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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 07.03.2010, 11:04
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Beiträge: 13
Standard Umschulung - Anspruch auf Mehr-/Sonderbedarf?

Hallo,

seit September 09 befinde ich mich in der Umschulung (Berlin) zur Gesundheitskauffrau und erhalte den normalen Regelsatz, sowie 33,50 € für die Fahrkosten (Monatsticket S).

In der Schule kam letztens die Frage auf, wie man von diesem Regelsatz noch Schreibblöcke, Stifte, Ordner (Schule); Druckerpapier und -patronen, ein Bewerbungs-Outfit (Praktikum/ spätere Arbeitsstelle im Kundenkontakt) und Bücher, die man schulbegleitend für einen guten Abschluss benötigt, finanzieren soll.

Ein Anruf beim Jobcenter ergab, dass der Bildungsgutschein an den Bildungsträger alles für die Umschulung notwendige beinhaltet.

Ja, wir bekommen Bücher, die tlw. von den Dozenten selbst geschrieben sind und/ oder, die Schrott sind (außer "SGB" und "Medizin").
Ja, wir können die PC und den s/w-Kopierer und den s/w-Drucker benutzen, aber wer schickt seine, mit viel Liebe gestaltenen, Bewerbungsunterlagen schon in s/w und schlechter Druck-Qualität an einen potentiellen Praktikums- oder Arbeitgeber?

Mein Nachbar sagte mir, dass er (2-jähr.-Umschulung bis Sommer/2009) automatisch (er musste nicht danach fragen) Mehrbedarf während seiner Umschulung bekam (123 €).
Er ist auch nicht behindert, nicht schwanger und nicht alleinerziehend, sondern alleinstehend, Anf. 40).
Ich hab kein Geld mehr für weitere Aufwendungen für die Schule.

Wie ist das nun mit dem Mehr-/Sonderbedarf? Habe ich Anspruch? Wie formuliere ich den Antrag?

Vielen Dank für Eure Antworten.
Doro.
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  #2  
Alt 07.03.2010, 11:50
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Kein Anspruch, kein Antrag nötig. Es gibt nichts extra und schwarz-weiß Bewerbungen sind völlig ausreichend. Oder hat dir jemand vor Umschulung farbige Tintenpatronen und Co. finanziert? Da hast du dich doch sicherlich auch schon intensiv um Arbeit bemüht, oder nicht? Und ansonsten reichen die Unterlagen, die von der Schule gestellt werden.

Turtle
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Stichworte
alleinstehend, hartz iv, mehrbedarf, umschulung, ü40

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