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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo zusammen, mein Mann und ich erwarten im März unser 1. Kind. Ich bin noch voll berufstätig und werde 2 Jahre Elternzeit nehmen. Mein Mann ist noch Student und wird voraussichtlich erst ab Frühjahr 2011 sein Referendariat antreten. Momentan hat er keinerlei Einkünfte. Ich würde das Elterngeld gern auf 2 Jahre splitten, damit - falls es mit dem Referendariat nicht planmäßig klappt - zumindest unsere Miete (650,- warm) gesichert ist. Das halbe Elterngeld wird ca. 680,- betragen. Zusätzlich steht uns dann ja noch das Kindergeld zu, also kommen wir im ersten Jahr auf rund 860,- monatlich. Im Referendariat wird mein Mann ca. 1000,- nach Hause bringen, macht also im zweiten Jahr insgesamt ca. 1960,-. Nun meine Frage: Steht uns unter diesen Voraussetzungen im ersten Jahr eigentlich noch eine anderweitige Unterstützung (ALG II, Wohngeld o.ä.) zu? Wie würde es aussehen, wenn ich ein Jahr lang das volle Elterngeld beziehe? Dann kämen wir monatlich auf ca. 1.540,- im ersten Jahr, im zweiten mit Einkommen meines Mannes auf 1.180,-. Würde uns dann noch eine Unterstützung zustehen? Ich weiß, dass es unter all den Umständen Luxus (!!!) ist, 2 Jahre Elternzeit zu beantragen. Ich wäre Euch dankbar, wenn Ihr dies nicht zum Diskussionspunkt macht... Danke schon mal für Eure Antworten. |
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#2
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| Die 2 Jahre Elternzeit sind dein/euer gutes Recht (je nachdem, wie ihr halt plant, auch der Vater könnte ja theoretisch beim Kind bleiben). An Unterstützung könnt ihr Wohngeld/Kindergeldzuschlag oder ALG 2 beantragen. Bei ALG 2 ist dein Mann aufgrund Studentenstatus übrigens ausgeschlossen (solange er Student ist). Im ersten Jahr sähe beim ALG 2 der Anspruch in etwa so aus: 323 Euro Regelsatz du 215 Euro Regelsatz Kind 2/3 der Miete (ich schätze mal ca. 350 Euro) ----------------------- 888 Euro Bedarf 680 Euro Elterngeld - 150 Euro Freibetrag 184 Euro Kindergeld --------------------- 714 Euro anrechenbares Einkommen 174 Euro ALG 2. Du musst natürlich mit der richtigen Miete rechnen (2/3 davon). Sollte ggf. Wohngeld höher ausfallen, wird man dich zur Wohngeldstelle schicken, weil Wohngeld vorrangig ist. Im zweiten Jahr (mit Referendariat) sähe die Berechnung so aus: 323 Euro du 323 Euro er 215 Euro Kind volle Miete (ich bleibe bei meinen geschätzten 525 Euro) ----------------------- 1386 Euro Bedarf 1000 Euro Lohn er (ich reche mit 1300 Euro bei Lohnsteuerkl. 3) - 290 Euro Freibetrag 680 Euro Elterngeld - 150 Euro Freibetrag 184 Euro Kindergeld ------------------ 1424 Euro Kein Anspruch auf ALG 2, ggf. Wohngeld/KIZ. Solltest du die zweite Variante nehmen, sähe es so aus: Erstes Jahr: wie oben 888 Euro Bedarf 1540 Euro Elterngeld - 300 Euro Freibetrag 184 Euro Kindergeld ------------------ 1424 Euro Einkommen Kein Anspruch auf ALG 2. Auch hier ggf. Wohngeld/KIZ. Zweites Jahr: wie oben 1386 Euro Bedarf 1000 Euro Lohn er (ich reche mit 1300 Euro bei Lohnsteuerkl. 3) - 290 Euro Freibetrag 184 Euro Kindergeld ----------------- 894 Euro Einkommen 492 Euro ALG 2. Turtle |
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#3
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| ...für die ausführliche Antwort! Das sind ja schon mal einige Anhaltspunkte! Ich hatte die Wohngeldstelle bereits angeschrieben und denen die Situation geschildert, jedoch haben die uns empfohlen, ALG II zu beantragen. Wie sieht es eigentlich aus, wenn man ein paar Ersparnisse hat - kriegt man dann u.U. keien Unterstützung? Verständlich wäre es allemal, aber nach Möglichkeit möchte man das Geld natürlich für einen Notfall auf der Kante haben. |
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#4
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| Übersteigt das Kapital die Freibeträge (google mal selbst) must du das für deinen Lebensunterhalt einsetzen ehe der Staat mit Sozialgeldern einspringt. |
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#5
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| Hallo, ich interessiere mich auch für die Unterstützung von werdenden Eltern. Noch bin ich nicht schwanger, aber ich beschäftige mich mit dem Thema seit kurzem, da mein Freund (Student) und ich (Angestellte) uns ein Kind wünschen. Ich habe mal gehört, dass man als Student mit Kind sehr viel Unterstützung bekommt, was Erstaustattung und Erlassung von Studiengebühren angeht. Wie sieht es aus, wenn nur der Vater studiert, werden ihm dann die Studiengebühren erlassen und bekommt man mehr oder weniger Unterstützung als Eltern, die beide arbeiten?? Gibt es sonst noch Ausnahmen, wenn ein Elternteil studiert? Wir sind 23/24 und nicht verheiratet, wohnen aber zusammen. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen :-) |
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