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| Hartz IV 4 - ALG II 2 Hier können Fragen zum Thema Hartz IV 4 und Arbeitslosengeld II 2 gestellt werden, sofern sie nicht in ein spezielleres Unterforum gehören. |
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#1
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| Hallo, ich bin mir nicht sicher ob dieses hier das richtige Unterforum ist, falls nicht bitte verschieben. Zu meiner Frage: Ich bekomme noch bis April 2012 Elterngeld. Mein Mann ist Student (verdient 400€ / Monat) und wird wohl im Sommer 2012 fertig mit dem Studium sein. Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt und möchte danach wieder bei meinem alten Arbeitgeber arbeiten gehen. Weiß jmd ob es hier für die kurze Übergangszeit von ca 3-4 Monaten eine Unterstützung wie Wohngeld oder sonstiges gibt? Würde mich über jeden Tip freuen. |
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#2
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| Rechner benutzen!!! |
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#3
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| Kein Wohngeld. Eher ALG 2, du schreibst ja auch schon im ALG 2 Unterforum! Allerdings nur für dich und das Kind. Der Student kann kein ALG 2 erhalten. Turtle |
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#4
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| also könnte man ALG2 beziehen, obwohl man ja in einem Arbeitsverhältnis ist? (3 Jahre Elternzeit beim Arbeitgeber.) |
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#5
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| Ja, natürlich. Turtle |
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#6
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| ah ok. das wusste ich gar nicht. gibt es denn einen Unterschied ob es nur eine Übergangsregelung ist,da mein Mann ja im Sommer mit dem Studium fertig ist, oder ob man ALG2 über einen längeren Zeitraum beziehen will? Oder spielt das absolut keine Rolle? |
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#7
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| Man kann solange ALGII erhalten wie die Hilfebedürftigkeit gegeben ist.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#8
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| ich habe grade gesehen, dass ja auch Vermögen angerechnet wird. ich vermute mal, dass es dann doch nicht in Frage kommt. Da mein Mann und ich jeweils ein Auto besitzen. |
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#9
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| Dann lies dich noch ein wenig weiter durchs Forum, dann findest du noch mehr Informationen. Ein Fahrzeug mit bis zu € 7500 Zeitwert je volljährigem BG-Mitglied ist übrigens noch im Rahmen.
__________________ Meine hier eingestellten Beiträge stellen nur meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung dar. Ich erhebe nicht den Anspruch allwissend zu sein und lasse mich gerne korrigieren. Wer mich nicht mag, darf mich gerne ignorieren, persönliche Angriffe bitte ich zu unterlassen. Vielen Dank. |
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#10
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| ja, das habe ich auch gelesen. Allerdings bin ich mir noch nicht 100%ig sicher wie genau der Zeitwert bestimmt wird. aber beide Autos sollten wohl mehr als 7500€ wert sein. würde es überhaupt gehen, denn beide Autos sind auf mich angemeldet? Das haben wir damals wegen der Versicherung so gemacht. |
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