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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 01.09.2011, 11:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.09.2011
Beiträge: 3
Standard Ummeldung nötig?

Hallo zusammen,

ich beabsichtige die nächsten Tage ALG-II zu beantragen und bin mir etwas unsicher, wie ich meine Wohnsituation korrekt anzugeben habe, bzw. ob ich mich vorher ummelden muss.

Kurz gesagt: Ich bin bei meinen Eltern gemeldet, halte mich aber zunehmend in der Wohnung meiner Freundin auf.
Sprich: Ich schlafe und esse bei meiner Freundin, habe aber bei meinen Eltern noch ein Zimmer, den Großteil meiner Sachen und nutze diese Adresse auch als meine amtliche Postanschrift.

So ich mich bis jetzt korrekt schlau gemacht habe, scheint das eine klare Sache zu sein: Wo ich mich am meisten aufhalte, muss ich wohl auch gemeldet sein. (oder?!)

Der Haken und große Unterschied zwischen beiden Adressen ist allerdings, dass ich de Fakto bei meiner Freundin 'nur' ein Gast bin, da sie mich in meiner derzeitigen Situation sehr unterstützt.
Ich habe also weder einen Mietvertrag, noch ein 'offizielles' Wohnrecht, kann mich auch nicht an der Miete beteiligen, etc..
Ein vollständiges zusammen ziehen, auch wenn es sich schleichend in die Richtung entwickelt, ist eigentlich nicht geplant.

Eine Ummeldung würde ich also an sich gerne vermeiden, auch weil ich die Befürchtung hätte, dass meine Freundin in eine Bedarfsgemeinschaft mit hereingezogen werden könnte.

Kann mir vielleicht jemand sagen, ob ich mich in diesem Fall wirklich ummelden muss, oder ob es hier noch andere Möglichkeiten gibt?

Vielen Dank!
idefi

P.S.: Bin mir unsicher, ob ich das richtige Forum erwischt habe, bitte habt ggf. Nachsicht... ;-)
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  #2  
Alt 01.09.2011, 11:27
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
Standard

Was willst du jetzt hören? Einwohnermelderechtlich hast du dich als volljährige Person dort anzumelden, wo du dich überwiegend -zu Wohnzwecken- aufhältst. Wo das ist, musst du für dich entscheiden.

Ansonsten bedarf es hier keiner weiteren Ausführungen. Wenn du bei deinen Eltern gemeldet bist, damit du der "Gefahr" entgehst, dass deine Leistungen gekürzt werden, dies aber letztendlich nur "Schein" ist, dann musst du jederzeit damit rechnen, dass das mal auffliegt. Die Konsequenzen hättest dann du zu tragen.

Kleiner Tipp: Mit einer Arbeit und eigenem Einkommen kann man tun und lassen, was man will. Dann braucht man keine Angst zu haben, dass man irgendwann mal beim Betrügen erwischt wird.

Turtle
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  #3  
Alt 01.09.2011, 11:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.09.2011
Beiträge: 3
Standard

Ho, langsam, da hat aber jemand etwas gewaltig falsch verstanden!
Mir betrügerische Absichten zu unterstellen, finde ich ehrlich gesagt gerade ziemlich hart, wie übrigens auch den Arbeits-Kommentar.
Aus meiner Fragestellung geht eindeutig hervor, dass mir eben an einer korrekten Klärung gelegen ist.

Stichwort "Wohnsitz": Da ist doch die Frage, was hier als Wohnsitz zählt.
Ist hierfür alleinig ausschlaggebend, wo ich bspw. übernachte, auch wenn ich dort lediglich ein Gast bin?

Meine Leistungen sind mir übrigens relativ zweitrangig, zumindest im Gegensatz dazu, unbeteiligte Dritte, die mich ohnehin schon über ihre Kräfte unterstützt haben, noch in meine persönliche Situation mit hinein zu ziehen.
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  #4  
Alt 01.09.2011, 12:02
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Wenn man sich irgendwann nur noch an einem Ort aufhält, dort isst, schläft usw., dann ist man schlichtweg nicht mehr "Gast".

Sollte es dir ausschießlich um die melderechtliche Problematik gehen, bist du hier eh im falschen Forum.

Denn in Bezug auf den Bezug von ALG 2 Leistungen scheinst du ja hier kein Fehlverhalten von dir zu sehen, also scheinst du ja deiner Meinung nach auch kein ALG 2 Problem zu haben. Damit beschäftigen wir uns hier aber. Und nicht mit Melderecht.

Turtle
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  #5  
Alt 01.09.2011, 12:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.08.2011
Beiträge: 17
Standard

Ja, die sind manchmal echt unfreundlich hier und nehmen fast immer gleich das Schlimmste an...Ist ein bißchen befremdlich. Trotzdem kann man hier viele gute Infos bekommen.

Klar ist, daß du, egal wo du gemeldet bist, einen Mietvertrag oder Untermietervertrag brauchst, der über die Höhe deiner Miete und der Nebenkosten Auskunft gibt. Dies wiederrum ist die Grundlage zur Berechnung deiner Bezüge. Du musst ja irgendwelche Nachweise bringen, egal wo du gemeldet bist, was dich deine Wohnung anteilig kostet.
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  #6  
Alt 01.09.2011, 12:41
Benutzerbild von Grubenpony
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Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.217
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Zitat:
Zitat von idefi Beitrag anzeigen
Stichwort "Wohnsitz": Da ist doch die Frage, was hier als Wohnsitz zählt.
Dein Wohnsitz ist dort, wo du dich überwiegend aufhältst. Und das ist derzeit scheinbar nicht da, wo du gemeldet bist.

Wie alt bist du eigentlich?
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #7  
Alt 01.09.2011, 12:41
Benutzerbild von Turtle1972
Junior Admin
 
Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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A) Wenns dir hier zu unfreundlich ist, dann brauchst du es nicht zu nutzen.

B) Ist das mit dem Mietsvertrag/Untermietsvertrag völliger Blödsinn.

Turtle
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  #8  
Alt 01.09.2011, 12:56
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.09.2011
Beiträge: 3
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Danke für deine Antwort! :-)

Einen Mietvertrag hätte ich in beiden Fällen nicht.
Zwar habe ich eigentlich mit meinen Eltern eine Vereinbarung mich kostentechnisch zu beteiligen, aber das ruht nun auch schon seit dem es mir nicht mehr möglich ist.
Also, 'zu Hause' fühle ich mich jedenfalls noch deutlich mehr bei meinen Eltern...

Bezüge wie Wohngeld, etc., sind hier wirklich vglw. zweitrangig, da für mich gerade akut eine Krankenversicherung oberste Priorität hat, bzw. der Hauptgrund meines ALG-II-Antrags ist.

Wenn nun alleinig mein Aufenthaltsort/-dauer ausschlaggebend ist und dies zur Folge hätte, dass meine Freundin mit in die Pflicht genommen wird, brauche ich keine hellseherischen Fähigkeiten um voraus zu sehen, dass sie mich vor die Tür setzen würde, noch bevor die Ummeldung amtlich wäre.
Auch wenn das für gewisse Leute vollkommen unverständlich erscheinen mag: Meine Beziehung möchte ich ungerne daran zerbrechen lassen.
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  #9  
Alt 01.09.2011, 13:14
Benutzerbild von Grubenpony
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Beiträge: 8.217
Standard

Zitat:
Zitat von idefi Beitrag anzeigen
Auch wenn das für gewisse Leute vollkommen unverständlich erscheinen mag: Meine Beziehung möchte ich ungerne daran zerbrechen lassen.

Unverständlich ist den meisten hier dein Unverständnis. An einer Beziehung muss man auch arbeiten, meistens ist dafür sogar ein Job notwendig.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #10  
Alt 01.09.2011, 14:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.08.2011
Beiträge: 17
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@Turtle:
Ich habe nicht gesagt, daß es mir ZU unfreundlich ist.

Und ich musste meinen Mietvertrag in Kopie vorlegen.
Aber ich nehme an, du bist da besser informiert.

@Idefi:
Muss die Frage noch mal aufgreifen: Wie alt bist du?
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Stichworte
bedarfsgemeinschaft, ummeldung

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