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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 07.03.2009, 22:55
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Beiträge: 1
Unglücklich Umschulung verlängern/abbrechen? Oder was?

Hallo,

bin neu hier und habe ein kleines Problem; bin mir aber nicht sicher, ob mein Anliegen in der Richtige Rubrik gelandet ist.

Seit etwas mehr als einem Jahr bin ich in einer Umschulung in Frankfurt. Die Umschulung geht nun in die letzte Phase - diesen Sommer sind die Prüfungen vor der IHK. Seit Anfang Januar diesen Jahres bin ich ununterbrochen krankgeschrieben. Der Verein, bei dem ich die Umschulung mache, zeigte sich bislang immer sehr verständnisvoll. Habe die Atteste auch immer brav eingeschickt. Jetzt ist natürlich das Problem, dass ich durch meine wochenlange Abwesenheit sehr viel Stoff verpasst habe. Besonders prüfungsrelevanter Stoff ist mir durch die Lappen gegangen.

Mich würde jetzt interessieren, was genau ich für Möglichkeiten habe. Eine Einladung zum Gespräch über meine "berufliche und persönliche Situation" von der ARGE habe ich auch schon (in 4 Wochen , verdammt lange hin) bekommen. Dass man eine Umschulung verlängern kann, davon habe ich schon gehört. Habe auch schon erlebt, dass jemand aufgrund langer Krankheit eine Umschulung abbrechen musste; nach ca. 6 Wochen.
Das Ding ist, dass ich mich in dieser Umschulung auch nicht sonderlich wohl fühle. Also lieber etwas anderes machen würde (ich weiß, kurz vor den Prüfungen sollte man nicht mehr abbrechen, lohnt nicht mehr).

Meine Fragen:

Kann mich die ARGE unter Androhung von Sanktionen dazu zwingen die Umschulung "ordentlich" zu beenden?

Hätte ich das Recht (auch noch vor Ende der Umschulung) etwas anderes zu machen und in Kombination einen neuen Bildungsgutschein zu bekommen (Weiterbilung für mein altes Berufsfeld)?

Welche weiteren (rechtlichen) Möglichkeiten blieben mir noch?

Vielen Dank!

Und schönen Gruß aus FFM...
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  #2  
Alt 09.03.2009, 07:54
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Zitat:
Kann mich die ARGE unter Androhung von Sanktionen dazu zwingen die Umschulung "ordentlich" zu beenden?
Theoretisch ja. Das Amt wird sicherlich den Bildungsträgern nach der Chance des erfolgreichen Bestehens befragen.

Zitat:
Hätte ich das Recht (auch noch vor Ende der Umschulung) etwas anderes zu machen und in Kombination einen neuen Bildungsgutschein zu bekommen (Weiterbilung für mein altes Berufsfeld)?
Da es Ermessensleistungen sind, hast du kein "Recht" darauf, dass man dir einen neuen Bildungsgutschein ausstellt. Was du -auch schon während der Umschulung- hättest machen können: Arbeit suchen. Dann kannst du jederzeit sanktionslos die ungeliebte Weiterbildung abbrechen.

Turtle
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