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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, ich habe eine Frage zum Vermögen. Zur Zeit meiner erstmaligen Antragsstellung auf ALG II war mein Vermögen unter der Vermögensgrenze. Zur Zeit mache ich eine Ausbildung in einem Berufsförderungswerk und bekomme Ausbildungsgeld plus Mehrbedarf, also momentan kein ALG II. Da ich wegen der Umschulung die Anschaffung einer Dinge verschoben habe (wohne während der Umschulung im Berufsförderungswerk), konnte ich einiges ansparen, so dass mein Vermögen nun über dem Vermögensfreibetrag liegt. Habe jetzt ein Schreiben von der ARGE bekommen, dass sie beim automatischen Datenabgleich festgestellt hätten, dass ich xy € Kapitalerträge hätte und dass ich mein Einkommen und Vermögen lückenlos nachweisen soll. Wird mir nun das Ausbildungsgeld gekürzt, wenn sie feststellen, dass ich einiges angespart habe und über der Vermögensgrenze? Habe nebenher auch noch einen Zuverdienst von 100 € durch eine kleine Nebentätigkeit. Danke schon mal im Voraus für Antworten. |
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#2
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| Ich nehem an, du bekommst den Mehrbedarf für Behinderte nach § 19 (4) SGB II. Auch das ist Alg II, so dass für dich der Vermögensfreibetrag und gilt und zugeflossenen Zinsen als Einkommen anzurechnen sind.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Es müsste § 21 Abs. 4 SGB II sein. Andi |
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#4
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| Stimmt. § 21 Abs. 4 SGB II war auch gemeint, aber in der Eile verschrieben.
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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