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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 30.06.2011, 11:38
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Frage Umgangsrecht / Hartz4

Hallo!
Folgende Situation: Ich lebe mit meinen 2 Kindern vom Kindsvater seit knapp 2 Jahren getrennt. Er kümmert sich um beide Kinder regelmässig, nimmt sein Umgangsrecht wahr. Wir wohnen alle im selben Stadtteil. Wir leben leider alle von Hartz4.Ich bekomme Wohngeld für die Kinder und auch Unterhaltsvorschuss für beide Jungs.
Nun hat sich die Beziehung mit dem älternen Kind ( 6 ) und dem Papa wieder so vertieft, das wir beide am überlegen sind, ihn offiziell gemeinsam zu erziehen. Er schläft regelmässig im Monat bei ihm.Auch hat er ihn sonst oft bei sich.
Der Vater hat aber nur eine 1-Raum-Wohnung. Dort mit einem Kind dauerhaft zu leben....also 2 Wochen am Stück, oder halt wöchentlich im Wechsel ist nich grad toll, weil sich alles in einem Raum abspielt. Was müssen wir jetzt tun?
Er hat ja eigentlich Anspruch dann auf eine grössere Wohnung.Aber die sind hier knapp...aus dem Stadtteil will er aber auch nich raus.Auch für das Kind wäre das doof. Hat er dann mit Kind, wenn auch nur teilweise, ne Chance , das er schneller ne grössere Wohnung bekommt?
Und wie wird das dann mit dem HArtz4....wie wird das dann berechnet? Was passiert mit Kindergald und Unterhaltsvorschuss?
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  #2  
Alt 30.06.2011, 12:23
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Wie will der Kindesvater denn jemals wieder arbeiten gehen, wenn er das Kind auch noch bei sich hat?
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  #3  
Alt 30.06.2011, 17:01
Benutzerbild von WalterWinter
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Zitat:
Zitat von mpumpe Beitrag anzeigen
Wie will der Kindesvater denn jemals wieder arbeiten gehen, wenn er das Kind auch noch bei sich hat?
Ich denke mal: wie andere Väter bzw. Mütter mit 6jährigem Kind auch, oder?
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  #4  
Alt 30.06.2011, 18:46
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Zitat:
Zitat von WalterWinter Beitrag anzeigen
Ich denke mal: wie andere Väter bzw. Mütter mit 6jährigem Kind auch, oder?
Du meinst die Mütter und Väter, die sich aus ihrem Erwerbseinkommen ernähren und davon ihre Wohnung selbst bezahlen?

Vergleichsgruppe wären die unteren Einkommensschichten, da käme es wohl darauf an, ob diese sich als Folge der 'wechselnden' Betreuung die Reduzierung der Arbeitszeit auf Teilzeit und die zusätzliche Bevorratung von größerem Wohnraum leisten könnte.

Stelle ich mir bei der Lidl Verkäuferin schwierig vor. Es sei denn sie würde dann noch Sozialgeld beantragen.
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  #5  
Alt 30.06.2011, 19:47
Benutzerbild von Mandy
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Zitat:
Zitat von mpumpe Beitrag anzeigen
Stelle ich mir bei der Lidl Verkäuferin schwierig vor. Es sei denn sie würde dann noch Sozialgeld beantragen.
Du scheinst nicht zu wissen, dass eine Lidl-Verkäuferin gar nicht so schlecht verdient. Immerhin Tarifgehalt.....! Also da sollte man andere Beispiele nennen.
__________________
Grüsse,

Mandy

Es ist nicht notwendig mir eine PN zu schreiben, weil Threads geschlossen und/ oder bearbeitet bzw. entfernt wurden oder man eine Verwarnung bekam. Wenn dies der Fall ist, dann hat das seinen Grund (FORENREGELN!!!!!)!
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  #6  
Alt 30.06.2011, 20:17
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Beiträge: 4.206
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Zitat:
Zitat von Mandy Beitrag anzeigen
Du scheinst nicht zu wissen, dass eine Lidl-Verkäuferin gar nicht so schlecht verdient. Immerhin Tarifgehalt.....! Also da sollte man andere Beispiele nennen.
Sorry, dann war Lidl jetzt das falsche Beispiel.
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Stichworte
arge, hartz4, jugendamt, umgangsrecht, unterhalt

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