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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Ich bin nach Kroatien eingeladen worden und werde der ARGE den 14-tägigen Aufenthalt in Kroatien als Urlaub melden. 1.) Ist es überhaupt erlaubt als ALG II-Empfänger einen Auslandsurlaub bei der ARGE zu beantragen? 2.) Kann meine Krankenversicherung oder die ARGE die Übernahme der Kosten bzw. Leistungen für eine Auslandskrankenversicherung ablehnen? Meine Krankenkasse (KKH) behauptet, dass ALG II-Empfänger im Ausland generell nicht durch sie krankenversichert seien. Vielen Dank im Voraus. Gruß Mindbl2000 |
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#2
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| Das machst du ganz richtig. Erstmal machst du dich 'selbstständig' mit Sozialgeld, zur Erholung davon erstmal 14 Tage nach Kroatien, derweil versuchst du dir den PC der jetzt für die Selbstständigkeit erforderlich ist, du hast ja keinen vorher gehabt, vom Steuerzahler bezahlen zu lassen. Und- zu allem Ungemach ist auch jetzt plötzlich der Warmwasserboiler deiner Eigentumswohnung kaputt, da muß selbstverständlich auch der Steuerzahler ran. |
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#3
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| ... und will so schnell wie möglich wieder Aufträge/Arbeit finden. Ich bin sehr aktiv, bleibe Tag und Nacht dran. Vor Sorgen kann ich nachts nicht schlafen. Ich habe als Steuerzahler 24 Jahre eingezahlt, nun brauche ich einmal Hilfe und darf mich hier als "abgezockt" beschimpfen lassen! Vielen Dank! Vielleicht hast Du ja auch meinen Beitrag gesehen, in dem ich mich darum bemühe nicht nur in Deutschland, nein auch im Ausland, einen Arbeitsplatz zu finden. Bist Du auch so flexibel wenn es um Deine Arbeitsplatzsuche geht? Bis dahin habe ich aber eine Menge Sorgen und noch viel zu erledigen. Also wenn Du mir nicht helfen willst dann lass mich bitte in Ruhe. Mindbl2000 |
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#4
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| Kann ich alles verstehen. Nur wenn ich als stinknormaler Arbeitnehmer eine neue Stelle anfange kann ich nicht als erstes erstmal mehrere Wochen in Urlaub gehen. Ich bekomme mindestens im ersten Halbjahr dann nämlich keinen Urlaub. Und bei dem Beginn einer Selbstständigkeit mit Steuergeldern sehe ich das mindestens genauso. |
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#5
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| Auch ohne Steuergelder. So lange mein Bekannter selbständig war, hat er keinen Tag Urlaub gemacht. Ging gar nicht, hätte er sich gar nicht leisten können. Er hatte allerdings auch keine Arge im Rücken, die ihm das Leben finanziert hat. Er wäre nicht mal auf die Idee gekommen, zum Sozialamt zu gehen (war noch vor 2005). So einen Luxus wie eine Auslandskrankenversicherung zahlt der Steuerzahler natürlich nicht. Der zahlt das notwendige und keinen Luxus. Sorry, aber ich könnte mal wieder platzen. |
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#6
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| Du fasst Deine Meinung etwas zu schnell und das ohne alle Fakten zu kennen. Nicht das ich Dir Rechenschaft ablegen müsste aber ein entfernter Verwandter zu dem unsere Familie schon lange keinen Kontakt mehr hatte ist in Kroatien verstorben und seine Witwe lädt uns nun zur Beerdigung und Aussöhnung ein. Ich sehe meine Verwandten dann zum ersten Mal. Ist das wichtig genug für Dich? Wenn Du meine Beiträge ausführlich gelesen hast, dürfte Dir nicht entgangen sein, dass ich bereits seit 11 Jahren selbständig bin und ich habe - ohne staatliche Hilfen - seinerseits nach dem Konkurs meines Unternehmens aus eigenen Mitteln gegründet und habe zwei der Mitarbeiter dieser Firma bei mir beschäftigt. In den letzten 2 Jahren gab es einen Einbruch in meine Branche, ich musste die Mitarbeiter entlassen und versuche nun wieder auf die Beine zu kommen. Sonst noch was? |
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#7
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| Was du sicherlich meinst ist eine genehmigte Ortsabwesenheit aus privaten Gründen. Die würde ich nicht 'melden' sondern mir von der ARGE schriftlich genehmigen lassen. |
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#8
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| Genehmigte Ortsabwesenheit aus privaten Gründen, aha! Ich werde gleich morgen den Arbeitsberater aufsuchen und ihm die Einladung aus Kroatien und die Kopie des Totenscheins (alles kroatisch) vorlegen und einen Antrag auf Ortsabwesenheit stellen. Ich hoffe nur das für den Arbeitsberater erkennbar ist um welches Schriftstück es sich handelt, ich habe nämlich keine Übersetzung. Vorhin habe ich mich bei der HUK erkundigt, eine "Reisekrankenversicherung" erhalte ich dort für einen Jahresbeitrag von 8.50 €. Das ist sehr viel günstiger als ich dachte. Gott sei Dank! Vielen Dank. Mindbl2000 |
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#9
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| Wie du die Dringlichkeit der Ortsabwesenheit der ARGE belegst mußt du selbst wissen. Bei ungenehmigter Ortsabwesenheit entfällt der ALG II Bezug. |
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#10
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| Ich würd ja da auch erst mal fragen, das ist bestimmt am einfachsten. Aber wo steht denn, das jemand, er ein Gewerbe hat und damit Geld verdient, auch unter diese Ortsabwesenheitsgeschichte fällt. Da steht doch drin, das das für Arbeitslose gilt. Irgendwo steht doch aber auch, arbeitslos ist man, wenn man weniger als 15 Stunden in der Woche arbeitet. Da kann das doch gar nicht hier gelten, oder wo steht das? |
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| ausland, krankenversicherung, urlaub |
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