräch habe ich nur sehr knappe Informationen bekommen, da sich der Praktikumsort 400 KM entfernt befindet und somit eine andere ARGE zuständig sei. Nun mache ich mich gerade selbst schlau und versuche meine Chance auf Aufstockung und Übernahme der Kosten für Wohnung und Heizung auszurechnen.
Da meine Eltern aber so lieb waren mich zu unterstützen und auch eine Kapitallebensversicherung für mich anzulegen, verfüge ich über Vermögen, das im Gegensatz zu Riester- und Rürup-Vermögen nicht geschützt ist. Der Rückkaufwert liegt allerdings noch unter meinem Vermögens-Freibetrag, so dass ich Leistungen beziehen könnte, sofern ich mein Barvermögen nur schnell genug gerechtfertigt aufzehren kann.

Voller Optimismus habe ich vor meinem Studienende hohe Verträge für Riester- (175 €/Monat) und Rürup-Rente (125€/Monat) abgeschlossen, die ich jährlich zahle. Mein verbleibendes Barvermögen war eigentlich für die Beiträge in 2010 sowie die notwendigen Reparaturen an meinem alten Auto, das nächstes Frühjahr zum TüV muss, vorgesehen. Wenn ich das jetzt während des Praktikums aufzehre um Miete, GEZ, ... zu bezahlen, dann stehe ich am Ende meines Praktikums ohne Barvermögen, mit einem kaputten Auto da und darf Riester- und Rürup- bis auf weiteres aussetzen. Immerhin werde ich dann aber guten Gewissens Hartz IV beantragen können. Und vielleicht sind bis dahin ja auch schon die neuen Grenzen für das Schonvermögen verabschiedet. ;-)

Alternativ zur Rückzahlung der Unterstützungsleisung, habe ich auch schon überlegt, ob ich das Auto, welches auf meinen Vater zugelassen ist, einfach von ihm abkaufe. Aber wird dann womöglich der Wert des Autos in Frage gestellt?

Ebenfalls wäre aber auch die Rückzahlung von 6000€ an meine Eltern etwas willkürlich, da sie mich jahrelang finanziert und infolgedessen sogar ein Vielfaches dessen in mich "investiert" haben.

Viele Grüße,
Basinus
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  #2  
Alt 28.10.2009, 08:42
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.072
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Zitat:
Zitat von Basinus Beitrag anzeigen
Nun habe ich aber leider keinen tollen Job gefunden,
Das war ja wohl klar, nach dieser klassischen Fehlleistung.

Zitat:
Ich (Alleinstehend, 27) habe mein Studium im Mai 2009 erfolgreich beendet. Den Sommer habe ich mir noch als Auszeit gegönnt und seit August aktiv Bewerbungen geschrieben.
Als du endlich angefangen hast dich zu bewerben, waren deine Mitbewerber bereits eingestellt.

Zitat:
Kann ich nun 6000 € meines Barvermögens an meine Eltern zurückführen, als Rückzahlung für die erhaltene Unterstützung, oder wird das als "verstecken" des Vermögens ausgelegt?
Mal davon abgesehen, dass die Unterhaltszahlungen der Eltern eine rechtliche Pflicht gewesen sind und nicht zurückgezahlt werden müssen, wird man dir mit Sicherheit vorwerfen, dich bewusst hilfebedürftig gemacht zu haben, wenn du so vorgehst.

Wo ist denn der Unterschied ob du von den €6000 jetzt lebst oder sie deinen Eltern gibt?
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  #3  
Alt 28.10.2009, 09:10
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Beiträge: 4.005
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Was das Verteilen von Geschenken vor Bezug von Sozialgeldner angeht solltest du vorsichtig sein.
Evtl. mußt du einen Teil der Geschenke wieder einsammeln. Du mußt nämlich sparsam mit deinen Geldern umgehen.

Es funktioniert aus naheliegenden Gründen nicht sich arm zu schenken oder als erwerbsloser Studikerabsolvent üppig zu leben und dann Sozialgelder zu kassieren.
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  #4  
Alt 28.10.2009, 12:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.10.2009
Beiträge: 3
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Hallo,

Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
Das war ja wohl klar, nach dieser klassischen Fehlleistung.
Natürlich lässt sich über Lebensentwürfe diskutieren. Turbostudium um dann schnell irgendeinen Job anzutreten muss nicht für alle der richtige Weg sein. Für eine Beurteilung müsste man schon die ganze Biographie kennen, aber lasst uns lieber bei der Frage bleiben.



Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
Als du endlich angefangen hast dich zu bewerben, waren deine Mitbewerber bereits eingestellt.
Naja. Die Finanzkrise hat da auch ehrgeizigere Kommilitonen vor Probleme gestellt.


Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
Mal davon abgesehen, dass die Unterhaltszahlungen der Eltern eine rechtliche Pflicht gewesen sind und nicht zurückgezahlt werden müssen, wird man dir mit Sicherheit vorwerfen, dich bewusst hilfebedürftig gemacht zu haben, wenn du so vorgehst.
Spätestens mit Ende meines Studiums am 31.3.2009 dürfte diese Unterhaltspflicht geendet haben. Entscheident ist für mich nicht, ob der/die SachbearbeiterIn mir Vorwürfe machen wird, sondern ob es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt, nach der eine solche Beurteilung vorgenommen wird.

Zitat:
Zitat von Grubenpony Beitrag anzeigen
Wo ist denn der Unterschied ob du von den €6000 jetzt lebst oder sie deinen Eltern gibt?
Vielleicht habe ich das oben noch nicht deutlich genug dargestellt. Wenn ich die 6000 € jetzt nicht irgendwo "parken" kann, dann habe ich die Wahl:

1. Keine Leistungen beziehen und meinen Lebensunterhalt während des Praktikums von diesem Barvermögen mitfinanzieren. Da mein Auto (12 Jahre, 260.000 Km) womöglich im Mai keinen TüV mehr bekommt, könnte es passieren, dass ich mich plötzlich ohne Auto und ohne Barvermögen wiederfinde. Keine leichte Situation für Bewerbungen/Umzug. Zwar würde ich dann wohl Unterstützung von der Arge bekommen, aber kaum ein neues Auto und meine Riester-/Rürup-Beiträge. Um dann an Geld zu kommen, müsste ich meine Kapitallebensversicherung verkaufen. Deren Rückkaufwert liegt allerdings nur bei 66% der bislang gezahlten Beiträge, so dass mir das reichlich unwirtschaftlich erscheint.

2. Ich sehe mein Auto jetzt schon als kaputt an (es rostet, Bremsen sind austauschbedürftig, ständig kleinere Reparaturen) und kaufe mir deshalb sofort einen anderen Gebrauchtwagen für 5000 €, der dafür dann länger hält. Sofern die ARGE das akzeptiert, würde ich dann ab Dezember Miete/Aufstockung bekommen und hätte im Mai wahrscheinlich noch ein fahrbares Auto. Die verbleibenden 1000 € werden wohl für Umzug, Renovierung, doppelte Miete einzuplanen sein. Riester und Rürup müsste ich 2010 dann dennoch aussetzen.

Das ist doch ein falscher Anreiz. Ich würde hier meine Konsumentscheidung vorziehen und 5000 € für ein Auto ausgeben, obwohl die Chance besteht, dass ich mit einer Reparatur von 1000 € mein Auto auch noch eine Zeit lang fahren könnte. Gleichzeitig wird mir damit die Chance genommen meine Riester/Rürup-Beiträge zu zahlen.

Ich sehe es absolut ein, dass ich nach meinem Studium keine Leistungen bekommen habe. Es ist nur ärgerlich zu sehen, dass ich nach Gesetzeslage nun besser dastehen würde, wenn ich während meines Studiums und während meiner Zeit als Arbeitssuchender nicht so sparsam gelebt hätte und stattdessen mein Barvermögen mittlerweile verbraucht wäre. Die Vorstellung bald für 3,12 € Stundenlohn 40 Std./Woche zu arbeiten und währenddessen vom diesem "aufgehobenen" Geld zu leben erscheint mir nicht als gerecht. Sollte man sich vielleicht mal durch den Kopf gehen lassen, bevor man auf den verschenderisch lebenden Absolventen schimpft, der sich erst mal auf die faule Haut gelegt hat.
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  #5  
Alt 28.10.2009, 13:18
Benutzerbild von Grubenpony
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So wie ich das sehe, möchtest du alles behalten und noch ein wenig staatliche Unterstützung obendrauf. Aber das wirst du knicken können. Es ist deine Entscheidung wie du vorgehst.

Zitat:
Gleichzeitig wird mir damit die Chance genommen meine Riester/Rürup-Beiträge zu zahlen.
Tja, wer €300 im Monat dafür ausgeben kann, dürfte nicht wirklich hilfebedürftig im Sinne des SGB2 sein. Und der Punkt dürfte für dich nur wichtig sein, wenn du planst, längere Zeit ALGII zu beziehen.
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  #6  
Alt 28.10.2009, 13:26
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Zitat:
Ebenfalls wäre aber auch die Rückzahlung von 6000€ an meine Eltern etwas willkürlich, da sie mich jahrelang finanziert und infolgedessen sogar ein Vielfaches dessen in mich "investiert" haben.
Etwas willkürlich. Ja das stimmt.

Zumal deine Eltern wenn wie G-Pony schrieb die Eltern ohnehin nach BGB zur Unterhaltsfinanzierung verpflichtet waren. Und Großzügigkeit bei Rürup wird dir bei Sozialgeldbezug leider auch nicht honoriert.
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  #7  
Alt 28.10.2009, 14:14
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Zitat:
Zitat von Basinus Beitrag anzeigen
Das ist doch ein falscher Anreiz. Ich würde hier meine Konsumentscheidung vorziehen und 5000 € für ein Auto ausgeben, obwohl die Chance besteht, dass ich mit einer Reparatur von 1000 € mein Auto auch noch eine Zeit lang fahren könnte. Gleichzeitig wird mir damit die Chance genommen meine Riester/Rürup-Beiträge zu zahlen.
Bist du schon mal auf die Idee gekommen das sich viele keine Riester leisten können und Rürup schon garnicht - weil sie nämlich neben dem das sie selbst für ihren Unterhalt aufkommen auch noch mit ihrer Steuer dazubeitragen das anderen die gerade keinen Job haben die Existenz gesichert wird.
Zur Existenssicherung gehört weder Riester noch Rürup.
Beides muß man sich leisten können und dafür ist sicher nicht der Sozialstaat mit seinen Steuergeldern zuständig.

Wir werkeln uns hier ab und müssen zusehen das wir rundumkommen, zahlen dazu noch so einiges an Steuern, sind froh das wir überhaupt abzüglich der Förderung den Grundbetrag an Riester zahlen können und
sollen dir dann 175 Euro im Monat für deine Riester und 125 Euro für Rürup schenken? Sonst geht es dir schon noch gut

- der nachtvogel -
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  #8  
Alt 28.10.2009, 14:57
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Du jammerst, weil du deine Riester/Rürup aussetzen musst - so etwas tut man eben in schwierigen Lebenslagen.

was den Autokauf betrifft - da lässt sich wahrscheinlich streiten, das kommt dann auf den Sachbearbeiter/die Arge an, inwieweit der Kauf als notwendig betrachtet wird - müsstest du drauf ankommen lassen.

Zitat:
...dann stehe ich am Ende meines Praktikums ohne Barvermögen, mit einem kaputten Auto da und darf Riester- und Rürup- bis auf weiteres aussetzen.
du kannst dann immernoch deine Kapitallebensversicherung auflösen und davon die Reperatur bezahlen
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  #9  
Alt 28.10.2009, 16:44
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Registriert seit: 28.10.2009
Beiträge: 3
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Danke für Eure Antworten!

Es tut mir leid, wenn sich Foren-User durch meinen Fall provoziert fühlen. Mir ist völlig klar, dass ich mich, verglichen mit unzähligen anderen, in einer komfortablen Situation befinde. Dass etliche Menschen ganz andere Nöte haben ist mir durchaus bewusst.

Dennoch ist das hier ein "juristisches Fachportal zu sozialrechtlichen Themen", so dass ich es gerechtfertigt finde, wenn ich mir Gedanken über die Finanzierung meines nächsten Jahres mache und versuche mich hier über rechtliche Grundlagen zu informieren.

Quintessenz scheint aber zu sein, dass die Sachbearbeiter nach Gutdünken entscheiden, was nun einen akzeptablen Lebenswandel vor Antragsstellung darstellt und welche Transaktionen nach erschlichener Bedürftgkeit aussehen. Oder hat doch noch jemand einen Paragraphen oder Präzedenzfälle zur Hand?
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  #10  
Alt 28.10.2009, 21:56
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Als Ex-Student sollte dir doch der BAföG-Vermögens-Datenabgleich ein Begriff sein oder hattest du nie BAföG nötig?
Na ja, bei diesem Vermögen sicher nicht.

Leben darfst du von deinem Geld vor Antragstellung, du darfst auch gut leben; denn weg ist weg.
Du darfst dich aber nicht mit Geschenken und nichts anderes wäre eine Zahlung an deine Eltern künstlich verarmen, um Sozialleistungen zu erlangen, die sir sonst nicht zustehen würden. Da käme dann das Amt mit dem berechtigten Verlangen der Schenkungsrückforderung.

Kauf dir dein Auto und werde glücklich damit!
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