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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Ich brauch hilfe auf Grund das ich nach 15 Jahren harter Arbeit jetzt zwei kappute Knie habe und wollte eine neue Ausbildung beginnen mein Arzt hat mir das bestätigt doch meine Arbeitsvermittlerin und der für das Arbeitsamt zuständige Arzt hat das nicht bestetigt und wollen mich jetzt in meinen erlernten Beruf wieder vermitteln den ich leider nicht mehr 100%tig ausführen kann deshalb würde ich gerne wissen was ich jetz tun soll ? mfg |
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#2
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| Hallo, Wenn der Hausarzt sagt, dass man einen Beruf aufgrund körperlicher Einschränkungen nicht mehr ausüben kann, wird das im Normalfall immer von einem anderen Arzt nochmal überprüft, da die Einschätzung, ob jemand seinen Beruf noch ausüben kann, sehr unterschiedlich ausfallen kann. Das Problem in Ihrem Fall scheint darin zu bestehen, dass sich der Arzt der BA und der Hausarzt uneinig über die Auswirkungen der körperlichen Einschränkungen sind. Wenn das Gutachten des ärztlichen Dienstes keine deutlichen Schwachstellen aufweist, wird man da kaum etwas gegen tun können. Eine Möglichkeit wäre mit dem Gutachten zum Hausarzt zu gehen und diesen zu fragen, ob ihm irgendwelche Mängel auffallen. Wenn solche vorhanden sind, kann eine neue Begutachtung gefordert werden. Mängel lägen z.B. dann vor, wenn eine Erkrankung nicht einbezogen wurde. Eine Umschulung aus krankheitsbedingten Gründen wäre keine Aufgabe der ARGE, sondern des Rehaträgers, wobei ein Antrag auf berufliche Rehabilitation mit einem frischen Gutachten, das weitere Tauglichkeit für den vorhandenen Beruf attestiert, keinen Sinn macht. Mit freundlichen Grüßen, Siebenstern |
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