| |
| |||||||
| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
| |||
| |||
| Ich bin in Hartz4 und mit 2 Kindern getrennt lebend. Diese besuchen mich regelmäßig. Kosten monatlich ca € 250.-. Ich habe Anträge (Fahrtkosten) gestellt beim Jobcenter, die alle abschlägig beschieden wurden mit dem Hinweis, dass ich das von Hartz4 selbst bezahlen kann. Hierfür gibt es auch die Anlage BEBE beim Weiterbewilligungsantrag. Hat da jemand Erfahrung? Danke für Feedback |
|
#2
| ||||
| ||||
| Hast du denn diese Anlage ausgefüllt und eingereicht?
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
|
#3
| |||
| |||
| ja, alles ganz korrekt. |
|
#4
| ||||
| ||||
| Und das steht wortwörtlich so in der Ablehnung? Zitat:
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
|
#5
| ||||
| ||||
| Leben die Kinder im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters, von dem auch du selbst Leistungen bekommst? Falls nicht, wird "dein" Jobcenter wahrscheinlich bereits die eigene Zuständigkeit verneinen, da die Fahrtkosten nicht bei dir, sondern den Kindern anfallen. Ist der Elternteil, bei dem die Kinder leben, leistungsfähig? Im Einzelfall kommt dieser Frage einige Bedeutung zu, da die gesetzliche Regelung, Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts geltend machen zu können, auch wieder nicht dazu dienen soll, die Trennungskosten allein dem Sozialleistungsträger aufzubürden. |
|
#6
| |||
| |||
| es gibt Ablehnungen, aber nicht bei der BEBE! Inzwischen habe ich geklagt auf "Untätigkeit", worauf mir gesagt wurde, dass sie mir für vergangene Anträge diverse Ablehnungsbescheide geschickt haben, die ich zum Teil nie erhalten habe und erst jetzt nachträglich als Kopie vorliegen. Ist das nun "Standard" beim Jobcenter Post nicht zu senden, um Leute los zu werden? Tatsache ist, dass ich seit nun 3 Jahren versuche an diese Fahrtkosten ranzukommen. Es besteht regelmäßiger Besuch. Die Gesamtkosten liegen nun schon weit bei über € 2000. Meine Grundfrage aber ist: gibt es eine rechtliche Grundlage für Fahrtkosten. In allen Foren und Websites taucht dieses Thema so gut wie überhaupt nicht auf. In Gestzestexten bin ich auch nicht fündig geworden. |
|
#7
| |||
| |||
| Lebt die Mutter auch von Hartz IV? |
|
#8
| |||
| |||
| nein |
|
#9
| |||
| |||
| Könnte sie denn die Kosten tragen? |
|
#10
| |||
| |||
| na ja, ich bin geschieden von der Mutter. Und sie verweigert die Zahlung der Fahrtkosten. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| umgangsrecht fahrtkosten |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Alleinerziehend / Alleinstehend Fahrtkosten Kinder Umgangsrecht | killerfalke | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 13 | 26.04.2011 17:59 |
| Fahrtkosten übernahme ohne bezug von ALGII | sv508809 | Hartz IV 4 - ALG II 2 | 15 | 03.11.2009 23:21 |