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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, ich bin neu hier und ich hoffe das ihr mir helfen könnt. Ich bin 24 Jahre alt und lebe noch bei meiner Mutter in einer 2 ½ Zimmerwohnung. Meine Mutter ist Alleinerziehend, 50% Schwerbehindert aber Vollzeit tätig. Im Moment bekommt sie allerdings Krankengeld, die Eingliederung in ihren Job beginnt Anfang nächsten Jahres. Ich selber habe keine Berufsausbildung, bin aber aktiv auf der Suche, doch trotz einer Fachhochschulreife und einer schulischen Ausbildung habe ich leider nicht viel Erfolg. Mein Anliegen ist, dass aufgrund heftiger familärer Konflikte ein Zusammenleben auf beiden Seiten nicht mehr erwünscht ist. Ich werde im Sommer 2010 25 Jahre alt. Konsequenz daraus ist der Wegfall von Kindergeld und die Änderung in eine teurere Steuerklasse. Ich habe kein Einkommen. Dadurch ist die finanzielle Situation ziemlich angespannt, denn durch den wenigen Hartz 4 Zuschuss von 230 Euro, kann ich kein 400Euro Job annehmen, weil ich dann aus Hartz 4 fliege und somit nicht mehr krankenversichert bin, aber das ist jetzt nicht wichtig. Es geht darum, dass ich ausziehen möchte und ich gerne wissen möchte, was mir für Hilfen und finanzielle Unterstützung zusteht. - Renovierungskosten? Umzug? Kaution? Wird das von der ArGe übernommen? Ich frage das, weil ich keine finanzielle Hilfe von meiner Mutter oder Familie erwarten kann, aus den genannten Gründen. - Bekommen wir auch Umzugshelfer bezahlt? Wir haben keine Familie und nicht gerade viele Freunde die uns helfen könnten. - Was ist mit meiner Mutter? Sie ist, wie oben erwähnt, gesundheitlich angeschlagen, und da sie die teure Wohnung nicht halten kann, wird sie zeitgleich ebenfalls umziehen müssen, würde sie Hilfe vom Amt bekommen? (Sie erhält jetzt, durch die Größe der Bedarfgemeinschaft 230 Euro Hartz 4, also wenn sie wieder ihre Arbeit aufnimmt. Ob und wieviel Hartz 4 sie bekommt, wenn ich ausziehe, weiß ich leider nicht.) - Wie hilft mir das Arbeitsamt weiterhin eine Ausbildung zu finden? Ich bin nicht mehr Ausbildungssuchend gemeldet, wenn ich 25 bin und ich möchte nicht mein Leben lang vom Amt leben oder Hilfsarbeiten durchführen. - Wann sollte ich den Antrag auf Wohnungswechsel am besten stellen? Die Entscheidung dauert doch sicher einige Zeit. Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich habe diesen Text schonmal gepostet, leider wurde mein Thread wohl gelöscht. Liebe Grüße |
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#2
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| Zum Auszug U25jähriger wurde genug geschrieben. Das geht nunmal nur, wenn es schwerwiegende Gründe gibt. Ob die nur ob euer Querelen vorliegen, musst du mit dem Amt klären. Je nach deren Entscheidung hängen davon natürlich alle sonstigen Leistungen für Auszug, Umzug, Kaution, Ersteinrichtung usw. ab. Und dieser Entscheidung kann man hier nicht vorgreifen, genausowenig kann man dir jede Eventualität erklären. Ausbildungssuchend bleibst du übrigens solange, wie du dich ausbildungssuchend meldest. Das hängt nicht mit dem Erreichen des 25. Lebensjahres zusammen. Turtle |
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#3
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| Danke erstmal für die schnelle Antwort. Und ich ziehe den Auszug nicht als U 25 vor, sondern warte bis zu meinem 25ten Lebensjahres. Ausbildungssuchend bin ich solange ich mich ausbildungssuchend melde? Das hat nichts mit dem Alter zutun? Meine Ansprechpartnerin meinte aber was anderes, sie sei für mich nicht mehr zuständig, da ich mit 25 nicht mehr als ausbildungssuchende gemeldet bin... Ich bin verwirrt... |
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#4
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| Ggf. die U25-Vermittlerin, das hat aber nichts mit Ausbildungssuche zu tun. Das können auch andere Vermittler für dich machen oder die Berufsberatung. Bzw. in meiner ARGE gibt es extra Ausbildungsstellenvermittler neben den U25-Vermittlern. Erkundige dich. Turtle |
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#5
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| danke, werd ich machen. |
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