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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 12.10.2009, 20:10
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Registriert seit: 12.10.2009
Beiträge: 1
Standard Umziehen - kündigung Arbeitsverhältniss - Sperrzeit?!

Hallo ihr Lieben,

suche schon seid ewiger Zeit sämtliche Foren durch ob irgendwo jemand das selbe Problem hat wie ich. Aber ich finde nichts. Das Amt hier ist total sch....! Sorry das ich das so sagen muss. Die lehnen alles ab. Vielleicht auch nur bei mir ... ... keine Ahnung. Auf jeden Fall bekommt man nur blöde Kommentare von dennen. Und den ist die persönliche Situation total egal.

Nunja ... ich bin Frau und rede halt viel frum herrum Nun zu meinen Problem.
Ich wohne in einer Großstadt.
Bin seid knapp 2 Jahren alleinerziehend.
Mein Sohn ist 7 Jahre alt.
Ich arbeite Teilzeit seid 4 Jahren in einem ambulanten Dienst.
Bekomme dort aber nicht genug ... das ich eben noch ALG2 beziehe.
Ich habe nun einen Freund seid 2 Jahren. Ich weiß ging schnell ... aber aus bester jahrelanger Freundschaft wurde Liebe
Er ist auch alleinerziehend. Und durch persönlichen Gründen kann er nicht in meiner Stadt ziehen- Er wohnt 90km weit weg in einem Dorf.
Ich wäre nun bereit dort hin zu ziehen. Da ich physisch total fertig bin. Die Arbeit überfordert mich, dan private Probleme. Laut Arzt habe ich ein Burnout ... anscheinend wegen der doppel Belastung.
Nur wie stell ich das am besten an?
Er arbeitet ... wird sein Geld 100% mit angerechnet obwohl wir nicht verheiratet sind?
Wie sieht das aus? Kann ich irgendwie die Sperrzeit umgehen ... wegen der Kündigung meiner Arbeit? Weil ich möchte erstmal nicht arbeiten. Nicht lange aber einfach um mich zu fangen und meinen Sohn und seine Tochter.
Und wenn ich eine Sperrzeit bekomme. Miete bezahlen die nicht oder? Habe hier ja eine drei monats Kündigung und in meiner Arbeit 4 Wochen ... und ALG muss ich wahrscheinlich früh bescheid sagen das ich weg will!
Wie fang ich das alles richtig an?!
Versteht mich nicht falsch .... ich will keine Sonderzahlungen oder so.
Aber wegen das dreh ich mich im Kreis. Den mein Fruend kann mich nciht auffangen mit seinen Gehalt ... wenn ich eine Sperrzeit und Miete noch bezahlen muss! Haut einfach nciht hin.

Ich bin echt verzweifelt.
Gibt es organsisationen die mir helfen können??
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  #2  
Alt 12.10.2009, 21:01
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Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 2.744
Standard

Eine Sperrzeit wird es geben, aber Du wirst sowieso kein ALg I bekommen, da Du ja schreibst, daß Du nicht arbeiten möchtest. Also hast Du keinen Anspruch auf ALG I, wenn Du Dich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stellst.

Beim ALG II bildet Ihr bei Zusammenzug eine Bedarfsgemeinschaft, so daß das Einkommen Deines Freundes auf alle Personen in der BG aufgeteilt wird. Ihr müßt dementsprechend gemeinsam einen Antrag stellen.
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  #3  
Alt 13.10.2009, 09:08
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.217
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Zitat:
Zitat von Asmodina Beitrag anzeigen
Miete bezahlen die nicht oder?
Bezahlt dein Freund denn keine Miete oder warum ist das bei dem Zusammenzug auf einmal ein Thema?
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  #4  
Alt 13.10.2009, 12:09
Benutzer
 
Registriert seit: 20.07.2009
Beiträge: 42
Standard

erstmal zu deiner Arbeit: wenn du aus gesundheitlichen Gründen diese Arbeit nicht mehr ausführen kannst weil es dich psychisch zu sehr belastet, brauchst du ein ärztliches Attest. Wenn du sagst, dass du psychisch ferig bist, dann geh zum Arzt und lass dich krank schreiben und mache einen Termin beim Psychotherapeuten. Gesundheitliche (auch psychische) Probleme können ein wichtiger Grund für eine Kündigung sein, aber das muss ein Arzt oder der ärztliche/psychologische Dienst d. Agentur f. Arbeit einschätzen (musst du mal mit dem Arbeitsvermittler sprechen). Ohne wichtigen Grund zu kündigen führt natürlich zu einer Sperrzeit oder Sanktion.

zu deinem Freund: wenn du hinziehst, werdet ihr zusammengerechnet und habt alle zusammen einen Gesamtbedarf. Demgegenüber steht euer Gesamteinkommen - wenn das zu wenig ist, bekommt ihr noch den Rest von der Arge.

zu deiner Wohnung: sobald du woanders wohnst/gemeldet bist, ist die Arge am alten Wohnort nicht mehr für dich zuständig und bezahlt auch keine Miete mehr, du solltest also noch 3 Monate warten oder dir schnellstens einen Nachmieter suchen.
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