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Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören.

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  #1  
Alt 01.01.2012, 12:10
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Beiträge: 11
Standard Übergangslösung nach Elterngeld

Hallo,
ich bin mir nicht sicher ob dieses hier das richtige Unterforum ist, falls nicht bitte verschieben.

Zu meiner Frage:
Ich bekomme noch bis April 2012 Elterngeld. Mein Mann ist Student (verdient 400€ / Monat) und wird wohl im Sommer 2012 fertig mit dem Studium sein.
Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt und möchte danach wieder bei meinem alten Arbeitgeber arbeiten gehen.

Weiß jmd ob es hier für die kurze Übergangszeit von ca 3-4 Monaten eine Unterstützung wie Wohngeld oder sonstiges gibt?

Würde mich über jeden Tip freuen.
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  #2  
Alt 01.01.2012, 12:29
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Beiträge: 148
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Rechner benutzen!!!
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  #3  
Alt 01.01.2012, 12:35
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Kein Wohngeld. Eher ALG 2, du schreibst ja auch schon im ALG 2 Unterforum! Allerdings nur für dich und das Kind. Der Student kann kein ALG 2 erhalten.

Turtle
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  #4  
Alt 01.01.2012, 12:55
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also könnte man ALG2 beziehen, obwohl man ja in einem Arbeitsverhältnis ist? (3 Jahre Elternzeit beim Arbeitgeber.)
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  #5  
Alt 01.01.2012, 13:05
Benutzerbild von Turtle1972
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Registriert seit: 20.11.2008
Beiträge: 18.988
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Ja, natürlich.

Turtle
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  #6  
Alt 01.01.2012, 14:59
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Beiträge: 11
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ah ok. das wusste ich gar nicht.

gibt es denn einen Unterschied ob es nur eine Übergangsregelung ist,da mein Mann ja im Sommer mit dem Studium fertig ist, oder ob man ALG2 über einen längeren Zeitraum beziehen will? Oder spielt das absolut keine Rolle?
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  #7  
Alt 01.01.2012, 17:32
Benutzerbild von Grubenpony
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Man kann solange ALGII erhalten wie die Hilfebedürftigkeit gegeben ist.
__________________
Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank.
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  #8  
Alt 01.01.2012, 17:44
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Beiträge: 11
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ich habe grade gesehen, dass ja auch Vermögen angerechnet wird.
ich vermute mal, dass es dann doch nicht in Frage kommt. Da mein Mann und ich jeweils ein Auto besitzen.
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  #9  
Alt 01.01.2012, 17:50
Benutzerbild von Grubenpony
Moderator
 
Registriert seit: 29.11.2008
Beiträge: 8.217
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Dann lies dich noch ein wenig weiter durchs Forum, dann findest du noch mehr Informationen. Ein Fahrzeug mit bis zu € 7500 Zeitwert je volljährigem BG-Mitglied ist übrigens noch im Rahmen.
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  #10  
Alt 01.01.2012, 18:10
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Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 11
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ja, das habe ich auch gelesen. Allerdings bin ich mir noch nicht 100%ig sicher wie genau der Zeitwert bestimmt wird.
aber beide Autos sollten wohl mehr als 7500€ wert sein.

würde es überhaupt gehen, denn beide Autos sind auf mich angemeldet? Das haben wir damals wegen der Versicherung so gemacht.
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