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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, ich bin nun seit 2 Monaten geschieden und alleinerziehend. Ich gehe seit 7 Jahren nicht mehr arbeiten. Die Trennung war vor 5 Jahren. Seit dem wohne ich mit meinem Sohn alleine der nun 7 1/2 Jahre ist. Der Vater zahlt monatlich 809 EUR Unterhalt an uns BEIDE seit eben 5 Jahren. Nun droht er damit den UNterhalt um ca. 500 EUR um meinen Anteil zu kürzen weil ich arbeiten gehen soll. Kann er das so einfach machen !??? Falls er den Unterhalt so einfach kurzt kann ich Hartz 4 beantragen und lohnt es sich überhaupt bzw. bekomme ich überhaupt HArtz 4 !?? Wie hoch ist Hartz 4 überhaupt wenn ich 164 EUR Kindergeld und 300 EUR Unterhalt für unseren Sohn bekomme !??? Was kann ich tun falls er es kürzt !?? Dann hätte ich im nächsten Monat nur noch 460 EUR zur Verfügung!! Bitte helft mir! Danke K. |
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#2
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| Hallo! Nun erstmal will ich hier eins los werden...ich denke das Du dich um etwas Arbeit bemühen solltest, um Deinen Unterhalt allein zu verdienen! Was Euer Kind betrifft finde ich es super das der Vater zahlt, hat man ja auch heute nicht so oft und steht dem Kind zu. Logisch kannst Du versuchen Hartz 4 zu bekommen, nur lassen die Dich auch nicht tatenlos heim rumsitzen, sondern wenn Du Leistung bekommst bist Du verpflichtet Dich zu bewerben und das nachzuweisen! Ich spreche aus Erfahrung bin Alleinerziehend mit drei Kiddis und habe auch Hartz4 bezogen, denn ich habe keinen Unterhalt von meinem EX bekommen bzw. wollte ich nicht, bin auf 400€ Basis arbeiten gegangen und es hat sich gelohnt habe eine Festanstellung erhalten, ich kann für mich selbst sorgen! Mal nachdenken..ich an Deiner Stelle würde meinem Ex nicht ständig auf der Tasche liegen wollen! Unterhalt für die Kiddis ist eine andere Sache! L.G. |
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#3
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| Hallo, vielen Dank für Deine Tipps und Meinungen!! Bin dafür sehr dankbar. Ich stecke nur total in der Klemme!! Bin gerade umgezogen mit meinem kleinen und ich komme vorne und hinten nicht klar! 809 EUR TU+KU + 164 KG = 973 EUR insgesamt Miete 400 EUR + 120 EUR Strom + Gas + 200 EUR monatliche Belastungen + 20 EUR Telefon = 740 monatliche Belastungen! Bleiben ca. 200 EUR im Monat zum leben für uns wenn alles gut geht. Ich habe zudem nun Handwerkerrechnungen zu zahlen anfang kommenden Monats und ich weiß nicht mehr was ich machen soll. Er leiht mir zum Glück noch etwas aber selbst damit werde ich nicht auskommen! Habe gerade mal noch 50 EUR für den REst des Monats! :-( Wohngeld habe ich beantragt kann aber bis zu 3 Monaten dauern sagten die! Ich weiß, ARBEITEN ist die Lösung aber ich kann mich gerade so schlecht darauf konzentrieren wegen den ganzen Geldnöten! Wenn ich Hartz 4 jetzt beantrage sagen die sicher das ich ja Unterhalt bekomme von meinem EX und somit kein HArtz4 gezaglt wird. Kann ich denn für meinen Sohn noch etwas beantragen !?? Gruß an Euch....tut mir leid.......:-( |
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#4
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| Das bezweifele ich aber. Probiere doch mal den ALGII-Rechner hier auf der Startseite aus. |
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#5
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| Hallo, was genau muß ich bei Unterhalt angeben !??? TU+KU oder dann nur den KU falls er den TU kürzt!?? So sähe es aus wenn er mir KEINEN TU mehr zahlen würde also nur noch Kindesunterhalt: Leistungen Regelleistungen/SozialgeldAntragsteller (Nordrhein-Westfalen): 359.00 € Kinder bis 13 Jahre: 251.30 € Mehrbedarf Alleinerziehende: 43.08 € Summe der Leistungen: 653.38 € 2Kosten für die UnterkunftKaltmiete: 400.00 € Heizkosten : 90.00 € Summe der Unterkunftskosten: 490.00 € 3Einkommen Unterhalt/Unterhaltsvorschuss: 296.00 € Kindergeld: 164.00 € Summe der Einkünfte: 460.00 € Berechnung des Anspruchs Summe der Leistungen: 653.38 € +Summe der Unterkunftskosten: 490.00 € -Summe der Einkünfte: 460.00 € +befristeter Zuschlag durch Arbeitslosengeld: 0.00 € =Ihr vermutlicher Anspruch: 683.38 € So würde es aussehen wenn er den TU Unterhalt z.B. um 300 EUR kürzen würde: 1Leistungen Regelleistungen/SozialgeldAntragsteller (Nordrhein-Westfalen): 359.00 € Kinder bis 13 Jahre: 251.30 € Mehrbedarf Alleinerziehende: 43.08 € Summe der Leistungen: 653.38 € 2Kosten für die UnterkunftKaltmiete: 400.00 € Heizkosten : 90.00 € Summe der Unterkunftskosten: 490.00 € 3Einkommen Unterhalt/Unterhaltsvorschuss: 509.00 € Kindergeld: 164.00 € Summe der Einkünfte: 673.00 € Berechnung des Anspruchs Summe der Leistungen: 653.38 € +Summe der Unterkunftskosten: 490.00 € -Summe der Einkünfte: 673.00 € +befristeter Zuschlag durch Arbeitslosengeld: 0.00 € =Ihr vermutlicher Anspruch: 470.38 € Aber, die ARGE wird doch sicher an IHN herantreten oder......und ihn auffordern weiter zu zahlen oder !??? Gruß |
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#6
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| Könnte sein, das ist aber nicht dein Problem. Du solltest möglichst bald einen Antrag auf ALGII stellen. |
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#7
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| Zitat:
Bei einem siebenjährigen Kind ist Arbeiten absolut zumutbar, ob man sich darauf konzentrieren kann oder nicht. Hast Du eine Ausbildung? Die ARGE wird sofort tätig werden, Hortplatz fürs Kind und los gehts. |
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#8
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| Hallo, ja leider 200 EUR monatlich, Schulden! :-( Leider habe ich KEINE Ausbildung! Zum Thema Unterhalt und Titel, kann ich den noch erwirken jetzt den Titel. Er ist übrigens in der privaten InsO. Somit hat er auch nich gerade viel zum leben! mmhhh...was mache ich nur am besten Schritt für Schritt!? Habe auch niemanden mit dem ich mich beraten kann außer EUCH jetzt hier! Gruß |
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#9
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| Wie ich schon schrieb, erst einmal einen Antrag auf ALGII stellen, alles weitere wird sich daraus ergeben. |
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#10
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| und sich um eine Ausbildung bemühen. Schulden interessieren die ARGE sowieso nicht. |
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