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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 14.01.2009, 13:04
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Beiträge: 7
Standard überraschende Kürzung um 30% - Widerspruch sinnvoll?

Hallo!
Völlig überraschend erhielt ich heute vom zuständigen Jobcenter ein Schreiben mit einer Kürzung um 30% meines ALG II Geldes. Das Jobcenter beruft sich in dem Schreiben auf meine fehlende Mitwirkungspflicht - 10 Bewerbungen im Monat - aus der Eingliederungsvereinbarung. Da ich jedoch vom 10.11. - 19.12. 2008 an einer täglich 8 Stunden dauernden Trainingsmaßnahme teilnahm, lieferte ich nur 4 handschriftliche Bewerbungensnachweise bei meinem letzten Termin (07.01.09) ab. Nun bin ich ehrlich gesagt ziemlich durcheinander, da mir meine zuständige Sachbearbeiterin keinerlei Hinweise geschweige, denn ein Schriftstück mitgab, aus dem eine drohende Sanktionierung hervorgehen würde. Sollte ich diese Kürzung einfach Schlucken und aus meinem Fehler lernen oder ist ein Widerspruch sinnvoll?

Vielen Dank schon einmal für alle hilfreichen Antworten.
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  #2  
Alt 14.01.2009, 13:24
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Beiträge: 1.166
Standard Widerspruch sinnlos

Ich denke da ist Widerspruch sinnlos.

Auch wenn Du in einer Maßnahme steckst und von ALG II abhängig bist musst du Dich genauso oft bewerben wie es in Deiner EGV verankert ist.

Ausnahme wäre gewesen wenn ihr, Deine SB und Du, beim letzten Gespräch für die Zeit der Maßnahme etwas andres vereinbart habt und das auch so in der EGV vermerkt ist.

Ich war jetzt für ein halbes Jahr in eienr ABM wo ich 32 Studnen in der Woche gearbeitet habe. Auch ich musste mich "nebenbei" noch bewerben wie es in meiner EGV steht.

Angela
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  #3  
Alt 14.01.2009, 13:26
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Beiträge: 3.120
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Irgendwo sind doch diese 10 Bewerbungen festgeschrieben, vermutlich in Deiner Eingliederungsvereinbarung (EGV). Steht in der EGV denn nicht drin, was passiert, wenn Du Dich nicht an die EGV hältst?
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  #4  
Alt 14.01.2009, 13:33
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Beiträge: 7
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Hallo!
Danke für eure Antworten! Ja, in der EGV stehen diese 10 Bewerbungen. Damit scheint die Sache ja klar zu sein, den Bock habe ich selber zu Verantworten.
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  #5  
Alt 14.01.2009, 14:28
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Beiträge: 2.047
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Ja, den Bock hast du selber zu verantworten.
Es kann aber doch auch nicht so schwer sein, 10 Bewerbungen im Monat zu schreiben. Wer arbeitet und wechseln möchte, muß das auch in seiner Freizeit machen.
Außerdem, hab ich ne vernünftige Bewerbung aufgesetzt, kann man die mit kleinen Abänderungen doch für mehrere Betriebe nehmen.
Man muß ja nicht das komplette Schreiben jedes mal neu aufsetzen.
Etwas anpassen und ausdrucken.

Liebe Grüsse
- der nachtvogel -
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  #6  
Alt 14.01.2009, 16:35
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Beiträge: 360
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Was ich allerdings immer wieder etwas daneben finde, ist die Tatsache, daß die Bewerbungskostenerstattung auf 260€ im Jahr,d.h. 52 Bewerbungen im Jahr begrenzt ist, man aber 10 Bewerbungen im Monat, sprich 120 Bewerbungen im Jahr schreiben soll. Das heißt man muss die Mehrkosten dann von seinem Lebensunterhalt bestreiten. Klar verschickt man auch immer wieder mal eine Bewerbung kostengünstig per email, aber der Internetanschluss kostet ja auch, bzw. es hat ja auch längst noch nicht jeder Internet. Das ändert allerdings nichts daran, daß man sich an seine EGV halten muss, und die Folgen einer Nichteinhaltung sind eindeutig in der EGV geklärt, da bedarf es auch keines weiteren Hinweises oder Schriftstückes. Besser vorher aufpassen was man in der EGV unterschreibt
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  #7  
Alt 14.01.2009, 17:01
Benutzerbild von Turtle1972
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Mit dem seit 1.1.09 geltenden Vermittlungsbudget (§ 16 SGB III) gibt es keine Obergrenze bei der BK-Erstattung mehr!

Im Übrigen ist das, was du machst, eine Milchmädchenrechnung. Du gehst von pauschal 5 Euro pro Bewerbung aus und vergisst dabei die tatsächlichen Kosten. Die können nämlich durchweg auch unter dem liegen! Das die Behörde 5 Euro pauschal erstattet -ungeachtet dessen, ob die Bewerbung überhaupt soviel gekostet hat- dient nämlich schlichtweg nur der Verwaltungsvereinfachung. Dabei bleibt auch unberücksichtigt, ob du z. B. die Bewerbungsmappe vom Arbeitgeber wieder zurückgesandt bekommst und ergo die Bewerbungsmappe nochmal und nochmal und nochmal verwenden kannst (und trotzdem dafür pro Bewerbung 5 Euro kassierst) usw.

Turtle
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  #8  
Alt 14.01.2009, 17:32
Gesperrt
 
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Dabei bleibt auch unberücksichtigt, ob du z. B. die Bewerbungsmappe vom Arbeitgeber wieder zurückgesandt bekommst und ergo die Bewerbungsmappe nochmal und nochmal und nochmal verwenden kannst (und trotzdem dafür pro Bewerbung 5 Euro kassierst) usw.

Turtle
Da wären aber viele Bewerber sehr glücklich, wenn sie ihre Unterlagen halbwegs zuverlässig zurück erhielten. Gerade bei den durch die EGV's ja mehr oder minder erzwungenen Initiativbewerbungen, sparen sich sehr viele Arbeitgeber die Kosten der Rücksendung und ich bezweifle auch, dass eine mehrfach hin und her geschickte Bewerbungsmappe rein optisch noch einen "Job förderlichen" Eindruck macht. Ich habe gerade mit meinem Sohn mehrere Bewerbungsmappen für einen Praktikumsplatz zusammengestellt, daher weiß ich, für € 3,55 plus Porto ist das in professioneller Qualität praktisch nicht darstellbar.
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  #9  
Alt 14.01.2009, 17:53
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
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Clownfisch, ich habe sowohl pauschalierte Erstattungsanträge als auch detaillierte und ich stelle immer wieder fest, dass bei detailliert weniger Kosten abgerechnet werden.

Das nicht jede Bewerbung zurückkommt, weiß ich auch. Da aber so manche Bewerbungsmappe vom AG zu mir geschickt wird mit der Bitte, sie wieder an den Bewerber zurückzugeben, weiß ich, dass die Bewerbermappen durchaus auch in guter Form zurückkommen, eine Wiederverwendung also möglich ist.

Von daher sind und bleiben 5 Euro pauschal für jede Bewerbung, ob nun Kurzbewerbung oder gar Mail usw. eine Milchmädchenrechnung.

Turtle
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  #10  
Alt 14.01.2009, 20:36
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Zitat:
Zitat von Clownfisch Beitrag anzeigen
Ich habe gerade mit meinem Sohn mehrere Bewerbungsmappen für einen Praktikumsplatz zusammengestellt, daher weiß ich, für € 3,55 plus Porto ist das in professioneller Qualität praktisch nicht darstellbar.
Doch das ist schon machbar.

Wir haben auch gerade Bewerbungen verschickt und für 3 Mappen hab ich 1 Euro bezahlt - Stück 33 cent.
Dazu bisschen Papier, 8 Euro für 10 Passfotos - also 80 cent das Stück.
Versand 1,45 Euro..... bin ich bei gut 2,60 Euro pro Bewerbung.
Einige Bewerbungen konnten wir im vorbeifahren abgeben - also auch noch Porto gespart.
Hab eine Freundin die in einer großen Personalabteilung einer Firma arbeitet und sie hat die Bewerbung als sehr gut bewertet.
Also auch nix mit minderwertig oder billig Bewerbung.

Liebe Grüsse
- der nachtvogel -
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