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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, Wir, 5 Personenhaushalt beziehen seit kurzen unterstützendes ALG2. Ich gehe im Ausland arbeiten und muß dort von meinem Nettolohn noch die ausländische Krankenkasse bezahlen.Nun ist es so das das Amt meine Beiträge für diese KK bisher nicht anerkennt und mich hier in D versichert hat.Daher bin ich jetzt doppelt versichert was ja hier in D nicht erlaubt ist.Auf meine Frage hin ob meine Beiträge die ich im Ausland bezahlen muß,übernommen werden kam ein nein,mit der Begründung das keine Zahlungen ins Ausland geleistet werden.Nun wird aber geklärt, ob die Beiträge die ich zahle als Werbungskosten berücksichtigt werden können. Hat jemand damit Erfahrung wie es versicherungsmäßig läuft,ob diese Beiträge übernommen werden müßen?Die KK hier in D nützt mir nichts,wenn mir was auf der Arbeit passiert,werde ich dort behandelt und die Kassen rechnen untereinander ab. Leider kann ich diese Beitrge nicht zahlen wenn diese nicht vom Amt berücksichtigt werden. Vielen Dank im vorraus |
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#2
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| § 11 (2) SGB II: Vom Einkommen sind abzusetzen ..., 3. Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit diese Beiträge gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind; hierzu gehören Beiträge a) zur Vorsorge für den Fall der Krankheit und der Pflege-bedürftigkeit für Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig sind, ...
__________________ "Nehmt die Menschen wie sie sind. Andere gibt es nicht." (K. Adenauer) |
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#3
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| Danke für die Antwort. Ich sehe das auch so das die Beitäge berücksichtigt werden müßen doch leider ist der Bearbeiter etwas überfordert.Er sagte auch sie müssen mich hier versichern, aber andersrum darf ich nicht doppelt versichert sein. Er hatte wohl noch keinen Fall, wo jemand im Ausland arbeitet und zusätzlich Unterstützung bezieht. |
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#4
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| "die in der gesetzlichen Krankenkasse nicht versicherungspflichtig sind". Das müsste doch die Krankenkasse schlichtweg nur bestätigen und damit endet die Pflichtversicherung über die ARGE und der Absetzung beim Einkommen bzw. der Bezuschussung nach § 26 SGB II dürfte doch nichts mehr im Wege stehn?! Turtle |
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#5
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| Hm.... in der Wissensdatenbank der Agentur ist folgendes zu finden: Sonstiges: Nr.: Eingestellt am: Geändert am: Gültig bis: SGB V1002414.03.0523.10.07 Anliegen: Ein in Deutschland wohnender eHb arbeitet als Grenzgänger in Österreich und ist auch in Österreich krankenversichert. Der dortige Arbeitgeber versichert seine Arbeitnehmer ausschließlich bei einer bestimmten Krankenkasse. Durch den Alg II-Bezug tritt auch Versicherungspflicht nach 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V ein. 1. Bei welcher Krankenkasse ist der Alg II-Bezieher zu versichern? 2. Ist der Alg II-Bezieher verpflichtet seine Krankenkasse zu wechseln? Antwort: 1. Das Gemeinsame Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen und der BA vom 26. Januar 2007 (vgl. Kapitel 1.7/1.7.2) verweist ausdrücklich auf die Möglichkeit einer Mehrfachversicherung (u.a. beim Zusammentreffen von Alg II und der Ausübung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung). Die KV/PV aufgrund des Alg II-Bezuges ist bei einer deutschen Krankenkasse durchzuführen. Hierzu hat der EHB ggf. das Wahlrecht nach § 173 SGB V auszuüben und eine Mitgliedsbescheinigung der gewählten Krankenkasse vorzulegen. 2. Durch den Alg II-Bezug entsteht in Deutschland KV-Pflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V. Die Krankenversicherung der in Österreich ausgeübten und (offensichtlich) nach österreichischem Recht versicherungspflichtigen Beschäftigung ist in Österreich durchzuführen. Ein Wechsel der deutschen Krankenkasse ist nicht erforderlich. Aber so richtig schlau werde ich daraus nicht. Vielleicht kann ja ein Leistungsmensch noch was dazu von sich geben... Turtle |
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#6
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| Vielen Dank für eure Antworten. Bin mal gespannt, was jetzt dabei raus kommt und werde es euch dann mitteilen.Leider steigt mir die ausländische KK schon auf den Kopf die will natürlich ihr Geld.Habe die Beiträge extra noch nicht bezahlt,für den Fall das eine Übernahme stattfinden wird. LG |
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#7
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| Hallo, möchte mal gerne wissen was aus Ihrem fall geworden ist. Wir haben nämlich dasselbe Prob. Mein Mann Arbeit in den Niederlande. Muss dort Krankenversichert sein um überhaupt zu Arbeiten. Wir bekommen zusätzlich HartzIV, da das einkommen nicht ausreicht. (2 Kinder). Ich habe jetzt zufällig beim Amt gelesen, das die KV-Versichering mit angerechnet wird. Da ist bei uns nicht der Fall und deswegen habe ich meinem Sachbearbeiter angesprochen. Der sagte nur kurz und knapp das wir in deutschland über Hartz IV pflichtversichert sind und Sie keine 2te bzw. die andere niederländische KV zahlen können. Da wir diese aber brauchen damit mein Mann überhaupt erst Arbeiten darf, fehlt und natürlich dieses Geld (100 Euro monatlich) um an das Existens minumum heranzukommen. Ich war fertig (nahe am Wasser gebaut). Meine Mutter kennt da nichts. Hat sofort das Amt angerufen und nach dem Chef/der chefin gefragt. Die versteht unsere Situation total und will sich zurückmelden. So, heute dann kam der Anruf. Man kann da leider nichts machen, das ist wohl eine Lücke im Gesetz. HALLO? Wir zahlen noch 100 Euro drauf damit mein Mann Arbeiten gehen DARF und haben dann sogor noch 100 Euro weniger als andere Hartz IV empfänger??? Wir sind jtzt soweit, das wir darüber nachdenken, zum Anwalt zu gehen und dieses Problem vor Gericht zu klären! Hallo Deutschland in welcher Welt leben wir den eigentlich. Wir sind echt bemüht und dann soetwas! Bitte um Rückmeldung was sich bei Ihnen ergeben hat. Vielen dank Elke |
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#8
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| Hallo Elke, leider hat sich bei mir noch nicht viel ergeben in hinsicht auf die Krankenkasse. Bei uns ist immer wieder was neues und das Amt ist einfach nicht in der Lage einmahl auch nur richtig unseren Anspruch zu berechnen. Angeblich wurde die Sache mit der Krankenkasse nach Nürnberg weiter geleitet doch dies ist auch schon ewig her und wir haben noch immer kein bescheid. Mir kann es ja egal sein wenn die meinen mich noch zusätzlich in D zu versichern.Warte noch immer auf unseren Änderungsbescheid mit diesem und mit meiner Berechnung werde ich dan dort hin gehen um denen meinen tatsächlichen Werbungskosten schriftlich zu zeigen, denn dort habe ich meine KK mit reingenommen.Fakt ist ganz einfach das wir ohne niederländische KK nicht in den Niederlanden arbeiten dürfen,und diesen Standpunkt werde ich nochmals unserem Bearbeiter auf dem Amt klar machen müssen und sollte er sich immer noch so dumm anstellen werden andere Geschütze aufgefahren(kündigen lassen wäre eine Möglichkeit-kostet dem Amt dann aber mehr als nur 100€ Versicherung , andere Möglichkeit ist bei uns dann auch noch mit dem Anwalt.)Ansonsten kann ich dir ihr noch nicht mehr berichten, da es bei uns auch noch nicht geklärt ist. Andere Tipps gebe ich auch noch gerne, achtet darauf das Ihr alle Werbungskosten angibt, nicht nur Autoversicherung sondern zum Beispiel auch die tatsächlichen Spritkosten. wenn dein Mann mindestens 12 Std. ausser Haus ist hat er noch Anspruch auf 6,00€ pro Tag vom Amt, weiss jetzt nicht genau wie es heist. Klärt das ab ob Ihr noch hier in Deutschland Kindergeld berechtigt seid, oder ob ihr es in Holland beantragen müst.Hast du hier Fragen zu kannst du mich gerne nochmals anschreiben. Bei uns war der Fall das die Familienkasse Deutschland uns falsche Aussagen gemacht haben und wir fast ein Jahr kein Kindergeld bekommen haben. mittlerweile haben wir es nachgezahlt bekommen und beziehen Kindergeld aus Holland. Falls du nicht in D arbeitest ist es garnicht mal so schlecht wenn das Amt dein Mann in Deutschland versichert,dann könnt ihr nämlich hier Familienversichert werden.Daher ist es mir recht das wir noch zusätzlich in Deutschland versichert sind. In Holland ist dies anders, dort werden nur die Kinder kostenlos mitversichert und der (Ehe-) Partner muss selbst einen kleinen Beitrag zahlen. Hoffe das es nicht ganz so wirr geworden ist, und wünsche dir und deiner Familie schöne Ostern LG |
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