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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 22.12.2008, 17:30
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.12.2008
Beiträge: 8
Daumen runter Verlasse dich auf den Sachbearbeiter und du bist verlassen

Hallo ,


bin neu hier und hätte mal ne Frage , bzw. vieleicht kennt sich jemand damit aus.
Mein Erziehungsurlaub endet nach 14 Monaten zum 04 Februar. Seit dem 12 Monat allerdings wäre ich ohne finanziellen Anspruch. Die Elterngeldstelle hatte uns damals dazu geraten , da kam aber unser Kind früher als geplant und man hatte den Bescheid über die Erziehungszeiten nicht mehr geändert. Die Elterngeldstelle wiegelte nun ab und hatte uns dazu geraten das meine Partnerin oder ich Landeserziehungsgeld beantragen oder / und eben zur Arge gehen.
Dies hatte nun meine Partnerin beantragt.
Der zuständige Sachbearbeiter meinte kein Problem , da müsste er halt Gas geben.
Nach 2 Wochen der vollständig und bereits kopierten Unterlagen hatten wir mal nachgefragt , da fehlten plötzlich noch dies und das , ok auch das hatten wir gleich erledigt.
An der Anmeldung hatte man sich nach 3 bzw. nach 4 Wochen schon richtig über die lange Bearbeitungsdauer gewundert.
Ich hatte mich im November /Dezember auch beworben , leider habe ich im Nov Dez noch nix bekommen , Jobmäßig.
Mein Arbeitgeber hat mir bestätigt das er mich erst wieder im Februar benötigt , hier würden ja auch die 14 Monate zu ende sein.

Am 20 Nov hatten wir uns bei der Arge angemeldet , da wir seither beide kein Einkommen mehr haben und meine Partnerin ab 04 Dez. Landeserziehungszeit nimmt.
Das Jobcenter hatte nach intensiven nachfragen unsererseits einen Scheck für November und Dezember bewilligt , jedoch ein Bewilligungunsbescheid liegt uns immer noch nicht vor. Nach erneuten Nachfragen von uns teilte man uns mit das die Bewilligung bis 31.12.08 gilt. Der zuständige Sachbearbeiter ist unverichteter Dinge erstmal in den Weinachtsurlaub abgedüst , die zuständige Vertretung hat leider keinen Plan.
Die Prüfung ist nun in der 5. Woche , obwohl alles mundgerecht für den Sachbearbeiter präsentiert wurde welcher sich hinter dem Komplizierten Fall wegen der Selbstständigkeit versteckt hatte und es eben geprüft werden müsse.

Jetzt hängt man sich daran auf , das ja evt. der Arbeitgeber ab Januar zuständig wäre , obwohl nach Auffasssung Elterngeldstelle er dazu nicht verpflichtet ist , sondern eben erst im Februar.

1.Wer kennt sich aus , darf der Jobcenter die Leistung verweigern , bzw. uns für Januar im Regen stehen lassen obwohl wir keinerlei Einkommen haben ?

2. Müsste der Arbeitgeber mich wirklich aufgrund der vorzeitig beendeten Erziehungszeit , also anstatt 14 eben nch 12 Monaten wieder einstellen ?

Da ich hier mehr oder weniger über diesen Jobcenter nichts gutes gelesen habe mache ich mir ernsthaft sorgen wie ich meine Familie bis zum Februar über die Runden bekommen soll .

Für konkrete Antworten oder Erfahrungen wäre ich sehr dankbar.

schöne Grüße

Görchla
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  #2  
Alt 22.12.2008, 17:49
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 17.935
Standard

Ich bin nicht so ganz fit im Elterngeld, aber ist es da nicht so, dass man eh nur 12 Monate bekommt und den 13. und 14. Monat der Partner machen kann???

Wieso hast du 14 Monate beantragt???

Und hast du mit deinem AG geredet, dass du wieder früher anfangen möchtest? Nach § 16 Abs. 3 BEEG kann der Arbeitgeber eine frühere Beendigung der Elternzeit, die darauf basiert, dass die Familie des Arbeitnehmers in eine wirtschaftliche Notlage gerägt (§ 5 Abs. 1 Satz 3 BEEG) nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, die er dann natürlich nachweisen müsste. Ergo könntest du eigentlich früher anfangen zu arbeiten.

Turtle
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  #3  
Alt 22.12.2008, 18:05
Benutzer
 
Registriert seit: 13.12.2008
Beiträge: 40
Standard

Elterngeld Bezugszeit


Beide Eltern haben zusammen einen Anspruch auf 12 Monatsbeträge. Sie haben darüber hinaus Anspruch auf zwei weitere Monatsbeträge (Partnermonate), wenn für zwei Lebensmonate eine Reduzierung des Erwerbseinkommens erfolgt. Maximal können also 14 Monatsbeträge Elterngeld bezogen werden.
Die Monatsbeträge können die Eltern frei auf die ersten 14 Lebensmonate des Kindes aufteilen. Sie haben auch die Möglichkeit die Monatsbeträge gleichzeitig in Anspruch zu nehmen. Jedes Elternteil darf allerdings nicht mehr als 12 Monatsbeträge Elterngeld beziehen. Somit sind bei einem Bezug von 14 Monatsbeträgen jeweils 2 dieser Beträge dem anderen Partner vorbehalten.


http://www.elterngeld.net/elterngeld...szeitraum.html


Entspricht also den Aussagen von Turtle dass pro Person maximal 12 Monate Elterngeld gezahlt wird.



Das Elterngeldgesetzt ist hier zu finden: http://www.elterngeld.net/elterngeldgesetz.html Vielleicht klärt das Fragen zu Fakten ab, die wir nicht haben.
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  #4  
Alt 22.12.2008, 18:05
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.072
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Ich bin nicht so ganz fit im Elterngeld, aber ist es da nicht so, dass man eh nur 12 Monate bekommt und den 13. und 14. Monat der Partner machen kann???
Ja, so ist es, die zwei zusätzlichen Monate sind die Partnermonate. Ich bin mir nicht ganz sicher, glaube aber, dass Alleinerziehende die vollen 14 Monate nehmen können.
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  #5  
Alt 22.12.2008, 18:24
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.12.2008
Beiträge: 8
Standard

[quote=Turtle1972;2840]Ich bin nicht so ganz fit im Elterngeld, aber ist es da nicht so, dass man eh nur 12 Monate bekommt und den 13. und 14. Monat der Partner machen kann???

Wieso hast du 14 Monate beantragt???

Und hast du mit deinem AG geredet, dass du wieder früher anfangen möchtest? Nach § 16 Abs. 3 BEEG kann der Arbeitgeber eine frühere Beendigung der Elternzeit, die darauf basiert, dass die Familie des Arbeitnehmers in eine wirtschaftliche Notlage gerägt (§ 5 Abs. 1 Satz 3 BEEG) nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, die er dann natürlich nachweisen müsste. Ergo könntest du eigentlich früher anfangen zu arbeiten.

Hallo Turtle ,

ganz einfach , da es das erste mal war hatten wir uns auf die Empfehlung des freundlichen SB der Elterngeldstelle verlassen , ansonsten würden wir doch Geld verschenken , so die damalige Aussage.
Leider kam eben dann auch noch die frühere Geburt dazu und wir hatten andere Sorgen. Erst vor kurzem wurde uns klar das wir ab November ja gar kein Geld mehr bekommen von der Elterngeldstelle. Diese weiß nun von nix und verweist uns an die Arge oder das Landeserziehungsgeld.
Da ich aber bereits als Mann 12 Monate hinter mir habe brauche ich dringend wieder andere Luft , deshalb bleibt ja meine Partnerin zuhause.
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  #6  
Alt 22.12.2008, 18:33
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Registriert seit: 22.12.2008
Beiträge: 8
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[quote=Turtle1972;2840]Ich bin nicht so ganz fit im Elterngeld, aber ist es da nicht so, dass man eh nur 12 Monate bekommt und den 13. und 14. Monat der Partner machen kann???

Wieso hast du 14 Monate beantragt???

Und hast du mit deinem AG geredet, dass du wieder früher anfangen möchtest? Nach § 16 Abs. 3 BEEG kann der Arbeitgeber eine frühere Beendigung der Elternzeit, die darauf basiert, dass die Familie des Arbeitnehmers in eine wirtschaftliche Notlage gerägt (§ 5 Abs. 1 Satz 3 BEEG) nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, die er dann natürlich nachweisen müsste. Ergo könntest du eigentlich früher anfangen zu arbeiten.

Hallo Turtle ,

das sollte ja auch nicht das Problem sein , aber das will das Amt ja noch klären.
Leider passiert halt nix.
Und bis das geklärt ist ist eben die Frage , darf die Arge die komplette Leistung verweigern? Bzw. hätte ja zumindest meine Partnerin aus der BG noch Anspruch der ja somit auch auf Eis liegt.
Wenn das Amt feststellt das der AG zahlen muss , dann könnte man das doch immer noch rückwirkend zruückzahlen , oder nicht ?
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  #7  
Alt 22.12.2008, 19:59
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 17.935
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Das Amt kann dich nur auf die Geltendmachung vorrangiger Ansprüche bzw. auf die zumutbare Pflicht, deine Elternzeit zu beenden und wieder arbeiten zu gehen aufmerksam machen.

Es kann keinen Arbeitgeber dazu "verurteilen", dir einfach mal eben so Geld zu zahlen, obwohl du nicht gearbeitet hast.

Du musst an deinen Arbeitgeber herantreten und um vorzeitige Wiederbeschäftigung bitten. Die ARGE kann das nicht machen. Und solange du nicht arbeitest und ihr bedürftig seid, steht euch auch ALG 2 zu.

Wobei ich mich frage, ob ich nach der "netten" Antwort von dir in dem anderen Thread, dir überhaupt noch antworten sollte. Frag doch den Heiland oder gleich den lieben Gott, damit er dir hilft.

Turtle
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