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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 18.01.2012, 14:58
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Standard Unterhaltsvorschuss über das JobCenter

Da ich eine zeitlang kein Einkommen hatte und ich nicht der zwischen uns Eltern vereinbarten Unterhaltszahlung für die Kinder nachkommen konnte (wir waren nicht verheiratet), hatte die Kindsmutter Unterhaltsvorschuss beantragt. Da sie Leistungen vom JobCenter erhält, ging scheinbar die Forderung von der Unterhaltsvorschusskasse(UVK) auf das JobCenter über. Jedenfalls hat sie den Kindsunterhalt vom JobCenter überwiesen bekommen und nicht von der UVK.

Mit der UVK bin ich übereingekommen, dass und wie ich den verauslagten Betrag zurückzahle. Ist ja auch kein Problem. Mich wundert nur, dass die UVK (für beide Kinder zusammen über den veranlagten Zeitraum) 1.393,00€ erstattet haben will, dass JobCenter an die Kindsmutter aber nur 1.266,95€ ausgezahlt hatte.
Ist das rechtens? Dann muss ich doch nur die 1.266,95€ an die UVK zahlen, nicht wahr? Oder... warum nicht, falls ich doch die 1.393,00€ zurück zahlen muss.

Danke.
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  #2  
Alt 18.01.2012, 15:43
pAp pAp ist offline
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Zitat:
Zitat von TheDancer Beitrag anzeigen
...dass JobCenter an die Kindsmutter aber nur 1.266,95€ ausgezahlt hatte.
Bist Du sicher? Da waren auch keine Zahlungen an Vermieter oder sonstige Dritte? Rückzahlungen, Nachzahlungen?
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  #3  
Alt 18.01.2012, 15:45
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Ich habe mir telefonisch von der Kindsmutter (KM) die Beträge für den Kindsunterhalt durchgeben lassen und sie nannte mir entsprechende krumme Beträge, die in der Summe 1.266,95€ ergaben.
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  #4  
Alt 18.01.2012, 15:49
Benutzerbild von Turtle1972
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Und dass die Mutter ggf. gar nicht in der Lage ist, den Sachverhalt zu begreifen? Im ALG 2 werden Leistungen für den Lebensunterhalt gezahlt, also Regelsatz + Mietanteil. Da wird nichts mit "Unterhalt" bezeichnet, welche Beträge will sie dir also vorgelesen haben?

Turtle
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  #5  
Alt 18.01.2012, 15:55
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Ach so!? Danke.
Na, vielleicht sollte ich mir mal die Bescheide geben lassen...
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  #6  
Alt 18.01.2012, 15:57
pAp pAp ist offline
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Zitat:
Zitat von TheDancer Beitrag anzeigen
Ach so!? Danke.
Na, vielleicht sollte ich mir mal die Bescheide geben lassen...
Nein.
Du sollst Dir die Berechnunng der Unterhaltsvorschusskasse geben lassen. Alles andere ist für Dich uninteressant.
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  #7  
Alt 19.01.2012, 17:26
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Unterhaltsvorschuss für Kinder bis Vollendung des 6. LJ erhalten 133€ Unterhatlsvorschuss.
Bis 12 Jahre sind es 180€ Unterhaltvorschuss.

Nun kannst dir ausrechnen.

Ungerade Summen mit Cent Beiträgen können nicht entstehen
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  #8  
Alt 19.01.2012, 19:19
pAp pAp ist offline
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Zitat:
Zitat von xpressx Beitrag anzeigen
Ungerade Summen mit Cent Beiträgen können nicht entstehen
Bitte nicht ganz so pauschal, selbstverständlich kann das schon mal sein. Wenn der Unterhaltspflichtige ungerade Summen mit Centbeträgen zahlt, dann ist der UV auch nur eine ungerade Summen mit Centbeträgen.
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  #9  
Alt 20.01.2012, 12:02
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Stimmt pAp sry daran hatte ich gar nicht gedacht. Aber in diesen Fall hat der Vater ja gar nichts gezahlt solange UVG floss...
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Stichworte
differenz, jobcenter, unterhalt, unterhaltsvorschusskasse

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