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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #11  
Alt 04.06.2009, 14:47
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Natürlich sieht das doof aus. Na und? Ich bin jetzt nun mal in der misslichen Lage darauf angewiesen zu sein. Ich finde das selbst nicht toll!

Also hat jetzt nicht irgendwer mal einen konstruktiven Vorschlag?
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  #12  
Alt 04.06.2009, 14:48
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Zitat:
Zitat von Bernd_k Beitrag anzeigen
Nur was muss ich jetzt tun um dort schnellstmöglich eine Wohnung beziehen zu können?

Eine Wohnung mieten und umziehen.
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  #13  
Alt 04.06.2009, 14:57
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Zitat:
Eine Wohnung mieten und umziehen.
Dankeschön, Grubenpony! ;-)
Aber wie stelle ich das an? Im Moment kann ich mir die Miete schlecht leisten.
Sollte ich einfach eine angemessene Wohnung anmieten und mit dem Mietvertrag zum Amt stiefeln und dort ALG2 beantragen und denen dann direkt den Vertrag vorlegen?

Ich habe leider gar keine Ahnung - dafür um so größere Sorgen.
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  #14  
Alt 04.06.2009, 15:17
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Zitat:
Zitat von Bernd_k Beitrag anzeigen
Sollte ich einfach eine angemessene Wohnung anmieten und mit dem Mietvertrag zum Amt stiefeln und dort ALG2 beantragen und denen dann direkt den Vertrag vorlegen?
Kannst du ja versuchen. Die andere Alternative wäre, den ALGII-Antrag an deinem jetzigen Wohnort zu stellen und dir von dort aus Arbeit in deinem Wunschwohnort zu suchen. Wenn dir das gelingt, bezahlt die Arge ggf. sogar den Umzug.
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  #15  
Alt 04.06.2009, 15:31
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Diese Alternative war mir bewusst. Aber ich muss hier schnellstens weg! Ich halte es hier nicht mehr länger aus. Die Situation ist ernst.

Und zu
Zitat:
Kannst du ja versuchen.
Ein Versuch reicht mir nicht. Es muss klappen!
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  #16  
Alt 04.06.2009, 15:42
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Zitat:
Zitat von Bernd_k Beitrag anzeigen
Ein Versuch reicht mir nicht. Es muss klappen!
Die Garantie kann dir hier aber keiner geben, dafür hättest du ein wenig eher wach werden müssen.
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  #17  
Alt 08.06.2009, 12:31
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was soll denn der spruch jetzt?
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  #18  
Alt 08.06.2009, 12:39
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Der Spruch soll gar nix.

Theoretisch hat der TE 1 Jahr gehabt, dass zu tun worauf er Lust hat und jetzt kurz vor knapp will er Garantien, die ihm keiner ausser die bald zuständigen Ämter geben kann.
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alg 2, antrag, ausziehen, umziehen, umzug

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