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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 23.11.2009, 20:08
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Registriert seit: 23.11.2009
Beiträge: 3
Standard Unausreichende Leistung für freiwillig-gesetzliche Krankenversicherung: Was tun?

Hallo,

ich habe eine Frage in Bezug auf die Berechnung bzw. eine Überprüfung vom KV-Bedarf.

Ich bin seit 3 Monaten eine Kundin von ARGE. Nach einem hin und her habe ich es erst am vergangenem Samstag endlich kappiert, dass mein Bedarf für Krankenversicherung um ca. 52 € "zu kurz" ist, und dass ich den Rest selbst ausgleichen muss. Bisher dachte ich blauäugig, dass ARGE den Rest direkt an meine Krankenkasse überweist... Äh

ARGE leistet in meinem Fall den vollen Satz (359 €) und deckt auch vollständig meine Unterkunfkosten, obwohl sie wegen dem Warmietspreis beim Erstberatungsgespräch als unangemessen genannt wurden (ich habe erstaunlicherweise bisher noch keinen Bescheid in Bezug auf die Mietskostensenkung und einen notwendigen Umzug in eine billigere Wohnung erhalten).

Alles was mir dann für Krankenversicherung übrig bleibt sind 141,11 €

Ich habe nach dem Erhalt meiner Bescheide die Krakenkasse benachrichtigt, und ihr die Bewilligungsbescheidkopie zugeschickt. Mein Beitrag wurde von der KK auf ca. 190 € gesenkt.

Alles zusammen muss also heißen, dass ich die fehlenden 52 € aus eigener Tasche bezahlen muss.

Wie kann ich in dieser Situation vorgehen?
Soll ich einen Antrag auf eine Überprüfung und Neuberechnung des Bedarfs stellen? Oder still bleiben und bezahlen ?
Es ist leider zu spät, um einen Wiederspruch zu stellen.
In meiner Naivität befürchte ich, dass wenn ich mich jetzt bei ARGE melde, und einen Antrag auf eine Überprüfung stelle, werden die Sachbearbeiter auf meine hohen Unterkunftkosten aufmerksam (vielleicht haben sie es übersehen) und schicken mir dann einen Bescheid mit einer Umzugsaufforderung zu.

Ich würde mich auf einen Rat und evtl. einen Hinweis auf eine Antragsmusterquelle freuen, falls Ihr es für sinnvoll hält, meinen Bedarf für KV von ARGE überprüfen zu lassen.

Danke
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  #2  
Alt 23.11.2009, 20:19
Gesperrt
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 3.120
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Widerspruch bzw. Überprüfungsantrag:

Argumentationshilfe findest Du in:

Landessozialgericht Baden-Württemberg L 2 SO 2529/09 ER-B - 30.06.2009
Landessozialgericht Baden-Württemberg L 7 SO 2453/09 ER-B - 08.07.2009
Sozialgericht Stuttgart S 9 AS 5003/09 ER - 13.08.2009
Sozialgericht Karlsruhe S 5 AS 2121/09 - 10.08.2009
Sozialgericht Gelsenkirchen S 31 AS 174/09 ER - 02.10.2009
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  #3  
Alt 23.11.2009, 20:38
Benutzerbild von jette
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Registriert seit: 19.11.2008
Ort: Land der Horizonte
Beiträge: 1.664
Standard

Wieso bist du überhaupt freiwillig versichert? Wenn du Alg2 bekommst, dann wirst du pflichtversichert. Oder bist du selbstständig?
__________________
Jette
------------------------
SGB II
fachliche Hinweise SGB II
Wissensdatenbank SGB II
Formulare Alg2
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  #4  
Alt 23.11.2009, 21:27
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Registriert seit: 23.11.2009
Beiträge: 3
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Ich war selbständig.
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  #5  
Alt 23.11.2009, 21:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.11.2009
Beiträge: 3
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Danke schön für die Hinweise! Ich schaue sie an!
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Stichworte
krankenversicherung, überprüfung

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