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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Oh man, ich bin echt ganz schön verzweifelt! Ich habe gerade mein Weiterbewilligungs-Bescheid vom Jobcenter bekommen... Erstmal kurz zur Erklärung: Ich wohne alleine in einer 2-Zimmer-Whg. (64qm) mit meiner 2-Jährigen Tochter. Der Kindesvater zahlt monatlich 225 € Unterhalt. Mein Elterngeld (habe es damals auf 2 Jahre geteilt) von 150 € ist seit Januar 2011 weggefallen. Als ich ca. im Juli 2010 mit meiner Tochter in unsere jetzige Whg. gezogen bin habe ich für uns beide zur Hälfte die Kosten der Unterkunft bezahlt bekommen. Bis dem Jobcenter eingefallen ist, mir einen Brief zu schreiben (nach unglaublichen 4 Monaten) wo drinne stand, dass meine Tochter zu unrecht die Kosten der Unterkunft bezahlt bekäme und ich dies doch bitte zurück zu zahlen habe und doch gleichzeitig für sie bei der Wohngeldstelle eine Antrag auf Wohngeld stellen soll. Dies hab ich auch sofort getan. Tja und seitdem habe ich das Gefühl dass mein Geld vorne und hinten nicht reicht für uns zwei. Mal als Zusammenfassung: Mein monatlicher bewilligter Gesamtbedarf beträgt 554,65 -> Sicherung des Lebensunterhalts = 377,33 € und Kosten der Unterkunft = 177,32 €) !!!Ich dachte der Regelsatz hat sich seit 2011 auf 5 € erhöht-bekomm aber nur 359,00 €!!! Ebenso verstehe ich nicht, das die Leistungen des Lebensunterhalts (ohne Kosten der Unterkunft) 703,00 € betragen davon aber 503,00 € abgezogen werden (ist das normal, dass der Unterhalt (Kindergeld ist logisch) komplett mit reingerechnet wird und somit abgezogen wird? Und dazu kommt ja noch 35,00 €, was auch immer das sein soll, die Einkommensbereinigung + Wohngeld von meiner Tochter. Ok das kann vielleicht bis hier alles so stimmen, was die da berechnet haben, aber ich verstehe einfach nicht, warum es einen Regelsatz gibt, wenn man diesen am Ende eh nicht bekommt. Was nützt mir denn dieses Hartz 4 wenn aber wirklich komplett alles mit reingerechnet wird und am Ende absolut nichts übrig bleibt.Ich dachte ja zumindestens dass man den Betrag bekommt, was hinter "Monatlicher Gesamtbetrag in Höhe von *554,65€* auch bekommt, wenn schon die Hälfte der Unterkunft von der Arge und der Rest von der Wohngeldstelle übernommen wird, verstehe ich nicht, wie die mir dann die komplette Miete von meinen Gesamtbedarf noch abziehen können. Am Ende bekomme ich 189,65 € Hartz 4.Nur taucht dieser Betrag nirgends auf meinem Bescheid auf.Kann mir das bitte einer erklären? Erst übernehmen sie die Miete und dann muss ich sie, von meinem eigentlichen Regelsatz, was einem ja zusteht, dann doch selber zahlen!!! Ich komm mir schon so mies vor, da ich echt zum Teil von dem Geld meiner Tochter (Unterhalt+Kindergeld) mitleben muss. Wie soll man denn damit über die Runden kommen, ich habe ja auch noch Sachen zu bezahlen und mein Kind wächst auch ununterbrochen weiter und somit müssen ständig neue Kleidung gekauft werden, die man ja auch nicht grad für umsonst hinterher geschmissen bekommt. Ich habe es immer so verstanden, dass sich der Staat darüber "aufregt" dass die Geburtenzahlen zurück gehen...Tja kein Wunder, damals als ich Arbeitslos war und noch kein Kind hatte habe ich meine Miete bezahlt bekommen und einen Regelsatz von glaub ich 365 € bekommen (bin mir nicht ganz sicher) und was bekommt man jetzt als alleinerziehend mit Kind...Knapp die Hälfte weniger..Klar sagen jetzt einige, dafür bekommt man ja auch Kindergeld und Unterhalt, das stimmt, aber dieses Geld steht meiner Tochter zu und nicht mir, versteht ihr das? Ich hoffe dass ich jetzt nicht gesteinigt werde, für dies was ich geschrieben habe und dass ich das so in die Länge gezogen habe. Aber anderswo bekommen ich keine klare Antworten... Danke schonmal für die, die sich die Zeit genommen haben, dies durchzulesen und vielleicht auch ihren Komentar darunter gesetzt zu haben. Ich hoffe ihr könnt mir helfen und somit einiger meinen unbeantworteten Fragen aus der Welt schaffen.. LG Isa |
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#2
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| Wir verstehen das schon. Du verstehst nur nicht, dass deine Tochter von ihrem Einkommen (Unterhalt und Kindergeld) ihre anteilige Miete sowie ihren Lebensunterhalt bestreiten muss.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#3
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| Zitat:
Das Geld deiner Tochter (Unterhalt und Kindergeld und Wohngeld) ist kein Taschengeld, sondern wird für ihren Anteil der Miete und ihren Lebensunterhalt verwendet. |
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#4
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| irgendwie wird man aus deinen Zeilen nicht so ganz schlau. Wird den die Miete direkt von der Arge überwiesen ? |
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#5
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| Ja. Das JC rechnet ihr die halbe Miete als Bedarf an, überweist dann aber die volle an den Vermieter. Die junge Dame muss dann von ca. 190 Euro ALG 2, xxx Euro Wohngeld, xxx Euro Unterhalt und 184 Euro Kindergeld leben. Sagen wir mal, Wohngeld ist 100 Euro, Unterhalt 150 Euro (nur mal angenommen, denn die TE hat viel geschrieben, nur nichts sonderlich Vernünftiges), dann hat sie ohne Miete bezahlen zu müssen ein Einkommen von 624 Euro monatlich. Sagen wir mal, dass sie davon noch 100 Euro für Strom, Telefon und Versicherungen zahlt, bleiben ihr 524 Euro für Lebensmittel und Co. [Ironie an]Damit kann man zu zweit nun wirklich nicht überleben.... ![]() ![]() [Ironie off].Zitat:
Turtle |
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#6
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| Natürlich steht es Deiner Tochter zu. Sie soll damit ja auch nur ihre Miete und ihr Leben bezahlen und nicht Deins. |
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#7
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| Zitat:
nur läßt man das wohl gerne weg, weils sich dann besser anhört....... |
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#8
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| Zitat:
Es ist für den Lebensunterhalt einzusetzen, also wohnen, essen, kleiden und was noch so alles anfällt. Deshalb heißt der Kindesunterhalt auch Kindesunterhalt - weil er für den Unterhalt des Kindes da ist........ Zitat:
Und deshalb wird das Elterngeld nun auch endlich als das angerechnet, was es ist - nämlich eine Lohnersatzleistung. Wenn dir das Geld zuwenig ist was du mit ALGII bekommst, dann hilft jetzt nur noch Job suchen, weil Elterngeld wird nun ja auch als Einkommen angerechnet. |
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| Stichworte |
| allein erziehend, miete, regelsatz, unterhalt, wohngeld |
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