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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 02.05.2009, 18:30
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Registriert seit: 26.01.2009
Beiträge: 8
Standard Umzug zum Partner durch ARGE abgelehnt

Hallo!

Ich hatte vor einiger Zeit schon mal hier in diesem Forum geschrieben!

Ich bin im 6. Monat schwanger und würde gern zu meinem jetzigen Partner ziehen, der auch der Vater des Kindes ist. Ich habe noch eine 7jährige Tochter aus früherer Beziehung.

Die Wohnung gehört meinem Partner, der diese auch allein bezahlen kann. Die Arge argumentiert, ich dürfe nicht zu ihm ziehen, da die Wohnung zu groß 10m² drüber und die Kaltmiete auch nicht dem Mietspiegel entspricht. Selbst wenn sie zustimmen würden, müßten sie Kaution und Umzugskosten genehmigen. Das bräuchten wir aber nicht, weil die Wohnung innerorts liegt und die Kaution ist durch meinen Partner auch schon gezahlt und den Umzug könnte ich auch selbst organisieren!!

Da wir dann in einer Bedarfsgemeinschaft leben, würde das Gehalt meines Partners für 4 Personen ausreichen müssen, dass würde er aber nicht schaffen.
Müßte die Arge wenigstens für mich und erstmal das eine Kind(später 2) in Hinsicht der Lebenshaltungskosten einstehen oder können sie die komplette Leistung verweigern!
Es kann ja eigentlich niemand von mir verlangen, mit dem Kindesvater weiterhin getrennt zu leben. Zum einen ist meine 50m² Wohnung (2,5 Zi) für 3 Personen viel zu klein ist. Oder soll ich von meinem Partner verlangen seine Wohnung aufzugeben, obwohl der Platz ausreichend ist, nur um zu ihm ziehen zu dürfen?

Habe jetzt ein Gespräch von der Arge verlangt! Vielleicht kann mir aber hier im Forum schon jemand helfen!!

Vielen Dank schon mal!!

Gruß Diamant
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  #2  
Alt 02.05.2009, 18:35
Benutzerbild von Mandy
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Registriert seit: 19.11.2008
Beiträge: 6.581
Standard

Du kannst hinziehen wo Du möchtest. Man kann Dir deshalb nicht die Leistungen verweigern. Wenn die neue Wohnung nicht angemessen ist, dann wird nur die angemessene Miete übernommen. Kaution, Umzugskosten etc. fällt dann flach. Ansonsten zählt Ihr als BG und sein Einkommen wird angerechnet. Reicht dieses nicht aus, dann gibt es den Rest als ALG II.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #3  
Alt 02.05.2009, 18:50
Benutzerbild von Mandy
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Beiträge: 6.581
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Eigentlich steht dazu schon alles in Deinem "alten" Thread.

Hast du diese Ablehnung schriftlich bekommen?
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #4  
Alt 03.05.2009, 12:29
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Beiträge: 8
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Hallo!

Ja in der Ablehnung steht, dass mir das Anmieten der Wohnung nicht gestattet wird. Sie ist aber durch meinen Partner angemietet worden! Wie gesagt, er allein kann sich die Wohnung für sich selbst leisten, wenn er aber uns mitversorgen muß, wird es für ihn recht eng!!

Gruß Diamant
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  #5  
Alt 03.05.2009, 12:44
Benutzerbild von Mandy
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Und welche Rechtsgrundlage wird da genannt?
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Grüsse,

Mandy

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  #6  
Alt 03.05.2009, 13:12
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Beiträge: 3.305
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Durch das gemeinsame Kind seid ihr doch aber auf jedenfall eine Bedarfsgemeinschaft und würdet gemeinsam berechnet werden.

Hast Du denn schonmal den ALG2 Rechner auf dieser Seite benutzt und geschaut ob ihr überhaupt noch Anspruch hättet?

Wenn ein Anspruch besteht darf die Arge natürlich die Leistung nicht verweigern.
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  #7  
Alt 03.05.2009, 13:43
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Zitat:
Zitat von Diamant Beitrag anzeigen
Ja in der Ablehnung steht, dass mir das Anmieten der Wohnung nicht gestattet wird. Sie ist aber durch meinen Partner angemietet worden! Wie gesagt, er allein kann sich die Wohnung für sich selbst leisten, wenn er aber uns mitversorgen muß, wird es für ihn recht eng!!
Im Grunde genommen ist es doch eine recht einfache Rechnung: Ist dein Mietanteil (und der deiner Tochter) = 2/3 der Gesamtmiete der neuen Wohnung gleich oder günstiger wie deine jetzige Miete, brauchst du die Genehmigung der Arge nicht wirklich.
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  #8  
Alt 03.05.2009, 16:43
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Hallo!

Eine Rechtsgrundlage wird mir nicht genannt, nur dass mir aufgrund der zu hohen Kaltmiete eine Anmietung nicht erlaubt wird.

Wenn ich den Mietanteil für mich und erstmal ein Kind nehme, dann liegt die Warmmiete 13,00 Euro drüber...Meine Wohnung kostet 437,-Euro warm und hat 50m² und die meines Partners liegt bei 675,-Euro warm und ist dazu doppelt so groß wie meine. Nur Baujahr und Mietobergrenze passen nicht zusammen!
Aber kann das mit den Mietteilen so überhaupt gerechnet werden? Wenn ich Leistung vom Amt bekomme bis ich wieder arbeite, bekommt mein Partner nicht auch automatisch Geld, wenn sein Einkommen für uns nicht reicht?

Mir macht das alles sehr zu schaffen!!

Gruß Diamant
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  #9  
Alt 03.05.2009, 17:08
Benutzerbild von Grubenpony
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Zitat:
Zitat von Diamant Beitrag anzeigen
Eine Rechtsgrundlage wird mir nicht genannt, nur dass mir aufgrund der zu hohen Kaltmiete eine Anmietung nicht erlaubt wird.
Jetzt würde mich mal interessieren, wie du den Antrag formuliert hast.

Hast du schon mal den ALGII-Rechner hier auf der Startseite bemüht um herauszufinden ob ihr gemeinsam noch einen Anspruch auf ALGII hättet?
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  #10  
Alt 04.05.2009, 09:17
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Beiträge: 8
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Hallo!

Ich habe der Arge meine Schwangerschaft mitgeteilt und dass ich zu meinem Partner ziehen möchte. Habe alles incl. Vermieterbescheinigung geschickt. Kann sein das sie dachten, ich bin Mitmieter, weil mein Name mit drin stand. Im Mietvertrag steh ich aber nicht drin.

laut AlgII Rechner hätten wir trotz der höheren Grundmiete noch Anspruch von knapp 300 Euro im Monat.
Ich werde jetzt wohl erstmal abwarten, wann ich einen Termin bekomme.

Trotzdem vielen DAnk für die hilfreichen Antworten!

Gruß Diamant
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