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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#11
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#12
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| Damals wäre er -evtl.- Mangelfall gewesen wegen des Hauses, heute hat er mehr Geld zur Verfügung.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#13
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| Der Kredit für ein Haus interessiert bei einer Unterhaltsberechnung überhaupt nicht, das Einkommen kann damit nicht bereinigt werden. Es ist einzig sein jetziges Einkommen entscheident und das müsste auch eine Richterin wissen...zumal ja im November dann nochmal ein Erhöhung anstehen würde... |
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#14
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| Hallo, das Haus hat keinen Interessiert, es hies nur wenn sie es sich nicht Leisten können müssen sie es eben Verkaufen. Noch läuft die Abänderungsklage, es ist üblich bei Hausbesitz den Einkommen noch einen Mietvorteil zuzurechnen von dem kann dann der Kredit abgezogen werden. Dabei kommt dann fast 0 auf 0 raus, also keine Berücksichtigung. Nur zur Übersicht EK damals ca. 1600 € jetzt 1400 €. Die Richterin hat sich wirklich angestell ich hatte bis letzten Mittwoch Zeit den Sachverhlt nochmals darzulegen, die Tabelle und Zahlbeträge hat sich seit 2007 ja auch schon mehrmals verändert und ändert sich weiterhin. Ich muß auf alle Fälle dran bleiben und auch vors OLG wenns sein muß. Da war ich schon einmal wegen der Umgänge. |
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