Zurück   Forum zu Hartz IV, ALG 2, BAföG, Unterhalt, Arbeitsrecht > Hartz IV 4 - ALG II - Arbeitslosengeld 2 > Hartz IV 4 - ALG II 2

Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 12.12.2011, 09:42
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.09.2010
Beiträge: 12
Pfeil Umgangsrecht Fahrtkosten

Ich bin in Hartz4 und mit 2 Kindern getrennt lebend. Diese besuchen mich regelmäßig. Kosten monatlich ca € 250.-. Ich habe Anträge (Fahrtkosten) gestellt beim Jobcenter, die alle abschlägig beschieden wurden mit dem Hinweis, dass ich das von Hartz4 selbst bezahlen kann. Hierfür gibt es auch die Anlage BEBE beim Weiterbewilligungsantrag. Hat da jemand Erfahrung?
Danke für Feedback
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 12.12.2011, 10:23
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.217
Standard

Hast du denn diese Anlage ausgefüllt und eingereicht?
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 12.12.2011, 10:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.09.2010
Beiträge: 12
Standard

ja, alles ganz korrekt.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 12.12.2011, 11:17
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.217
Standard

Und das steht wortwörtlich so in der Ablehnung?

Zitat:
die alle abschlägig beschieden wurden mit dem Hinweis, dass ich das von Hartz4 selbst bezahlen kann
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 12.12.2011, 11:33
Benutzerbild von Agent Of Liberty
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 09.02.2009
Ort: NRW
Beiträge: 390
Standard

Leben die Kinder im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters, von dem auch du selbst Leistungen bekommst? Falls nicht, wird "dein" Jobcenter wahrscheinlich bereits die eigene Zuständigkeit verneinen, da die Fahrtkosten nicht bei dir, sondern den Kindern anfallen.

Ist der Elternteil, bei dem die Kinder leben, leistungsfähig? Im Einzelfall kommt dieser Frage einige Bedeutung zu, da die gesetzliche Regelung, Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts geltend machen zu können, auch wieder nicht dazu dienen soll, die Trennungskosten allein dem Sozialleistungsträger aufzubürden.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 12.12.2011, 11:35
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.09.2010
Beiträge: 12
Standard

es gibt Ablehnungen, aber nicht bei der BEBE! Inzwischen habe ich geklagt auf "Untätigkeit", worauf mir gesagt wurde, dass sie mir für vergangene Anträge diverse Ablehnungsbescheide geschickt haben, die ich zum Teil nie erhalten habe und erst jetzt nachträglich als Kopie vorliegen.
Ist das nun "Standard" beim Jobcenter Post nicht zu senden, um Leute los zu werden?
Tatsache ist, dass ich seit nun 3 Jahren versuche an diese Fahrtkosten ranzukommen. Es besteht regelmäßiger Besuch. Die Gesamtkosten liegen nun schon weit bei über € 2000.
Meine Grundfrage aber ist: gibt es eine rechtliche Grundlage für Fahrtkosten. In allen Foren und Websites taucht dieses Thema so gut wie überhaupt nicht auf. In Gestzestexten bin ich auch nicht fündig geworden.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 12.12.2011, 11:51
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 4.206
Standard

Lebt die Mutter auch von Hartz IV?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 12.12.2011, 11:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.09.2010
Beiträge: 12
Standard

nein
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 12.12.2011, 11:55
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 4.206
Standard

Könnte sie denn die Kosten tragen?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 12.12.2011, 11:58
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.09.2010
Beiträge: 12
Standard

na ja, ich bin geschieden von der Mutter. Und sie verweigert die Zahlung der Fahrtkosten.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
umgangsrecht fahrtkosten

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Alleinerziehend / Alleinstehend Fahrtkosten Kinder Umgangsrecht killerfalke Hartz IV 4 - ALG II 2 13 26.04.2011 17:59
Fahrtkosten übernahme ohne bezug von ALGII sv508809 Hartz IV 4 - ALG II 2 15 03.11.2009 23:21


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 08:28 Uhr.


Verein für soziales Leben e. V.
sozialhilfe24

Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0