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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo ihr, ich hab bei der Suche keine detaillierte Antwort auf die Frage die mir durch den Kopf geht bekommen. Da es eine rechtliche Frage ist, stelle ich sie mal allgemein formuliert. Jemand stellt nach der Bewilligung von ALG-II fest, dass er bei einer Ankaufseite im Internet bares gutes Geld für seine Cds, Bücher, Dvds bekommen kann. Nun möchte die Person die Sachen verkaufen. Dass es da Limitierungen gibt ist der Person klar, diese fragt sich jetzt aber ob sie die Sachen quasi monatlich bis zu einem bestimmten Betrag verkaufen kann (auch wegen Umzug)? Oder hätte die Person vorher quasi alles verkaufen müssen? Und erst wenn das Geld aus dem Verkauf aufgebraucht wäre den Antrag stellen müssen. Man muss dazu sagen, dass es sich jetzt eher um ein paar hundert Euro und nicht um tausende handeln würde. Ich danke im Voraus für Antworten, auch wenn die Frage evtl schon mal ähnlich gestellt wurde. Gruß Ich |
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#2
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| Du kannst aus deinem Vermögen soviel zu Geld machen, wie du willst. Wenn du z. B. ein Auto verkaufst, ist das doch auch nur Vermögensumwandlung und kein Einkommen. Turtle |
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#3
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| Zitat:
Danke Ich |
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#4
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| Suchst Du Im Forum nach "Vermögensumwandlung" oder "ebay".
__________________ Grüsse, Mandy Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)! |
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#5
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| Danke dir Mandy, das Wort "Vermögensumwandlung" ist mir nicht eingefallen .Gruß Ich |
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| Stichworte |
| geld, kontoauszüge, verkauf, vermögen, zuverdienst |
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