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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 12.03.2010, 21:55
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.03.2010
Beiträge: 1
Standard Umzug wegen Arbeitsaufnahme

Hallo,

ich ziehe jetzt wegen Arbeit um. Ich habe von jemanden gehört das ich für den ersten Monat wo ich noch kein Gehalt bekomme Übergangsgeld beantragen kann. Stimmt das und wenn ja wieviel kann man da beantragen?
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  #2  
Alt 13.03.2010, 00:04
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Registriert seit: 28.11.2008
Beiträge: 1.108
Standard

Zitat:
Zitat von teufelchen3376 Beitrag anzeigen
Hallo,

ich ziehe jetzt wegen Arbeit um. Ich habe von jemanden gehört das ich für den ersten Monat wo ich noch kein Gehalt bekomme Übergangsgeld beantragen kann. Stimmt das und wenn ja wieviel kann man da beantragen?
Hi,

möglich ist alles, muss aber vorher beantragt werden.

2.1 Förderung aus dem Vermittlungsbudget

Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget soll die Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung unterstützen.

In dem Zusammenhang können die für die berufliche Eingliederung notwendigen, angemessenen Kosten übernommen werden. Welche Kosten dies im Einzelnen sein können, besprechen Sie bitte mit Ihrem Arbeitsvermittler in einem persönlichen Gespräch.

Zum Nachlesen Vermittlungsdienste und Leistungen
__________________
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben kann ich keine Gewähr übernehmen.

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