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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 01.10.2010, 13:16
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Beiträge: 1
Rotes Gesicht Überschusszahlung-wann verjährt diese?

Hallo Liebe Mitglieder,

erstmal finde ich es wundervoll das sich hier so rührend um Menschen in problematischen Situationen gekümmert wird. Ich hoffe, mir kann auch jemand helfen.

Ich habe ein Jahr ALG 2 bekommen, ab Oktober beginne ich eine Ausbildung. Ich bin 21 Jahre alt. Vor einem halben Jahr habe ich eine "nebenberuflich selbstständige" Tätigkeit als Tagespflegerin für Kinder aufgenommen, die bis Ende September, also bis zum gestrigen tag, von mir ausgeführt wurde. In dieser Tätigkeit bekam ich 350 Euro. Zusätzlich zu den 350 Euro Hartz 4. Meiner Sachbearbeiterin habe ich meinen Arbeitsvertrag übergeben und mich sogar mit ihr mündlich darüber unterhalten, wie froh ich bin, eine kleine Arbeit gefunden zu haben und somit aus dem "ein-Euro-Job-Tango" herauszufallen. Nun, Mir wurde nie etwas geschickt, was mir klarmachen würde, DAS mir tatsächlich etwas abgezogen wird. mündlich hat mir meine Sachbearbeiterin gesagt, ich dürfe 100 Prozent behalten, 20 Prozent vom Rest auch. Der Rest gehöre mir nicht.
Schriftlich bekam ich nie etwas. Das Geld von meinem Arbeitgeber wurde fleißig überwiesen, Hartz 4 auch.
Nun hat sich einiges Geld angesammelt, was ich weggelegt habe im Falle einer tatsächlichen Rückzahlung. Ich dachte, wenigstens bis zum Beginn meiner Ausbildung merken Sie, das sie was vergessen haben, doch Pustekuchen.
-- Selbst nach mehrmaligen Abschicken meines Ausbildungsvertrages, und somit meiner offiziellen Abmeldung von ALG 2, bekommen es die Mitarbeiter (die ständig wechseln, eine Konstante Betreuung bekam ich leide nicht) nicht hin, wenigstens das zu registrieren. Nein, statt wie in meiner Abmeldung, ab Oktober ALG 2 zu streichen, habe ich eine Bewilligung bis Jan. 2011 bekommen.
Dieses Geld will ich wirklich nicht behalten, weil es "nicht mein Geld" ist. Das heist, hier werde ich nachhelfen und den Herrschaften sagen, sie haben verpennt das ich ab Okt. nichts mehr bekomme.

Nun meine Frage:Bis wann kann sich die PAGA melden mit "ups, haben wir was übersehen, zahlen sie bitte die sehr hohe Summe binnen 2 Wochen zurück" Oder muss ich das gar nicht zurückzahlen? <---hiemit meine ich den Teil des Geldes welches ich binnen 6 Monaten erarbeitet habe


Vielen Dank an alle, die sich mit meiner Frage beschäftigen, hoffe verständlich formuliert zu haben.

Liebe Herbstgrüße
Sonnengrinsen
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  #2  
Alt 01.10.2010, 17:42
dms dms ist offline
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Beiträge: 1.998
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Das ist nicht so einfach zu beantworten.

Der Bescheid, wo man von Dir die Rückzahlung wegen Überzahlung fordert, muss innerhalb eines Jahres erlassen/ erstellt sein.
Für die Jahresfrist gibt es noch ein paar Randbedingungen, auf die ich hier nicht eingehen werde.
Nach dem Bescheid sind noch 30 Jahre Zeit, dass bei Dir einzutreiben.

So wie Du das vorhast, nochmal mitzuteilen, dass Ausbildung begonnen, und nachfragen, wo der Änderungsbescheid bleibt wegen der Anrechnung, ist wahrscheinlich der beste Weg, um das schnell zu lösen. Das solltest Du schriftlich machen, wenn dann nichts mehr passiert, oder zu spät, dann hast Du gute Karten, dass ganze evtl. zu Deinen Gunsten zu kippen.

PS: selbst wenn Du das Geld nicht aufgehoben hättest, sondern ausgegeben, würdest Du nicht um die Rückzahlung drum rum kommen, wenn der Bescheid erstellt worden ist.
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Stichworte
alg2, hartz 4, nebeneinkommen, rückzahlung

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