| |
| |||||||
| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo, meine Exfrau und meine beiden Kinder bezogen über einen längeren Zeitraum Harz4. 2009 wurde ich von der Arge angeschrieben ob Unterhaltstitel bestehen würden, meine Exfrau konnte/wollte darüber keine Angaben machen. Ich schickte also Kopien dieser Titlel an die Arge. Tituliert sind 100% des Regelbetrages. 2010 haben sich die Zahlbeträge um 64€ erhöt, ich hätte also 64€ mehr an meine Exfrau zahlen müssen. Ich selbst habe die erhöhung erst 2011 mitbekommen, meine Exfrau hatte mich auch nie darauf hingewiesen. 2011 stellte ich Abänderungsantrag bei Gericht da ich diese Erhöhung nicht zahlen kann. Ein Ergebniss steht noch aus.Abgeändert kann aber nur rückwirckend 2011 gemacht werden. Meine Exfrau fordert nun den Rückstand von 2010 ein. Kindesunterhalt zählt ja zum Einkommen, das heißt hätte ich damals diesen Betrag gezahlt hätte die Arge weniger zahlen müssen. Muß meine Exfrau nun diesen Betrag den sie rückwirkend für diesen Zeitraum erhält angeben, bzw steht dieser der Arge zu? Meine Sorge ist das die Arge darauf kommt das ich diese 64 € damals hätte zahlen müssen und diese von mir dann irgentwann einfordert. Das heist ich würde dann doppelt zahlen. Die Arge schaut meiner Ex im Moment eh auf die Finger da sie den Erlös vom Verkauf des gemeinsammen Hauses nicht angegeben hatte und anscheinend auch Aktien und ein Sparkonto verschwiegen hatte. Im Moment bezieht sie kein Harz 4 mehr sondern arbeitet und bekommt ergänzend Wohngeld. Was denkt ihr? Danke |
|
#2
| ||||
| ||||
| Also ich sehe keine 'Gefahr' auf Dich zukommen. Du hast in Vergangenheit immer an Deine Ex gezahlt, nicht an die Arge bzw. Jobcenter. Und nun zahlst Du halt einfach das 'Vergessene' nach. Wie sie dann damit umgeht, kann Dir egal sein. |
|
#3
| |||
| |||
| Bitte schau Dir dieses und weitere Schreiben des Jobcenters ganz genau an. Steht da irgendwas von einem Anspruchsübergang, also dass Du mit befreiender Wirkung nur an das Amt zahlen darfst? Mein Rat: Bevor Du zahlst, schreibe an das Amt unter Bezugnahme auf die damaligen Schreiben und lass Dir bestätigen, an wen Du zahlen sollst. Schick Deiner Frau eine Kopie des Schreibens. |
|
#4
| |||
| |||
| Zitat:
|
|
#5
| |||
| |||
| Danke für die Antworten. Ein Anspruchsübergang hat wal nicht stattgefunden, da ich weiterhin an die Ex gezahlt habe. Das Schreiben habe ich nicht mehr war irgentwann in 2009. Wie oft wird eigentlich bei der Arge der Anspruch nachgerechnet bzw. das Einkommen überprüft? Damals gab meine Ex ja an nichts von Unterhaltstileln zu wissen, ich frage mich jetzt ob sie das Amt munter mit der damaligen Unterhaltleistung in 2007 hat rechnen lassen obwohl ich Anfangs 2008 und dann nochmals in 2009 den Unterhalt erhöht hatte wegen Tabellenänderung und Alterstufenänderung. Ich musste ja immer erhöhen da ich 100 % tituluiert habe. Die Erhöhung in 2010 habe ich wie gesagt aber übersehen. Abgesehen davon weiss ich gar nicht wie ich die zahlen soll bei einem Verdienst von ca 1300 € Netto 480 € Unterhaltsleistung und Umgangskosten von 220 € monatlich. |
|
#6
| |||
| |||
| Da der Selbstbehalt bei 950€ liegt und die 1300€ Netto sicher noch nicht bereinigt sind wird der Abänderungsantrag wohl durchgehen. Die Umgangskosten werden wohl dann von Gericht nur minimal gewertet werden, da du schon ein Mangelfall bist...die Kosten vom Umgang wirst du die wohl immer leihen müssen...oder versuchen die Fahrkosten zu minimieren...Wie wäre es selber mal mit einer Berechnung vom JC zwecks Aufstockung? |
|
#7
| |||
| |||
| Zitat:
Zitat:
Du musst natürlich selbst wissen was Du tust oder auf welchen Rat Du hörst,m aber noch mal: Lass Dir vom Amt bestätigen, an wen Du zu zahlen hast. Und hoffe, dass es das Amt ist, mit denen kannst Du Raten ausmachen. |
|
#8
| |||
| |||
| Hallo und danke für den §. Meine Frage ob das Amt neu rechnet bezog sich darauf das ich ja nicht weiß ob die Arge ab 2010 mit einem Unterhalt von 544 € berechnet hat oder mit dem damaligen Betrag von 480 € den sie nachweislich auf dem Kontoauszug stehen hatte. An die Arge selbst habe ich nie gezahlt. Wenn sie ihr 544 € hinzugerechnet haben dann bekommt sie das Geld, wenn nicht dann eigentlich die Arge. Abänderungdklage läuft beim bein Amtsgericht, schaut aber nicht unbedingt rosig aus. Damals verdiente ich ca 150€ mehr und habe 100 % tituliert, laut Jugendamt war ich 100% leistungdfähig. Hatte damals noch ein Haus das ich abzahlen mußte nach zahlen des Unterhalts, Hausraten und Umgangskosten verbliben mir gut 300 € zum leben. In der Anhöhrung meinte die Richterin ich hätte nie so viel titulieren lassen dürfen da ich da schon Mangelfall gewesen wäre . Einen Grund jetzt abzuändern sieht sie nicht wirklich denn jetzt habe ich ja um die 600 € zur verfügung also fast die Hälfte mehr als damals. Das Haus konnte ich nicht halten und wurde verkauf um mehr zu haben , jetzt wird mir das vorgehalten das ich ja jetzt mehr hätte. Aufstockend ALG II ist auch nicht möglich, ich habe wieder eine Lebensgefährtin diese arbeitet in Teilzeit und erhält Untehalt für ihre Kinder. Zusammen als Bedarfsgemeinschaft haben wir zu viel. Im November müsste ich nochmals 63 € mehr Unterhalt zahlen, da wird meine Große 12. Wenn meine Lebensgefährtin dazusteuert wäre das schon zu stemmen, aber eigentlich ist es nicht richtig das es zu Lasten ihrer und den Kindern geht, es ist ihr Verdienst und Unterhalt ihrer Kinder. |
|
#9
| ||||
| ||||
| Wenn ich Dich richtig verstanden habe, hast Du für den Zeitraum ab 2010 64,-€ mehr Unterhalt als 2009 an Deine Ex gezahlt. Und nun weißt Du nicht, ob das Jobcenter diesen erhöhten Unterhalt auch von der Leistung an Deine Ex abgezogen hat. Da würde ich vorschlagen, Du teilst diese Nachzahlungen (jeweils mit Datum der Überweisung) dem Jobcenter mit. Dann bleibt es dem Jobcenter überlassen, die vergangenen Leistungsbescheide zu überprüfen. |
|
#10
| |||
| |||
| Ach so meintest Du das. Aber egal: Bitte teile Deine Zahlungen dem Jobcenter mit und bitte - mit Fristsetzung - um Mitteilung, an wen Du das Geld zahlen sollst. Und eine Kopie davon an die Unterhaltsberechtigten. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Unterhaltsrückstand | Feenwind | Kindesunterhalt | 12 | 25.06.2009 07:43 |